Rassismus

 

Weltkonferenz gegen Rassismus

 

Geschlechtsspezifische Diskriminierung und Rassendiskriminierung

Das Unrecht, das die Opfer von Rassendiskriminierung und damit zusammenhängende Intoleranz erleiden, ist bekannt: eingeschränkte Arbeitsmöglichkeiten, Rassentrennung und Armut sind nur einige Folgen. Die Benachteiligung von Frauen auf der ganzen Welt ist ebenfalls kein Geheimnis. Kennzeichen sind: weniger Lohn für gleichwertige Arbeit, weit verbreitetes Analphabetentum und ein begrenzter Zugang zur Gesundheitsfürsorge. Herkunft und Geschlecht sind Gründe für Diskriminierung. Sie schließen einander jedoch nicht aus: oft führen sie zu mehrfacher oder doppelter Diskriminierung.

Für viele Frauen führen Faktoren wie Rasse, Hautfarbe, ethnische und nationale Herkunft zu unterschiedlicher Behandlung. Die Faktoren können zu Problemen führen, wie man sie nur bei bestimmten Gruppen von Frauen antrifft. Es gibt zahlreiche Beispiele, etwa die gesellschaftliche Missachtung, die eine Frau in Osteuropa erfährt, die zur Volksgruppe der Roma gehört. Als Roma hat sie wenige Fürsprecher und ist das Ziel von Feindseligkeiten. Sie wird gleich zweifach ausgegrenzt: innerhalb der Gesellschaft aufgrund ihres Minderheitenstatus und in ihrer Familie aufgrund ihres Geschlechts. Das selbe gilt für ein weibliches Mitglied der Aborigines in Australien, eine Frau die zur Gruppe der kastenlosen Dalit in Indien gehört, eine weibliche Asylbewerberin in England und so weiter. Diese Frauen leben im Spannungsfeld von Rassendiskriminierung und geschlechtsspezifischer Diskriminierung.

Selbst wenn man die Rasse als Faktor außer Acht läßt, belegen Statistiken zur Situation der Frauen in der Welt, dass es bis zur Gleichstellung mit Männern noch ein langer Weg ist. Ein aktueller Bericht des Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM) stellt fest, dass Frauen bei vielen Hauptindikatoren schlecht abschneiden, die die Fortschritte bei der Gleichberechtigung und der Stärkung der Rolle von Frauen belegen.

71,4 Prozent der Frauen weltweit können lesen und schreiben, im Vergleich zu 83,7 Prozent der Männer. Von den 960 Millionen Erwachsenen, die nicht lesen und schreiben können, sind zwei Drittel Frauen. Die Einkommensunterschiede bestehen ebenfalls weiter, wobei Frauen im Industrie- und Dienstleistungssektor in der Regel 78 Prozent des Einkommens ihrer männlichen Kollegen verdienen. Der Anteil der Frauen in Führungspositionen erreichte in den neunziger Jahren lediglich in 28 Ländern 30 Prozent. Außerdem sind von 1,3 Milliarden Menschen, die in Armut leben, 70 Prozent Frauen.

Die doppelte Last von geschlechtsspezifischer und rassischer Diskriminierung und damit zusammenhängende Intoleranz ist offensichtlich. Dies gilt vor allem für die Nachteile, die Frauen auf dem Arbeitsmarkt haben, wenn sie einer Minderheit angehören. Es gilt aber auch für den organisierten Handel mit Frauen und rassistisch-motivierte Gewalt gegen Frauen.

Frauen, die eingewandert sind, einer Minderheit oder einer autochthonen Bevölkerungsgruppe angehören, haben oft nur geringe Chancen eine Stelle zu finden. Viele dieser Frauen arbeiten in Freihandelszonen, in informellen oder unregulierten Wirtschaftssektoren. Der Sonderberichterstatter der Menschenrechtskommission über gegenwärtige Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung und der Fremdenfeindlichkeit, Maurice Glegle-Ahanhanzo, untersuchte bei seinem Besuch in Brasilien 1995 die Situation der Frauen von Minderheitengruppen auf dem Arbeitsmarkt. Er kam zu dem Ergebnis, dass „schwarze Frauen die niedrigsten Löhne (viermal niedriger als die der weißen Männer) erhalten, an den gesundheitsgefährdensten Orten eingesetzt werden, täglich eine dreifach längere Arbeitszeit haben und eine dreifach stärkere Diskriminierung erfahren.“

Eine andere besorgniserregende Form mehrfacher Diskriminierung ist der organisierte Frauenhandel. Er wurde für die UNO-Menschenrechtskommission von Radhika Coomaraswamy untersucht, der Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen. In ihrem Bericht schreibt sie, dass die Ausbeutung von Migranten durch Schleuser „Frauen in Situationen bringt, in denen sie minimal oder völlig ungeschützt durch das Gesetz sind. Frauen, die ihre Bewegungsfreiheit nutzen möchten, sind verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt - einschließlich Vergewaltigung, Folter, willkürliche Hinrichtung, Freiheitsberaubung, Zwangsarbeit und Zwangsheirat.“

Coomaraswamy sieht eine direkte Verbindung zwischen einwanderungsfeindlicher Politik, fehlender Chancengleichheit für Frauen und dem organisierten Frauenhandel. In ihrem Bericht betont sie, dass „eine restriktive Einwanderungspolitik ein wichtiger Grund für das Fortbestehen und die Zunahme des Menschenhandels ist.“ Wenn Frauen keine Rechte besitzen, wenn ihre Rechte von staatlicher Seite nicht respektiert werden oder wenn keine Chancengleichheit bei Bildung und Beruf besteht, sind sie anfälliger als Männer.

Ethnisch oder rassistisch-motivierte Gewalt gegen Frauen wird als deutlichstes Beispiel mehrfacher Diskriminierung betrachtet. Vergewaltigungen in Bosnien, im Kosovo, Burundi und Ruanda sind Beispiele für rassistische Übergriffe mit explizit geschlechtsspezifischer Ausrichtung. Durch ethnische Konflikte werden viele Frauen zu Flüchtlingen und sind dadurch einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer sexueller Gewalt zu werden. Die Vergewaltigung von Frauen mit bestimmtem ethnischen oder religiösen Hintergrund wird inzwischen von den Internationalen Kriegsverbrechertribunalen für Ruanda und Jugoslawien als Mittel der Kriegsführung betrachtet und entsprechend verfolgt.

Bis vor kurzem wurde die Kombination von geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Rassendiskriminierung nicht besonders beachtet. Die Probleme wurden einzeln analysiert, nicht aber im Zusammenhang. Durch diese Sichtweise konnte das volle Spektrum des Problems letztlich nicht erkannt werden, was zu unwirksamen oder unangemessenen Maßnahmen führte. Doch das ändert sich jetzt. Die neue Politik der Vereinten Nationen berücksichtigt, dass es verschiedene Wege gibt, wie die Geschlechterrollen und Beziehungen der Geschlechter den Zugang von Männern und Frauen zu Rechten, Ressourcen und Möglichkeiten beeinflussen. Wichtigstes Ziel ist es, Gleichheit zu erreichen.

Die Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz findet vom 31. August bis 7. September in Durban, Südafrika, statt und wird viele dieser schwierigen Themen behandeln. Die Generalsekretärin der Konferenz und Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Mary Robinson, sagte in Straßburg beim europäischen Regionaltreffen zur Vorbereitung auf die Konferenz letzten Oktober: „Die Formen des gegenwärtigen Rassismus sind besorgniserregend vielfältig. Wir müssen uns besonders um geschlechtsspezifische Themen und geschlechtsspezifische Diskriminierung kümmern und die doppelte Diskriminierung, die entstehen kann, erkennen.“

Bei einem Expertenseminar im asiatisch-pazifischen Raum widmeten sich die Teilnehmer besonders zwei Konsequenzen: der ungeregelten Einwanderung und dem organisierten Handel mit Frauen. Die Teilnehmer stellten fest, dass „rassische, ethnische und geschlechtsspezifische Diskriminierung die Ursachen für Migration und Menschenhandel sind“. Es wurde empfohlen, während der Weltkonferenz „besonderes Augenmerk auf die geschlechtsspezifischen Themen und die geschlechtsspezifische Diskriminierung zu legen und auch auf die vielseitige Gefahr zu achten, die entsteht, wenn bestimmte Merkmale von Geschlecht, Klasse, Rasse und ethnischer Zugehörigkeit zusammenkommen.“

Die Hohe Kommissarin für Menschenrechte sagte im Februar in New York: „Die Konferenz in Durban kann zu einer potenziellen Magna Carta für die Opfer werden. Wir hoffen, dass die Opfer von Rassismus und mehrfacher Diskriminierung ein positives Gefühl dafür erlangen, was die Menschenrechtsagenda für sie bewirken kann. Frauen, die unter mehrfacher Diskriminierung leiden, erwarten von der Konferenz konkrete und realistische Vorschläge, um ihre Probleme zu lösen. Sie würden sich mit nichts Geringerem zufrieden geben.“

 

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