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Eine historische Perspektive Vom 31. August bis 7. September 2001 findet in Durban, Südafrika, die Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz statt. Sie wird ein Meilenstein in den jahrzehntelangen Bemühungen der Vereinten Nationen für die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung darstellen. Erste Bemühungen der Vereinten Nationen Mit der Verabschiedung der Charta der Vereinten Nationen im Jahr 1945 übernahm die internationale Gemeinschaft die Verpflichtung, sich für die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen einzusetzen, ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion. Im Dezember 1948 nahm die Generalversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte an, deren Artikel 1 normiert, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. Im gleichen Jahr wurde auch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords verabschiedet, die Völkermord zu einem internationalen Verbrechen erklärt. In den frühen 60er Jahren wurde Rassendiskriminierung besonders in Gebieten ohne Selbstverwaltung bekämpft. Dort hatte man gehofft, die Entkolonialisierung führe automatisch zum Ende des Rassismus. Die Generalversammlung bekräftigte wiederholt die Rechtmäßigkeit des Kampfes unterdrückter Bevölkerungsgruppen, vor allem in Südafrika, Namibia und Südrhodesien. Erklärung
der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen von
Rassendiskriminierung Am 20. November 1963 verabschiedete die Generalversammlung die Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen von Rassendiskriminierung. In der Präambel wird festgehalten, dass es in der Vergangenheit zwar Fortschritte in der Bekämpfung von Rassismus gegeben hat, Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder ethnischer Herkunft jedoch weiterhin Anlass zu ernsthafter Sorge bieten. In Artikel 1 werden die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekräftigt. Ihnen komme entscheidende Bedeutung für gute internationale Beziehungen zu: Diskriminierung zwischen Menschen aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder ethnischer Herkunft ist ein Angriff auf die Menschenwürde und sollte als Leugnung der Grundsätze der UNO-Charta, als Verstoß gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind, als Hindernis für freundschaftliche und friedliche Beziehungen zwischen den Nationen und als Haltung, die Frieden und Sicherheit zwischen den Völkern gefährden kann, verurteilt werden. Die Erklärung ist jedoch rechtlich nicht bindend. Internationale
Konvention zur Beseitigung aller Formen von Rassendiskriminierung Am 21. Dezember 1965 verabschiedete die Generalversammlung die Internationale Konvention zur Beseitigung aller Formen von Rassendiskriminierung. Die Konvention ist ein rechtsverbindliches Übereinkommen und trat am 4. Januar 1969 in Kraft. Ihr gehören heute 160 Vertragsstaaten an. Sie definiert Rassendiskriminierung als jede Unterscheidung, jeden Ausschluss, jede Beschränkung oder Bevorzugung aufgrund der Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationaler oder ethnischer Herkunft, die zum Ziel oder zur Folge hat, die Anerkennung, Ausübung oder das Genießen der Menschenrechte und Grundfreiheiten für nichtig zu erklären oder zu beeinträchtigen. Die Vertragsstaaten kamen überein, Rassismus zu verurteilen und Maßnahmen zu seiner Beseitigung in all seinen Ausprägungen zu ergreifen. Die Konvention richtete auch den Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung ein, das erste Gremium zur Überwachung der Umsetzung eines Menschenrechtsvertrages. Der Ausschuss wertet die Berichte der Vertragsstaaten der Konvention aus. Internationales
Jahr zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung Im Jahr 1968, kurz bevor die Konvention in Kraft trat, rief die erste Internationale Menschenrechtskonferenz in Teheran dazu auf, rassistische und nationalsozialistische Organisationen als verbrecherisch zu erklären. Am 11. Dezember 1969 proklamierte die Generalversammlung das Jahr 1971 zum Internationalen Jahr zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung. Das Jahr sollte im Namen des zunehmenden Kampfes gegen Rassendiskriminierung in all seinen Formen und Ausprägungen sowie im Namen der internationalen Solidarität mit den Menschen, die gegen Rassismus kämpfen begangen werden. Die Staaten wurden dringend ersucht, ihre Bemühungen zur Beseitigung von Rassismus in all seinen Formen, einschließlich des Nationalsozialismus und der Apartheid, zu verstärken. Dekade
zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung (1973-1982) Nach dem Internationalen Jahr lud die Generalversammlung die Menschenrechtskommission ein, Vorschläge für eine Dekade zur entschlossenen und anhaltenden Mobilisierung gegen Rassismus und Rassendiskriminierung in allen Ausprägungen vorzulegen. Die Unterkommission für die Verhütung von Diskriminierung und Minderheitenschutz entwarf ein Programm und am 2. November 1972 wurde die Dekade von der Generalversammlung verkündet. Sie begann am 10. Dezember 1973. Das Programm umfasste eine weltweite Bildungskampagne und Maßnahmen zur Umsetzung der Instrumente der Vereinten Nationen zur Beseitigung von Rassendiskriminierung. Die Ziele waren die Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle, unabhängig jeglicher Unterscheidung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Abstammung oder nationaler oder ethnischer Herkunft. Dies sollte durch die Beseitigung rassistischer Vorurteile, Rassismus und Rassendiskriminierung gewährleistet werden. Weiterhin sollte das Fortbestehen und die Ausbreitung rassistischer Politik verhindert, sowie die Stärkung rassistischer Regierungen abgewehrt werden. Schließlich sollten irrige und mythische Ansichten, Politiken und Praktiken, die zu Rassismus und Rassendiskriminierung beitragen, bekämpft und isoliert sowie rassistische Regime beendet werden. Erste
Weltkonferenz zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung Die erste Weltkonferenz zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung fand während der ersten Dekade 1978 in Genf statt. Die dort verabschiedete Deklaration und das Aktionsprogramm bestätigen, dass Rassismus von Grund auf falsch und eine Gefahr für die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Menschen und Nationen ist. Die Deklaration stellte fest:
Insbesondere wurde die Apartheid - die extreme Form von institutionalisiertem Rassismus - als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, sowie als Angriff auf die Würde der Menschen und als Bedrohung für Frieden und Sicherheit in der Welt bezeichnet. Außerdem wurde empfohlen, zur Bekämpfung von Rassismus Maßnahmen zu ergreifen, die auf eine Verbesserung der Lebensbedingungen von Männern und Frauen abzielen, da Rassendiskriminierung zu großen ökonomischen Ungleichheiten geführt hat. Zweite
Weltkonferenz zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung Die Zweite Weltkonferenz zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung fand vom 1. bis 12. August 1983 in Genf stattfand. Sie überprüfte und bewertete die Aktivitäten, die in der ersten Dekade unternommen wurden und formulierte besondere Maßnahmen für die Umsetzung der Instrumente der Vereinten Nationen zur Beseitigung von Rassismus, Rassendiskriminierung und Apartheid. Zusätzlich zur erneuten Verurteilung von Rassismus hieß es in der von der Konferenz verabschiedeten Erklärung: Rassismus und Rassendiskriminierung sind fortbestehende Geißeln, die in der ganzen Welt beseitigt werden müssen. Apartheid, so die Deklaration, sei ein Verstoß gegen das Gewissen und die Würde des Menschen und muss als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit angesehen werden. Die Erklärung forderte Maßnahmen gegen alle Ideologien und Praktiken - wie Apartheid, Nationalsozialismus, Faschismus und Neo-Faschismus, die auf Ausschluss von Rassen oder ethnischen Gruppen, Intoleranz, Terror oder der systematischen Verleugnung der Menschenrechte und Grundfreiheiten beruhen. Weiter hieß es, dass Frauen oft unter einer doppelten Diskriminierung leiden und dass es dringend notwendig sei, die Rechte von Flüchtlingen, Immigranten und Wanderarbeitern zu schützen. Ferner begrüßte die Erklärung die Einrichtung der UNO-Arbeitsgruppe für autochthone Bevölkerungsgruppen. Sie empfahl, eine zweite Dekade zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung zu proklamieren. Zweite
Dekade zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung
(1983-1992) Am 22. November 1983 prüfte die Generalversammlung den Bericht über die Zweite Weltkonferenz zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung und stellte mit Sorge fest, dass die Hauptziele der Ersten Dekade trotz aller Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft nicht erreicht wurden und Millionen Menschen weiterhin Opfer verschiedener Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung und Apartheid sind. Die Generalversammlung verkündete die Zweite Dekade zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung, die am 10. Dezember 1983 begann. Das Aktionsprogramm für die Zweite Dekade zielte auf die Beseitigung der Apartheid ab. Die Konferenz forderte den Sicherheitsrat auf, umgehend bindende Sanktionen gegen das Apartheidsregime Südafrikas in Erwägung zu ziehen. Ferner rief sie die Massenmedien dazu auf, bei der Verbreitung von Informationen über Methoden und Verfahren zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung und Apartheid eine wichtige Rolle zu spielen. Es wurde vor möglicherweise einseitigen oder verfälschten Informationen in den Medien gewarnt, falls die Angehörigen rassischer oder ethnischer Minderheiten in den Massenmedien nicht entsprechend zu Wort kämen. Empfohlen wurden außerdem die Förderung und der Schutz der Menschenrechte von Minderheiten, autochthonen Bevölkerungsgruppen und Wanderarbeitern, sowie die Einrichtung von Rechtswegen für Opfer von Rassendiskriminierung. In die Zweite Dekade fiel eine der größten Errungenschaften der Vereinten Nationen: 1990 ließ die südafrikanische Regierung Nelson Mandela frei und begann mit der Abschaffung des Apartheidsystems. Dritte
Dekade zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung
(1993-2002) Im Juni 1993 fand in Wien die Zweite Menschenrechtskonferenz statt. Die Wiener Erklärung und das Aktionsprogramm unterstrichen Interdependenz, Unteilbarkeit und Integrität aller Menschenrechte. Die Weltkonferenz begrüßte das Ende der Apartheid, verwies aber auch auf den Anstieg von Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rassendiskriminierung in vielen Ländern und hob die Rechte von Minderheiten, Frauen und autochthoner Bevölkerungsgruppen hervor. Am 20. Dezember 1993 rief die Generalversammlung die Dritte Dekade zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung aus (1994-2003). Im gleichen Jahr ernannte die Menschenrechtskommission einen Sonderberichterstatter über gegenwärtige Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz. Er berichtete über institutionalisierte und indirekte Formen von Rassismus und Rassendiskriminierung von nationalen, rassischen, ethnischen, sprachlichen und religiösen Minderheiten und Wanderarbeitern in der ganzen Welt. Im Rahmen des Mandats wurden auch neue Erscheinungsformen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit festgestellt, insbesondere in den Industrieländern. Die Dritte Dekade hat also einen erweiterten Blickwinkel auf die Rassismusproblematik gebracht, einschließlich der Erkenntnis, dass alle Gesellschaften in der Welt von Diskriminierung betroffen und behindert werden. Die internationale Gemeinschaft hat sich zur Aufgabe gemacht, die Ursachen von Rassismus festzustellen und zu notwendigen Veränderungen aufzurufen, um die Eskalation von Konflikten durch Rassismus oder Rassendiskriminierung zu verhindern. Auch war es notwendig geworden, sich mit ethnische Säuberungen und Völkermord zu befassen, wie auch mit der Institutionalisierung von Fremdenfeindlichkeit - z.B. durch staatliche Maßnahmen gegen Wanderarbeiter. Die Globalisierung übt einen neuen sozialen Druck aus, der neue Methoden zur Rassismusbekämpfung und ein erneuertes Engagement erfordert. Durban
2001: Die Herausforderung des neuen Jahrtausends Die Weltkonferenz 2001 will praktische Schritte zur Beseitigung von Rassismus ergreifen, darunter Maßnahmen auf dem Gebiet der Verhütung, der Erziehung und des Schutzes. Sie wird sich außerdem bemühen, wirksame Rechtsmittel für die Opfer von Rassismus und Rassendiskriminierung zur Verfügung zu stellen. Die Vereinten Nationen haben wiederholt ihre besondere Verantwortung für die Opfer von Rassismus und Unterdrückung betont. Mary Robinson, Hohe Kommissarin für Menschenrechte und Generalsekretärin der Konferenz, erklärte: Wenn die Weltkonferenz etwas Besonderes sein soll, dann muss sie nicht nur das Bewusstsein über die Geißel des Rassismus schärfen, sondern auch zu positivem Handeln auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene führen, die denjenigen Menschen helfen, die Rassismus und Rassendiskriminierung ertragen müssen. Dies ist ein Thema, dass Entschlossenheit sowie diszipliniertes und beharrliches Vorgehen und klares Denken erfordert. Rassisten, so die überwiegende Meinung, werden nicht als solche geboren sondern entwickeln sich erst dazu. Der Hauptgrund für Rassismus ist Unwissenheit. Wie Generalsekretär Annan am Internationalen Tag zur Beseitigung der Rassendiskriminierung am 21. März 1999 sagte, sind Unwissenheit und Vorurteile die Mägde der Propaganda ( ) Unsere Aufgabe ist es deshalb, Ignoranz mit Wissen, Blindgläubigkeit mit Toleranz und Isolation mit der ausgestreckten Hand der Großzügigkeit zu begegnen. Rassismus kann, muss und wird besiegt werden.
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