Die Vereinten Nationen und die Menschenrechte Förderung und Schutz der Menschenrechte waren von Anbeginn eine der wichtigsten Zielsetzungen der Vereinten Nationen. Entschlossen, die Schrecken des Zweiten Weltkrieges nie mehr wiederkehren zu lassen, bekräftigten die Gründer der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau. 1946 schufen die Vereinten Nationen eine Menschenrechtskommission als Richtlinienorgan für alle Menschenrechtsfragen. Ursprünglich gehörten der Kommission 18 Mitglieder an, heute sind es Vertreter von 53 Mitgliedstaaten, die jährlich in Genf Menschenrechtsfragen überprüfen, neue internationale Rechtsnormen entwickeln und Menschenrechtsverletzungen untersuchen. Eine ständige Unterkommission befaßt sich mit Fragen des Minderheitenschutzes.
Die Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Am 10. Dezember 1948 nahm die Generalversammlung im Pariser Palais de Chaillot die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte an. 48 Staaten stimmten für die Erklärung, 8 enthielten sich der Stimme. Heute findet die Erklärung ungeteilte Zustimmung in der internationalen Staatengemeinschaft und gilt als der Grundpfeiler der modernen Menschenrechtsgesetzgebung. Seit 1950 wird der 10. Dezember alljährlich als Tag der Menschenrechte begangen. Eine Magna Charta der gesamten Menschheit Die Allgemeine Erklärung geht von dem Grundsatz der angeborenen Würde und der gleichen Rechte aller Menschen aus, in denen sie die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden sieht. Anspruch auf diese Rechte hat jedermann, ohne Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Die Erklärung unterstreicht
Die Erklärung hat zwar nicht die rechtsverbindliche Kraft eines Vertrages, aber sie gilt für viele bereits als Völkergewohnheitsrecht und ihre Bestimmungen haben sich in zahlreichen nationalen Verfassungen niedergeschlagen. Viele Konventionen und Verträge, die seit 1948 abgeschlossen wurden, gehen von den in der Erklärung enthaltenen Definitionen aus. Auch regionale Abkommen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention (1950) und die Europäische Sozialcharta (1961).
Der Internationale Menschenrechtskodex Um die in der Erklärung niedergelegten Menschenrechte in rechtsverbindliche Normen zu fassen, verabschiedeten die Vereinten Nationen 1966 zwei Menschenrechtspakte den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die beide 1976 in Kraft traten. Gemeinsam mit der Allgemeinen Erklärung bilden sie den Internationalen Menschenrechtskodex . Die Durchführung der Pakte liegt zwar bei den Vertragsstaaten, doch müssen diese den Vereinten Nationen regelmäßig über die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz und zur Verwirklichung der Grundrechte Bericht erstatten. Die Durchführung des Zivilrechtspaktes wird von einem Menschenrechtsausschuß überwacht, der auch Beschwerden von Einzelpersonen über Menschenrechtsverletzungen prüfen kann. Ein Ausschuß über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte prüft die Staatenberichte über die Durchführung des zweiten Paktes. Ausbau der Menschenrechtsgesetzgebung Eine der großen Errungenschaften der Vereinten Nationen ist die Schaffung eines umfassenden Menschenrechtsregelwerkes. Seit 1948 wurden rund 60 Menschenrechtsverträge und -erklärungen ausgearbeitet, wie etwa:
Die Einhaltung dieser Konventionen wird durch sechs Ausschüsse bei den Vereinten Nationen überwacht. Im Laufe der Jahre haben die Vereinten Nationen verschiedene Verfahren entwickelt, um Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und sich für Abhilfemaßnahmen einzusetzen. Sonderberichterstatter und Sondervertreter der Vereinten Nationen sammeln Fakten und Daten, besuchen Gefängnisse, befragen Opfer von Menschenrechtsverletzungen und formulieren Empfehlungen für einen besseren Menschenrechtsschutz. Sie untersuchen die Menschenrechtssituation in einzelnen Ländern. Sie legen auch Berichte zu bestimmten Themen vor wie etwa zur Frage der Folter, der religiösen Intoleranz, des Rassismus, des Mißbrauches von Kindern oder der Gewalt gegen Frauen und intervenieren bei Regierungen, um gegen Menschenrechtsverletzungen einzuschreiten. Technische Hilfe zur Förderung der Menschenrechte Die Vereinten Nationen bieten technische Hilfe zur Förderung der Menschenrechte an, etwa bei der Überarbeitung nationaler Gesetze, der Förderung der Demokratisierung und der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, bei der Verbesserung des Schulsystems, oder der Ausbildung von Justizpersonal. Hochkommissar für Menschenrechte Im Dezember 1993 beschloß die Generalversammlung einstimmig, das Amt eines Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zur Koordinierung der UNO-Menschenrechtsprogramme und zur Förderung der universellen Achtung der Menschenrechte zu schaffen. Als erster Hochkommissar nahm JosŽ Ayala-Lasso aus Ecuador im April 1994 seine Tätigkeit auf. Ihm folgte im September 1997 die frühere Staatspräsidentin Irlands, Mary Robinson. Im Büro der Hochkommissarin treffen jährlich 400.000 Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen ein.
In den 90er Jahren haben die Menschenrechtsaktivitäten der Vereinten Nationen vor Ort sprunghaft zugenommen. Programme zur überwachung von Menschenrechtsverletzungen, Schul- und Ausbildungsprojekte und andere Beratungsdienste finden derzeit in Abchasien/Georgien, Burundi, Gaza, Guatemala, Haiti, Kambodscha, Kolumbien, Malawi, Mongolei, Demokratischen Republik Kongo, Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien statt. 1988 haben die Vereinten Nationen eine weltweite Informationskampagne gestartet, um Bevölkerungen über ihre Rechte und Staaten über ihre Pflichten aufzuklären. Die Jahre von 1995 bis 2004 wurden von der Generalversammlung zum Jahrzehnt der Menschenrechtserziehung erklärt. Jedermann kann an den Bemühungen zur Unterstützung der Erklärung der Menschenrechte teilnehmen. Tausende engagierte Personen und Bürgergruppen haben sich in den Dienst der Menschenrechte gestellt, oftmals unter Einsatz ihres Lebens. Die große Zahl dieser nichtstaatlichen Organisationen hat in ganz entscheidender Weise die Arbeit der Vereinten Nationen beeinflußt und vorangetrieben als unverzichtbare Informationsquelle über Menschenrechtsverletzungen, wie als kraftvoller Katalysator für politische Entscheidungsprozesse. Apartheid und Rassendiskriminierung Seit 1952 hat sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen beständig mit der Frage der Apartheidpolitik in Südafrika befaßt und sich an die Spitze der internationalen Kampagne zur Beendigung dieses Verbrechens gegen die Menschlichkeit gestellt. Der über mehr als 40 Jahre erzeugte politische Druck hat schließlich 1994 zum Zusammenbruch des Apartheidsystems geführt. Der Kampf gegen den Rassismus wird fortgesetzt. Die Jahre 1993 bis 2003 wurden zum Dritten Jahrzehnt gegen Rassismus und Rassendiskriminierung erklärt.
Die Rechte der autochthonen Bevölkerungsgruppen Seit Menschengedenken haben autochthone Bevölkerungen, die heute rund 300 Millionen Menschen in mehr als 70 Ländern zählen, unter der Kolonisation und der Ausbeutung ihrer Lebensräume gelitten. Eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen setzt sich seit 1982 für diese Bevölkerungen ein und hat den Entwurf einer Erklärung über die Rechte der autochthonen Bevölkerungen fertiggestellt, die noch nicht angenommen wurde. Das Jahr 1993 wurde von der Generalversammlung zum Internationalen Jahr der autochthonen Bevölkerungen und die Jahre 1995 bis 2004 zum Internationalen Jahrzehnt der autochthonen Bevölkerungen erklärt. Frauenrechte und Menschenrechte Die Achtung der Menschenrechte kann nicht vollständig verwirklicht werden, solange nicht auch die Frauenrechte voll anerkannt und geschützt sind. Die von der Generalversammlung 1979 verabschiedete Konvention über die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau zählte im September 1998 162 Vertragsstaaten. Der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM) fördert mit einem eigenen Programm den Schutz der Frauenrechte. Aber noch immer zwingen kulturelle und traditionelle Kräfte in allen Teil der Welt die Frau in eine untergeordnete Rolle und noch immer werden Verletzungen von Frauenrechten verschwiegen.
Ein Indiz dafür, wie Menschenrechte geachtet werden, ist die Art und Weise, wie eine Gesellschaft ihre Kinder behandelt. Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung die Konvention über die Rechte des Kindes, der zur Zeit 191 Vertragsstaaten angehören. Dieser Vertrag ist ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte. Zahlreiche Staaten haben die Konvention in ihre Verfassung übernommen oder neue Gesetze verabschiedet, um sie innerstaatlich umzusetzen. Neben dem allgemeinen Schutz der Kinder stehen dabei Gesetze gegen Kinderarbeit, gegen Kindesmißbrauch durch Prostitution und Gewalt, gegen den Verkauf von Kindern und gegen den Einsatz von Kindern als Soldaten, sowie Maßnahmen für den Schutz von Flüchtlingskindern und Kindern von Minderheiten im Vordergrund. Noch nie haben so viele Menschen auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen Grenzen überschritten. Die Zahl der Wanderarbeiter wird weltweit auf 100 Millionen geschätzt und die zunehmende Globalisierung wird diese Zahl noch weiter in die Höhe treiben. Aber oft treffen die Wanderarbeiter dort, wo sie sich ein besseres Leben erhoffen, auf Diskriminierung und Ausbeutung. Nach zehnjährigen Verhandlungen hat die Generalversammlung 1990 die Internationale Konvention über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeiter und ihrer Familien verabschiedet, die allerdings noch nicht in Kraft ist. Obwohl behinderte Personen fast 10 Prozent der WeltBevölkerung ausmachen, werden sie in der Gesellschaft oft marginalisiert. Der Zugang zu grundlegenden Bildungschancen, zu öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln wird nicht erleichtert; Vorurteile und Unwissenheit führen oft zur Abschiebung in Institutionen. Um den Schutz der Rechte von Behinderten zu fördern hat die Generalversammlung 1993 Standardregeln für die Chancengleichheit behinderter Personen verabschiedet. Menschenrechte, Entwicklung und Demokratie Achtung der Menschenwürde heißt nicht nur Freiheit von Folter sondern auch Freiheit von Hunger und Not, Recht auf freie Wahlen und Bildung, Recht auf freie Meinungsäußerung und Gesundheit, und vor allem: das Recht diese Rechte ohne Diskriminierung wahrnehmen zu können. 1986 verabschiedete die Generalversammlung die Erklärung über das Recht auf Entwicklung. Darin heißt es: Der Mensch steht im Mittelpunkt der Entwicklung; er soll Teilnehmer und Nutznießer dieses Rechtes sein. Aber trotz internationaler Bemühungen lebt heute mehr als eine Milliarde Menschen in absoluter Armut. Gute Regierungsform, Demokratie und Teilhabe der Bevölkerung sind genauso wichtige Voraussetzungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung wie gerechte Handelsbedingungen und Schuldenerlaß.
Menschenrechte und humanitäre Hilfe Dort, wo dringend humanitäre Hilfe erforderlich ist ob für Flüchtlinge, Vertriebene, oder Teile der ZivilBevölkerung, die zwischen die Fronten geraten: Ihre Not ist immer die gleiche. Fast immer werden Menschenrechte verletzt, sind Hilfe und Schutz notwendig. Oft lösen Menschenrechtsverletzungen Flüchtlingsströme aus. Aber auch nachdem sie Haus und Hof verlassen haben, hört der Leidensweg der Flüchtlinge nicht auf: Piraterie und Vergewaltigung, willkürliche Verhaftung und Anhaltung, Folter und Diskriminierung sind häufig ihr Los. Die Staatengemeinschaft bemüht sich daher zunehmend um Präventivmaßnahmen, um diese Probleme in den Griff zu bekommen, bevor sie in menschliche Tragödien ausufern. 1968 hielten die Vereinten Nationen ihre erste Internationale Menschenrechtskonferenz in Teheran ab, die besonders den Zusammenhang zwischen bürgerlichen und politischen und den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten hervorhob. 25 Jahre später trat 1993 in Wien die Weltkonferenz über Menschenrechte zusammen. Die Wiener Erklärung und das Aktionsprogramm betonten die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte und die Notwendigkeit, jede Form des Rassismus, der Diskriminierung, des Fremdenhasses und der Intoleranz zu bekämpfen. Die Erklärung unterstrich auch besonders die Rechte der Frauen, der Kinder, der Minderheiten und der autochthonen Bevölkerungen. Internationaler Strafgerichtshof Ein entscheidender Durchbruch gelang der internationalen Staatengemeinschaft im Juni 1998 auf einer Konferenz in Rom mit dem Beschluß, einen Internationalen Strafgerichtshof zu errichten. Nach nahezu einem halben Jahrhundert schufen die Vereinten Nationen damit die Voraussetzung dafür, daß künftig Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht mehr ungesühnt bleiben. Bisher wurden erst zweimal Ad-hoc-Strafgerichte eingesetzt, um Kriegsverbrecher im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda zu verurteilen. Die Menschenrechte im 21. Jahrhundert Mit Hilfe der Massenkommunikationsmittel ist das internationale Bewußtsein für Menschenrechtsfragen zunehmend geschärft worden. Tausende von Bürgergruppen engagieren sich mit Nachdruck für ihr Rechte. Auch die Vereinten Nationen haben ihren Einsatz für Menschenrechte verstärkt. In seinem Reformprogramm hat Generalsekretär Kofi Annan den Schutz der Menschenrechte zu einem alle Arbeitsbereiche der Vereinten Nationen durchlaufenden roten Faden erklärt, von der Konfliktverhütung bis zur Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit, vom Aufbau einzelstaatlicher Infrastrukturen für den Menschenrechtsschutz bis zur Förderung der Demokratisierung, von der humanitären Hilfe bis zur Umsetzung des Konzeptes einer auf Grundrechte gestützten Entwicklung, das von Staaten und internationalen Organisationen entwicklungspolitisches Umdenken fordert. Wie notwendig dieser Ansatz ist, zeigt die Tatsache, daß noch immer Millionen Menschen unter schweren Menschenrechtsverletzungen und der Verweigerung wichtiger Grundfreiheiten leiden. Die lange Liste reicht von Folter und Vergewaltigung, von korrupten Justizsystemen und Zwangsarbeit bis zu Hungersnot und fehlender ärztlicher Versorgung, Mangel an menschenwürdigen Unterkünften und unzulänglichem Trinkwasser. Wird es jemals eine weltweite Kultur der Menschenrechte geben? Die Antwort darauf liegt bei jedem von uns. Ob Präsident oder Regierungschef, ob Wirtschaftsführer oder Journalist, ob Landwirt oder Student: es liegt an uns, an der Verwirklichung dieses Ziels mitzuarbeiten. Die Vereinten Nationen und die Menschenrechte im Internet Weitere Informationen zum Thema Menschenrechte erhalten Sie vom Büro des
Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte
Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte (in verschiedenen Sprachen): 50 Jahre
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Veranstaltungskalender
zum Jahrestag für das gesamte UNO-System Leitfaden
der Dag Hammarskjöld Bibliothek zum Thema Menschenrechte Allgemeine
Information zum Thema Menschenrechte, sowie Links zu den Internationalen
Strafgerichten für Ruanda und das ehemalige Jugoslawien Internationaler
Strafgerichtshof Herausgegeben vom Informationszentrum der Vereinten Nationen, Martin-Luther-King-Straße 8, D-53175 Bonn. Oktober 1998 |