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Kofi
A. Annan Zweiter
Teil
137. Regionalorganisationen
können auf verschiedene Weise konkrete Beiträge zur Konfliktprävention
leisten. Diese Organisationen schaffen durch häufiges Zusammenwirken
Vertrauen zwischen den Staaten und verfügen über ein besseres
Verständnis des geschichtlichen Hintergrunds von Konflikten.
Wegen ihrer räumlichen Nähe könnten Regionalorganisationen
beispielsweise ein lokales Forum für die Bemühungen um den
Abbau von Spannungen bilden und ein umfassendes regionales Konzept
für grenzüberschreitende Fragen fördern und erleichtern. 138. Kapitel VIII
der Charta
der Vereinten Nationen erteilt den Vereinten Nationen ein umfassendes
Mandat für das Zusammenwirken mit Regionalorganisationen bei
der Konfliktprävention. Seit 1994 besteht zwischen den Vereinten
Nationen und Regionalorganisationen die Praxis, alle zwei Jahre eine
Tagung abzuhalten, um die Zusammenarbeit innerhalb dieses Rahmens
zu fördern. 139. Auf der 1998
abgehaltenen dritten Tagung auf hoher Ebene der Vereinten Nationen
und der Regionalorganisationen lag der Themenschwerpunkt auf der Zusammenarbeit
bei der Konfliktprävention. Zum ersten Mal haben wir uns
auf einen Rahmen für die Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention
geeinigt, der auf 13 Modalitäten beruht. Während der vergangenen
zwei Jahre wurden bei der Koordinierung und der Konsultation, der
Verbesserung des Informationsflusses, den gegenseitigen Besuchen von
Fachpersonal der verschiedenen Amtssitze, der gemeinsamen Ausbildung
von Personal und den gemeinsamen Sachverständigentagungen zu
konkreten Fällen der Konfliktprävention maßgebliche
Fortschritte erzielt. 140. Auf der im
Februar 2001 abgehaltenen vierten Tagung auf hoher Ebene der Vereinten
Nationen und der Regionalorganisationen wurde dem Zusatzthema Zusammenarbeit
bei der Friedenskonsolidierung sowohl vor als auch nach Konflikten
besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Auf der Tagung wurde das Dokument
Rahmen für die Zusammenarbeit bei der Friedenskonsolidierung
(S/2001/138,
Anlage I) verabschiedet, in dem die Vereinten Nationen und die Regionalorganisationen
Leitgrundsätze für die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet
sowie mögliche Kooperationsmaßnahmen vereinbarten, beispielsweise
die Schaffung von Einheiten für die Friedenskonsolidierung, die
Entsendung gemeinsamer Bewertungsmissionen ins Feld, die Ausarbeitung
von Katalogen bester Verfahrensweisen und gewonnener Erfahrungen sowie
die gemeinsame Abhaltung von Beitragsankündigungskonferenzen.
In seiner jüngsten öffentlichen Aussprache zur Friedenskonsolidierung
begrüßte der Sicherheitsrat die Ergebnisse der Tagung. 141. In den letzten
Jahren haben einige Regionalorganisationen innovative institutionelle
Kapazitäten für die Frühwarnung und Konfliktprävention
geschaffen. 1993 schuf die OAU den Mechanismus für die Verhütung,
Bewältigung und Beilegung von Konflikten. 1999 richtete die Wirtschaftsgemeinschaft
der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) einen ähnlichen Mechanismus
ein. Die Organisation der amerikanischen Staaten (OAS) entwickelt
über ihre Gruppe Demokratieförderung langfristige Strategien
für die Konfliktprävention, während die Strategieplanungs-
und Frühwarneinheit der Europäischen Union (EU) als Koordinierungsstelle
für die Konfliktprävention und die Friedenskonsolidierung
dient. Die EU ist außerdem dabei, ein europäisches Konfliktpräventionsprogramm
auszuarbeiten, das der Europäische Rat im Juni 2001 in Göteborg
behandelte. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa (OSZE) verfügt durch ihr Büro des Hohen Kommissars
für nationale Minderheiten sowie ihr Konfliktverhütungszentrum
ebenfalls über bedeutende Kapazitäten in diesem Bereich.
Andere Organisationen sind dabei, ähnliche institutionelle Kapazitäten
aufzubauen. 142. Darüber
hinaus gewährleisten einige Kooperationsvereinbarungen die Koordinierung
und Zusammenarbeit zwischen dem System der Vereinten Nationen und
den Regionalorganisationen und könnten in Zukunft gezielter für
die Konfliktprävention genutzt werden. So haben beispielsweise
das Büro der Vereinten Nationen in Genf, der Europarat, die EU
und die OSZE die Abhaltung jährlicher Tagungen eingeführt,
um Meinungen auszutauschen und ihre Anstrengungen in Bezug auf ihre
Region betreffende Belange zu koordinieren. Ein weiteres Beispiel
ist die 1998 erfolgte Einrichtung des Verbindungsbüros der Vereinten
Nationen am Amtssitz der OAU in Addis Abeba.
B. Nichtstaatliche
Organisationen und die Zivilgesellschaft 143. In Artikel
71 der Charta der Vereinten Nationen werden die Beiträge anerkannt,
die die nichtstaatlichen Organisationen zur Erreichung der Ziele der
Vereinten Nationen leisten können. Nichtstaatliche Organisationen
können zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beitragen,
indem sie frühzeitig gewaltlose Wege zur Auseinandersetzung mit
den tieferen Ursachen von Konflikten aufzeigen. Darüber hinaus
können nichtstaatliche Organisationen Bürgerdiplomatie anwenden,
wenn Regierungen und internationale Organisationen dazu nicht in der
Lage sind. Dies war in Mosambik und Burundi der Fall, wo die Gemeinschaft
Sant'Egidio ein unparteiisches Umfeld für die Kommunikation und
Verhandlungen zwischen entzweiten Gruppen bot. Internationale nichtstaatliche
Organisationen erarbeiten außerdem Studien über Frühwarnung
und mögliche Gegenmaßnahmen und können als Interessenvertreter
fungieren, indem sie die internationale Gemeinschaft für bestimmte
Situationen sensibilisieren und auf die öffentliche Meinung einwirken. 144. In den letzten
Jahren haben sich wissenschaftliche Einrichtungen und Forschungsinstitute
weltweit gemeinsam mit den Forschungseinrichtungen der Vereinten Nationen,
namentlich der Universität der Vereinten Nationen, der Friedensuniversität
und dem Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen
(UNITAR), wesentlich intensiver mit Fragen der Frühwarnung und
der Prävention befasst. Ich fordere sie nachdrücklich auf,
ihre Bemühungen fortzusetzen und die Aufmerksamkeit der Fachleute
innerhalb der Vereinten Nationen sowie der politischen Gemeinschaft
wirksamer auf die Ergebnisse ihrer Forschungsarbeiten zu lenken. In
dieser Hinsicht müssen sich die Feldmissionen der Vereinten Nationen
und insbesondere die Organisationen im Feld besser der Stärken
und Grenzen der zivilgesellschaftlichen Akteure im Bereich der Konfliktprävention
und -beilegung bewusst sein. 145. Einige Organe
der Vereinten Nationen haben begonnen, Programme für die Zusammenarbeit
mit nichtstaatlichen Organisationen auf dem Gebiet des Friedens und
der Sicherheit auszuarbeiten. So hat zum Beispiel der Entwicklungsfonds
der Vereinten Nationen für die Frau die Rolle der Frauen durch
den Ausbau der Konfliktbeilegungskapazitäten nichtstaatlicher
Frauenorganisationen in Sudan, Somalia und Burundi gestärkt.
In ähnlicher Weise unterhält die Hauptabteilung Abrüstungsfragen
breit angelegte Beziehungen mit nichtstaatlichen Organisationen auf
dem Gebiet der Kleinwaffen. Nichtstaatliche Organisationen waren wesentlich
an der im Dezember 1997 in Ottawa erfolgten Verabschiedung des Übereinkommens
über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung
und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung
beteiligt und spielen nach wie vor eine bedeutende Rolle bei der Mobilisierung
lokaler und internationaler Unterstützung für humanitäre
Antiminenprogramme und die Bekämpfung der Verbreitung und des
Missbrauchs von Kleinwaffen. 146. Die steigende
Zahl der mit Fragen der Konfliktprävention und -beilegung befassten
internationalen und regionalen nichtstaatlichen Organisationen und
die Ausweitung ihrer Netzwerke im Laufe der letzten Jahre ist eine
ermutigende Entwicklung. Darüber hinaus wird gegenwärtig
eine internationale Kapazität zur systematischen Vernetzung von
Wissenschaftlern, nichtstaatlichen Organisationen und sonstigen zivilgesellschaftlichen
Akteuren mit den Vereinten Nationen und verschiedenen anderen internationalen
und regionalen Organisationen entwickelt. Eine weitere kürzlich
eingeleitete Initiative sieht Online-Konferenzen vor, um den Austausch
zwischen auf dem Gebiet der Konfliktprävention tätigen Wissenschaftlern
und Praktikern in bestimmten Situationen oder Regionen zu erleichtern.
Außerdem ist zu erwähnen, dass das Millenniums-Forum der
nichtstaatlichen Organisationen die Vereinten Nationen im Mai 2000
nachdrücklich aufgefordert hat, eine breite Koalition zivilgesellschaftlicher
Organisationen proaktiver in Konfliktpräventionsmaßnahmen
einzubeziehen. 147. Religiöse
Organisationen können auf Grund der moralischen Autorität,
die sie in vielen Gemeinschaften innehaben, eine Rolle bei der Verhütung
bewaffneter Konflikte übernehmen. In einigen Fällen haben
religiöse Gruppen und Führer einen kulturell begründeten
komparativen Vorteil bei der Konfliktprävention und erzielen
daher die größte Wirkung, wenn sie die allen Konfliktparteien
gemeinsame Menschlichkeit betonen und es ablehnen, sich mit einer
bestimmten Partei zu identifizieren. Darüber hinaus können
religiöse Gruppen dazu aufrufen, abweichende Meinungen auf alternativen,
gewaltlosen Wegen zum Ausdruck zu bringen, bevor es zum Ausbruch bewaffneter
Konflikte kommt.
C. Der Privatsektor 148. Im Zeitalter
der Globalisierung ist das Verständnis gewachsen, dass die Unternehmenswelt
ein untrennbarer Bestandteil des wirtschaftlichen und politischen
Lebens der Gesellschaft ist. Zugleich erkennen die internationalen
Akteure zunehmend an, dass Unternehmen potenziell eine wichtige Rolle
dabei übernehmen können, Konflikte vermeiden oder überwinden
zu helfen. 149. Ich betone,
dass die transnationalen Unternehmen ihrer Geschäftstätigkeit
stets mit einem sozialen Gewissen nachgehen müssen. Zu diesem
Zweck habe ich 1999 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos den Globalen
Pakt ins Leben gerufen, eine programmatische Initiative, die den Unternehmenssektor
zu einem Partner für den Frieden macht, indem an das soziale
Bewusstsein der internationalen Unternehmer appelliert wird. In dem
Pakt werden die Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft
aufgefordert, sowohl in ihrer eigenen Unternehmenspraxis als auch
durch die Unterstützung der jeweiligen staatlichen Politik in
den Bereichen Menschenrechte, Arbeit und Umwelt neun Grundsätze
zu fördern. Ausgehend von der Annahme, dass gesellschaftliche
Stabilität und Frieden der Wirtschaftstätigkeit förderlich
sind, wurden 2001 im Rahmen des Paktes eine Reihe von Dialogen zur
Rolle der Unternehmen in Zonen bewaffneter Konflikte abgehalten, um
herauszufinden, wie Unternehmen innerhalb ihres Einflussbereichs die
Sicherheit der Menschen erhöhen können. 150. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Unternehmen keine volkswirtschaftlichen Beiträge in Ländern leisten, die Konflikte unterstützen. In diesem Zusammenhang begrüße ich den in Resolution 55/56 der Generalversammlung enthaltenen Aufruf an die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, die gegen die Verbindung zwischen dem Handel mit Konfliktdiamanten und der Lieferung von Waffen, Treibstoff oder sonstigem verbotenen Material an Rebellenbewegungen gerichtet sind. In ähnlicher Weise forderte der Sicherheitsrat in seiner Resolution 1343 (2001) alle Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen und Unternehmen die Embargos der Vereinten Nationen befolgen. Ich begrüße außerdem die jüngsten Resolutionen des Sicherheitsrats, mit denen Sachverständigengruppen mit dem Ziel eingerichtet wurden, Einzelpersonen und Unternehmen, die gegen Sanktionen verstoßen oder zu Konflikten beitragen, öffentlich anzuprangern.
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