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In
den letzten 50 Jahren seit der Verabschiedung der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte im Jahre 1948, hat die internationale
Gemeinschaft wichtige Fortschritte im Kampf gegen Rassismus,
Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und die damit zusammenhängende
Intoleranz erzielt. |
Nationale und internationale Gesetze wurden erlassen und zahlreiche
internationale Menschenrechtsinstrumente wurden angenommen, darunter
vor allem ein Vertrag, der Rassendiskriminierung untersagt.
Fortschritte wurden gemacht das bezeugt schon der Sieg
über die Apartheid in Südafrika. Doch der Traum einer
von Rassenhass und Vorurteilen freien Welt wurde bisher nur halb
erfüllt. |
Während die Technik die Völker der Welt enger zusammenrücken
lässt und politische Schranken fallen, untergraben Rassendiskriminierung,
Fremdenfeindlichkeit und andere Formen der Intoleranz weiterhin
die menschliche Gesellschaft. Greuel wie der Begriff der ethnischen
Säuberung sind erst in jüngster Zeit aufgetaucht,
während sich Wahnvorstellungen von rassischer Überlegenheit
in neuen Medien wie dem Internet breit machen. Selbst die Globalisierung
birgt Risiken, die zum Ausschluss von Bevölkerungsgruppen
und zunehmender Diskriminierung führen können, oft entlang
rassischer oder ethnischer Trennlinien.
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Rassendiskriminierung und ethnische Konflikte gewinnen
immer mehr an Komplexität und werden damit zu einer immer
größeren Herausforderung für die internationale
Gemeinschaft. Daher brauchen wir neue Instrumente im Umgang mit
dem Rassismus. Für die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen
für Menschenrechte und Generalsekretärin der Konferenz,
Mary Robinson, könnte die Weltkonferenz eines der
wichtigsten Treffen am Beginn des neuen Jahrhunderts werden.
Mehr noch, sie kann den Geist des neuen Jahrhunderts gestalten
und ihm Form verleihen, ausgehend von der Ðberzeugung, dass wir
alle gleichgestellte Mitglieder der Menschheit sind.
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| Die
Herausforderung des Millenniums annehmen
1997
beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer
Resolution 52/111, eine Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung
Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz
einzuberufen. Die Weltkonferenz, die vom 31. August bis 7. September
2001 in Südafrika stattfinden wird, soll ein Meilenstein
im Kampf für die Ausrottung des Rassismus sein. Sie erfordert
ein effizientes Überprüfungsverfahren, um festzustellen,
ob die Regierungen ihre Zusagen auch umgesetzt haben,
betont die Hohe Menschenrechtskommissarin und versprach eine
Konferenz der Taten und nicht nur der Worte. Die Weltkonferenz
bietet eine einmalige Chance, eine neue, weltumfassende Vision
für den Kampf gegen Rassismus im 21. Jahrhundert zu entwickeln.
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Vorbereitungen
Die
Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen fungiert als
Vorbereitungsausschuss für die Weltkonferenz. Im Laufe
der Vorbereitungen soll die Öffentlichkeit weltweit auf
das Problem von Rassismus und Rassendiskriminierung aufmerksam
gemacht und auf die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung
hingewiesen werden. Im Vorlauf der Konferenz sind zwei Vorbereitungstreffen
vorgesehen: Das erste fand vom 1. - 5. Mai 2000 in Genf statt,
das zweite wird im Mai/Juni 2001, ebenfalls in Genf, stattfinden.
Auf dem ersten Vorbereitungstreffen wurden zahlreiche organisatorische
Entscheidungen getroffen. Dazu zählt die Annahme der vorläufigen
Tagesordnung und der Entwurf der Geschäftsordnung der Konferenz.
Ein Fonds für freiwillige Beiträge wurde eingerichtet,
um zusätzliche Mittel für die Vorbereitungsarbeiten
und die Weltkonferenz selbst bereitzustellen.
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Die
vorläufige Tagesordnung
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Die
vorläufige Tagesordnung der Weltkonferenz ist nach
folgenden Themen gegliedert:
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| Thema
1 |
Ursprung,
Ursachen, Formen und aktuelle Manifestationen von Rassismus,
Rassendiskriminierung und damit zusammenhängender
Intoleranz; |
| Thema
2 |
Opfer
von Rassismus, Rassendiskriminierung und damit zusammenhängender
Intoleranz; |
| Thema
3 |
Maßnahmen
zu Verhütung, Erziehung und Schutz mit dem Ziel,
Rassismus, Rassendiskriminierung und damit zusammenhängende
Intoleranz auf nationaler, regionaler und internationaler
Ebene zu beseitigen; |
| Thema
4 |
Bereitstellung
von wirksamer Abhilfe, Schutz, Wiedergutmachung, (Entschädigung)
und anderen Maßnahmen auf nationaler, regionaler
und internationaler Ebene;
Die Klammer in Thema 4 bedeutet, dass bisher kein
Konsens bezüglich des Wortes Entschädigung
gefunden werden konnte. |
| Thema
5 |
Strategien
zur Verwirklichung der vollständigen und effektiven
Gleichberechtigung, darunter internationale Zusammenarbeit
und Stärkung der Vereinten Nationen und anderer internationaler
Einrichtungen bei der Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung
und Fremdenfeindlichkeit. |
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Teilnahme an der Weltkonferenz
gegen Rassismus
An
der Weltkonferenz wie auch an den Tagungen ihres Vorbereitungsausschusses
können teilnehmen:
- Alle
Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen;
- Alle
regionalen Organisationen und Kommissionen, die an der Vorbereitung
regionaler Treffen beteiligt waren;
- Vertreter
von Organisationen, die über eine ständige Einladung
der Generalversammlung zur Teilnahme als Beobachter verfügen;
- Sonderorganisationen
der Vereinten Nationen, regionale Kommissionen, Organe und
Programme;
- Interessierte
Nichtregierungsorganisationen, die im Einklang mit der Resolution
1996/31 des Wirtschafts- und Sozialrats als Beobachter entsenden
können;
- Andere
interessierte Regierungsorganisationen als Beobachter.
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Globales Handeln gegen Rassismus
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| Seit
ihrer Gründung haben sich die Vereinten Nationen um Maßnahmen
zur Bekämpfung von Rassendiskriminierung und ethnischer
Gewalt bemüht. Dieses Engagement für die Menschenwürde
und Gleichberechtigung kommt auch in der Annahme einer Reihe
von Resolutionen, Konventionen und Erklärungen zum Ausdruck: |
- 1948
Konvention über die Verhütung
und Bestrafung des Völkermords
- 1963
Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung
aller Formen der Rassendiskriminierung
- 1965
Internationales Übereinkommen
zur Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung
- 1966
Der 21. März wird zum Internationalen Tag der Beseitigung
von Rassendiskriminierung erklärt
- 1973
Internationale Konvention über
die Beendigung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid
- 1978
Erste Weltkonferenz zur Bek”mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung
in Genf
- 1983
Zweite Weltkonferenz zur Bek”mpfung
von Rassismus und Rassendiskriminierung in Genf
- 1973-1982
Erste Dekade zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung
- l983-l992
Zweite Dekade zur Bekämpfung
von Rassismus und Rassendiskriminierung
- 1994-2003
Dritte Dekade zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung
- 2001
Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung,
Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz
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Das Internationale
Jahr
1998 beschloss
die Generalversammlung, das Jahr 2001 zum Internationalen Jahr
der Mobilisierung gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit
und damit zusammenhängende Intoleranz auszurufen. Dieses
Jahr soll dazu beitragen, die Aufmerksamkeit der Welt auf die
Ziele der Konferenz zu lenken und einen Impuls für weiteres
politisches Engagement zur Beseitigung von Rassismus und Rassendiskriminierung
zu geben.
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Tagungskalender
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| 2000 |
2001 |
5.-7.
Juli
Europäisches regionales Expertenseminar, Warschau, Polen |
15.-19.
Januar
Offene Arbeitsgruppe zwischen den Vorbereitungstreffen, Genf,
Schweiz |
5.-7.
September
Asiatisches regionales Expertenseminar, Bangkok, Thailand |
22.-24.
Januar
Regionales Vorbereitungstreffen für Afrika, Dakar, Senegal |
4.-6.
Oktober
Afrikanisches regionales Expertenseminar, Addis Abeba, Äthiopien |
19.-21.
Februar 2001
Regionales Vorbereitungstreffen für Asien, Teheran, Iran
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11.-13.
Oktober
Europäische Konferenz gegen Rassismus (Europarat), Strassburg,
Frankreich |
21.
Mai-1. Juni
Zweite Tagung des Vorbereitungsausschusses für die Weltkonferenz,
Genf, Schweiz |
25.-27.
Oktober
Lateinamerikanisches regionales Expertenseminar, Santiago,
Chile |
31.
August-7. September
Weltkonferenz gegen Rassismus, Durban, Südafrika |
4.-7.
Dezember 2000
Regionales Vorbereitungstreffen für Nord- und Südamerika,
Santiago, Chile |
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Weitere Informationen |
Informationen
und Dokumente zur Weltkonferenz erhalten Sie auf der Internetseite
des Amts des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für
Menschenrechte, www.unhchr.ch.
Außerdem können Informationen und Dokumente bei der
Hauptabteilung Presse und Information der Vereinten Nationen in
New York, dem Informationsdienst der Vereinten Nationen in Genf
sowie bei den Informationszentren der Vereinten Nationen weltweit
angefordert werden.
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F¸r
spezielle Fragen wenden Sie sich bitte an:
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Sekretariat
der Weltkonferenz,
B¸ro des Hohen Kommissars für Menschenrechte,
Vereinte Nationen, Palais Wilson,
52 rue de Parquis, CH-1201 Genf, Schweiz
Tel: (+41-22) 917-9290
Fax: (+41-22) 917-9022
E-Mail: husbands@un.org
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Hauptabteilung
Presse und Information
Vereinte Nationen, Zimmer S-1040
New York, NY 10017, U.S.A.
Tel: (+1-212) 963-3771
Fax: (+1-212) 963-1186
E-Mail: vasic@un.org |
Nichtregierungsorganisationen
wenden sich bitte an:
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Dr.
Laurie Wiseberg, NGO/Kontaktstelle für die Weltkonferenz,
Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte, Vereinte
Nationen, Palais Wilson, Zimmer 4-025,
52 rue de Parquis, CH-1201 Genf, Schweiz
Tel: (+41-22) 917-9393
Fax: (+41-22) 917-9050
E-Mail: lwiseberg.hchr@unog.ch |
Sandra Aragon,
NGO-Kontaktstelle für die Weltkonferenz,
Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte,
Vereinte Nationen, Palais Wilson,
Zimmer RS-181,
52 rue de Parquis, CH-1201 Genf, Schweiz
Tel: (+41-22) 917-9129
Fax: (+41-22) 917-9050
E-Mail: saragon.hchr@unog.ch@unog.ch |
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