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Kofi
A. Annan Erster
Teil
A. Die Rolle
der Generalversammlung 25. Im Rahmen
der Artikel 10 und 11 der Charta
verfügt die Generalversammlung über eine weit gefasste Ermächtigung,
die Konfliktverhütung unter allen ihren Aspekten zu behandeln,
nach Bedarf Empfehlungen auszuarbeiten oder die Aufmerksamkeit des
Sicherheitsrats auf Situationen zu lenken, die geeignet sind, den
Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu gefährden. Nach
Artikel 14 kann die Generalversammlung auch Maßnahmen zur friedlichen
Bereinigung jeder Situation empfehlen, gleichviel wie sie entstanden
ist, wenn diese Situation nach ihrer Auffassung geeignet ist, das
allgemeine Wohl oder die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Nationen
zu beeinträchtigen. 26. Ich erinnere
an die wichtige Arbeit der Versammlung auf diesem Gebiet, nämlich
die Verabschiedung der Resolutionen
47/120 A und B Agenda für den Frieden: Vorbeugende
Diplomatie und verwandte Fragen, insbesondere Abschnitt VII
der Resolution 47/120 A Rolle der Generalversammlung auf dem
Gebiet der vorbeugenden Diplomatie, und der Resolution
51/242 Ergänzung zur 'Agenda für den Frieden'.
Ausgehend von früheren Präzedenzfällen (z.B. 1960 in
Südtirol, auf dem Balkan während der ersten zehn Jahre des
Bestehens der Organisation sowie im Zusammenhang mit der Apartheid
in Südafrika) steht es der Generalversammlung frei, zu prüfen,
wie sie ihre in der Charta verankerten Befugnisse zur Behandlung von
Präventionsfragen in Zukunft häufiger einsetzen kann. Zu
diesem Zweck sollten die nachstehenden Schritte geprüft werden. Mechanismen
für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten 27. Der aktive
Einsatz der in Kapitel VI der Charta ausgeführten Methoden zur
friedlichen Beilegung von Streitigkeiten durch die Mitgliedstaaten
gehört zu den wirkungsvollsten Möglichkeiten der Konfliktprävention.
Die Generalversammlung hat im Laufe der Jahre zur Förderung einer
entsprechenden Praxis beigetragen, etwa mit ihrer Resolution 268 (III)
D von 1949 über die Einrichtung einer Sachverständigengruppe
für Untersuchung und Vergleich und mit ihrem Beschluss 44/415
über die Inanspruchnahme einer Kommission für Gute Dienste,
Vermittlung oder Vergleich im Rahmen der Vereinten Nationen. Es steht
der Generalversammlung frei, die Abgabe weiterer Empfehlungen betreffend
die Inanspruchnahme solcher Mechanismen innerhalb der internationalen
Gemeinschaft zu erwägen. Erklärungen,
Normen und Programme sowie die Schaffung des politischen Willens zur
Prävention 28. Ein systematischeres
Herangehen der Generalversammlung an die Konfliktprävention wäre
ein entscheidender Faktor zur Schaffung einer wahrhaft globalen Kultur
der Konfliktprävention, indem Normen für die Rechenschaftspflicht
der Mitgliedstaaten festgelegt und Beiträge zur Einführung
von Präventionsmaßnahmen auf lokaler, nationaler, regionaler
und globaler Ebene geleistet würden. Die Versammlung hat sich
bereits aktiv mit der Aufstellung von Konfliktpräventionsnormen
befasst, etwa in ihrer Resolution
43/51, die eine Anlage mit dem Titel Erklärung über
die Verhütung und Beseitigung von Streitigkeiten und Situationen,
die den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedrohen können,
und über die Rolle der Vereinten Nationen auf diesem Gebiet
enthält. 29. In ihrer Resolution
53/243 verabschiedete die Generalversammlung die Erklärung
über eine Kultur des Friedens und das Aktionsprogramm für
eine Kultur des Friedens, worin sie die Mitgliedstaaten, die Zivilgesellschaft
und das gesamte System der Vereinten Nationen aufrief, Tätigkeiten
im Zusammenhang mit der Konfliktprävention zu fördern. Im
Rahmen ihres breiten Verantwortungsbereichs könnte die Generalversammlung
auch eine Kultur der Prävention in den vielgestaltigen Tätigkeiten
des Systems der Vereinten Nationen fördern. Wie bei ihrer kürzlich
verabschiedeten Resolution über Tätigkeiten zu Gunsten einer
Kultur des Friedens geschehen, könnte die Generalversammlung
bei einer Reihe von Punkten, die derzeit auf ihrer Tagesordnung stehen,
wie etwa Abrüstung, Menschenrechte, humanitäre Hilfe, Demokratisierung,
Umweltschäden, Terrorismus, Aids und Völkerrecht, jeweils
auch den Aspekt der Konfliktverhütung behandeln. Beratungsfunktionen 30. In verschiedenen
Organen der Generalversammlung, beispielsweise im Charta-Ausschuss
der Vereinten Nationen, wurden bereits Fragen im Zusammenhang mit
der Verhütung und Beilegung von Konflikten erörtert. Diese
Art der Prüfung neuer Gedanken und Konzepte durch die entsprechenden
Versammlungsorgane sollte fortgesetzt werden. Die Versammlung erhält
außerdem Berichte von vielen Organen und Organisationen der
Vereinten Nationen, die regelmäßig Konfliktpräventionsfragen
in ihre Programme aufnehmen. Die Universität der Vereinten Nationen
(UNU), die Friedensuniversität und das Ausbildungs- und Forschungsinstitut
der Vereinten Nationen (UNITAR) legen der Versammlung ihre Berichte
direkt oder über den Wirtschafts- und Sozialrat vor und führen
Programme zu Präventionsfragen durch. Würde die Versammlung
diese Programme im Rahmen der Ausarbeitung einer umfassenden Konfliktpräventionsstrategie
erörtern, würde ihnen dies breitere Aufmerksamkeit in der
Öffentlichkeit verschaffen und weitere Diskussionen über
Präventionsfragen anregen. Zusammenwirken
der Generalversammlung und des Sicherheitsrats auf dem Gebiet der
Prävention 31. Eine wichtige
Frage, mit der sich alle Mitglieder der Vereinten Nationen beschäftigen
müssen, ist die Ausweitung der Rolle der Generalversammlung bei
der Konfliktprävention, parallel zur Verstärkung der Tätigkeit
des Sicherheitsrats in diesem Bereich. Im Lichte der Aussprachen im
Sicherheitsrat, bei denen betont wurde, dass die Friedenskonsolidierung
in eine umfassende Konfliktpräventionsstrategie eingebunden werden
muss, könnte die vorbeugende Friedenskonsolidierung zum Mittelpunkt
eines sinnvollen strategischen Zusammenwirkens zwischen dem Rat und
der Versammlung werden. 32. Der Sicherheitsrat
befasst sich zumeist mit potenziellen Konfliktsituationen in Ländern,
die keine Ratsmitglieder sind. Die Mitglieder der Generalversammlung
sollten Gelegenheit erhalten, im Rat ihre Auffassungen zu Fragen der
Konfliktprävention häufiger zu Gehör zu bringen. Um
das Zusammenwirken zwischen der Versammlung und dem Rat pragmatischer
zu gestalten, könnten der Präsident der Generalversammlung
und der Präsident des Sicherheitsrats bei ihren monatlichen Treffen
Präventionsfragen erörtern. Zur Unterstützung des Versammlungspräsidenten
bei der Vorbringung solcher Präventionsfälle könnte
auch die Einsetzung einer allen Mitgliedstaaten offen stehenden Arbeitsgruppe
erwogen werden.
33. Als dem Organ
der Vereinten Nationen mit der Hauptverantwortung für die Wahrung
des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit kommt dem Sicherheitsrat
bei der Verhütung bewaffneter Konflikte eine Schlüsselrolle
zu. Kapitel VI der Charta der Vereinten Nationen, in dem betont wird,
dass sich die Parteien einer Streitigkeit oder Situation, deren Fortdauer
geeignet ist, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen
Sicherheit zu gefährden, um eine Beilegung bemühen müssen,
kann als Grundlage für Präventivmaßnahmen des Sicherheitsrats
angesehen werden. Nach Kapitel VI kann der Sicherheitsrat jede Streitigkeit
sowie jede Situation, die zu internationalen Reibungen führen
oder eine Streitigkeit hervorrufen könnte, untersuchen. 34. Der Sicherheitsrat
hat zwar seine Transparenz erhöht und seine Arbeitsmethoden verbessert,
doch konzentriert er sich weiterhin fast ausschließlich auf
Krisen und Notfälle und schaltet sich in der Regel erst dann
ein, wenn es bereits zu Gewalttaten in großem Maßstab
gekommen ist. Ich schlage mehrere Maßnahmen vor, die dem Rat
die Ermittlung und die Nutzung von Chancen für Präventivmaßnahmen
erleichtern könnten. Periodische
Berichterstattung 35. In den im
November 1999 beziehungsweise Juli 2000 abgegebenen Erklärungen
seines Präsidenten über Konfliktprävention bat der
Sicherheitsrat den Generalsekretär, periodische Berichte über
den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedrohende Streitigkeiten
vorzulegen, die auch Frühwarnungen und Vorschläge für
Präventivmaßnahmen enthalten. 36. Ich bin der
Auffassung, dass eine periodische Berichterstattung dann am nützlichsten
ist, wenn sie in informeller und flexibler Weise und nicht als eine
fest geplante Verpflichtung gehandhabt wird. Auch wäre es von
Vorteil, wenn eine solche Berichterstattung in einen breiteren Kontext
gestellt werden könnte. Bei meinen Treffen mit den Leitern von
Regionalorganisationen zum Thema Prävention und Friedenskonsolidierung
im Juli 1998 beziehungsweise im Februar 2001 zeigte sich, dass ein
umfassender Ansatz, der sich auf regionale Präventionsstrategien
stützt, sehr nützlich ist und zusammen mit unseren regionalen
Partnern und den entsprechenden Organen und Organisationen der Vereinten
Nationen weiterverfolgt werden sollte. 37. Ich beabsichtige
daher, neben anderen Ansätzen die Praxis einzuführen, dem
Sicherheitsrat periodisch regionale oder subregionale Berichte über
Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit vorzulegen.
In den meisten Fällen würden sich solche Berichte auf regionale
Aspekte von Fragen beziehen, die bereits auf der Tagesordnung des
Sicherheitsrats stehen, und sie würden somit die derzeit bestehenden
Berichtspflichten ergänzen. Der Schwerpunkt würde auf grenzüberschreitende
Probleme gelegt, die eine potenzielle Bedrohung des Weltfriedens und
der internationalen Sicherheit bilden, wie etwa Ströme unerlaubter
Waffen, natürliche Ressourcen, Flüchtlinge, Söldner,
irreguläre Streitkräfte und die Auswirkungen ihrer Interaktion
auf die Sicherheit. Im Rahmen dieser Berichterstattung würden
dem Rat auch Handlungsprioritäten vorgeschlagen, indem die genannten
regionalen Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
ermittelt und entsprechende Maßnahmen ergriffen würden. Ermittlungsmissionen
des Sicherheitsrats 38. Es ist zu
begrüßen, dass der Rat in den vergangenen beiden Jahren
diese Missionen wieder aufgenommen hat. Sie verfolgen zwar unterschiedliche
Ziele und Zwecke, können jedoch allesamt eine wichtige Präventionswirkung
ausüben. Die Praxis wurde 1999 mit einer Mission wieder aufgenommen;
im Jahr 2000 fanden dann fünf Ratsmissionen statt - nach Eritrea
und Äthiopien, in die Demokratische Republik Kongo, nach Sierra
Leone, nach Osttimor und Indonesien sowie zur Durchführung der
Resolution
1244 (1999) des Sicherheitsrats über das Kosovo - und im
Jahr 2001 besuchten die jüngsten Missionen die Demokratische
Republik Kongo und andere Länder der Region sowie das Kosovo.
Der Sicherheitsrat könnte darüber hinaus zur Unterstützung
seiner Ermittlungsmissionen in potenzielle Konfliktregionen die Heranziehung
von Sachverständigen unterschiedlicher Disziplinen erwägen,
damit bei der Ausarbeitung einer umfassenden Präventionsstrategie
alle Fachbereiche berücksichtigt werden können. Neue Mechanismen
für die Diskussion über Konfliktprävention 39. Wie ich im
November 1999 in meiner Erklärung an den Rat vorgeschlagen habe,
könnte der Sicherheitsrat die Einsetzung einer informellen Ad-hoc-Arbeitsgruppe
oder eines anderen Nebenorgans oder eine andere informelle technische
Regelung erwägen, um Präventionsfälle kontinuierlicher
zu erörtern. Wird eine solche Gruppe eingesetzt, könnten
die von mir vorgeschlagenen Frühwarnfälle oder die vom Präsidenten
oder anderen Ratsmitgliedern vorgeschlagenen Fälle regelmäßig
an sie überwiesen werden, bevor informelle Konsultationen oder
öffentliche Ratssitzungen stattfinden. Bei der Erörterung
der Fälle, die auf der Tagesordnung der Arbeitsgruppe stehen,
könnten sich ihre Mitglieder auf die Informationen stützen,
die sie von einzelnen Ratsmitgliedern oder vom Sekretariat erhalten
haben. Der Sicherheitsrat könnte auch in Erwägung ziehen,
die Arria-Formel oder andere ähnliche Regelungen für informelle
Diskussionen außerhalb des Ratssaales für den Meinungsaustausch
über Präventionsfragen zu nutzen.
C. Die Rolle
des Wirtschafts- und Sozialrats 40. Der Wirtschafts-
und Sozialrat hat eine engere Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsrat
und der Generalversammlung aufgenommen, da die internationale Gemeinschaft
den Wert eines integrierten Ansatzes für die Verwirklichung von
Frieden, Sicherheit, Achtung der Menschenrechte und nachhaltiger Entwicklung
erkannt hat. Als der Sicherheitsrat 1998 den Wirtschafts- und Sozialrat
bat, an der Gestaltung eines langfristigen Unterstützungsprogramms
für Haiti mitzuwirken, begann eine neue Phase. 1999 wurde dann
die Ad-hoc-Beratungsgruppe für Haiti eingerichtet, die eine Bewertungsmission
in diesem Land durchführte. Im Februar 2000 wurde der Wirtschafts-
und Sozialrat ebenfalls um Mitwirkung ersucht, als der Sicherheitsrat
ihm vorschlug, eine Tagung einzuberufen, um die Auswirkungen von HIV/Aids
auf den Frieden und die Sicherheit in Afrika zu erörtern. 41. In jüngerer
Zeit ersuchte die Generalversammlung den Wirtschafts- und Sozialrat
in ihrer Resolution
55/217, die Vorschläge der allen Mitgliedstaaten offen stehenden
Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Versammlung über Konfliktursachen, die
Förderung dauerhaften Friedens und einer nachhaltigen Entwicklung
in Afrika zu prüfen, insbesondere hinsichtlich der Schaffung
einer Ad-hoc-Beratungsgruppe für Länder in Postkonfliktsituationen.
Inzwischen wurde für diesen Zweck eine Beratungsgruppe ähnlich
derjenigen für Haiti eingesetzt. 42. Ich schlage
eine aktivere Einbeziehung des Wirtschafts- und Sozialrats in die
Verhütung bewaffneter Konflikte vor, vor allem wegen seiner ausschlaggebenden
Rolle bei der Auseinandersetzung mit den tieferen Ursachen von Konflikten
in den Kernbereichen seines Mandats. Sein künftiger Beitrag zur
Verhütung bewaffneter Konflikte und zur Friedenskonsolidierung
könnte entweder aus eigenem Antrieb oder auf Ersuchen anderer
Hauptorgane der Vereinten Nationen erfolgen. Langfristige
Strategien zur Beseitigung der tieferen Ursachen von Konflikten 43. Nach Artikel
62 der Charta der Vereinten Nationen kann der Wirtschafts- und Sozialrat
Untersuchungen und Berichte auf allen unter sein Mandat fallenden
Gebieten veranlassen. Solche Untersuchungen könnten erforderlich
sein, wenn er seine konkrete Mitwirkung an der Entwicklung langfristiger
Strategien zur Beseitigung der tieferen Ursachen von Konflikten prüft.
Der Wirtschafts- und Sozialrat könnte die verschiedenen ihm zur
Verfügung stehenden Instrumente einsetzen, namentlich seine Nebenorgane,
den Verwaltungsausschuss für Koordinierung und seine interinstitutionellen
Mechanismen, um die Kapazitäten des gesamten Systems der Vereinten
Nationen für die Unterstützung der Konzeption und Durchführung
solcher Untersuchungen heranzuziehen. Regionale Perspektive 44. Eine aktivere
Mitwirkung des Wirtschafts- und Sozialrats könnte sich als vorteilhaft
erweisen, wenn der Sicherheitsrat Regionalinitiativen zur Verhütung
bewaffneter Konflikte einleitet. Zu diesem Zweck sollte der Wirtschafts-
und Sozialrat erwägen, zu einer umfassenden und disziplinenübergreifenden
Diskussion über die Verhütung bewaffneter Konflikte, insbesondere
im regionalen Kontext, beizutragen. Da der Wirtschafts- und Sozialrat
bereits Modalitäten ausarbeitet, um in Unterstützung der
diesbezüglichen Tätigkeiten des Sicherheitsrats, der Generalversammlung
und des Generalsekretärs Beiträge zu den mit Afrika zusammenhängenden
Regionalfragen zu leisten, könnte dieses Modell auch auf andere
Regionen ausgeweitet werden. Erörterung
auf hoher Ebene der tieferen Ursachen von Konflikten 45. In den vergangenen Jahren erhielt die Arbeit des Wirtschafts- und Sozialrats durch die Einführung eines Tagungsteils auf hoher Ebene bei seinen ordentlichen Jahrestagungen erheblichen Auftrieb. In Zukunft könnte ein Tagungsteil auf hoher Ebene der Frage gewidmet werden, welche Rolle die Entwicklung und dabei insbesondere der Wirtschafts- und Sozialrat bei der langfristigen Verhütung von Gewalttaten und Konflikten spielen könnten.
46. Der Internationale
Gerichtshof als unverzichtbarer Bestandteil des durch die Charta der
Vereinten Nationen geschaffenen Systems zur friedlichen Beilegung
von Streitigkeiten hat im Laufe der Jahre maßgeblich zur Beilegung
internationaler Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln beigetragen.
Der Gerichtshof trägt zur friedlichen Beilegung und Lösung
von Streitigkeiten bei, indem er in streitigen Verfahren zwischen
Staaten Urteile fällt. Der Gerichtshof gewährt Hilfe bei
der Konfliktlösung, wenn ihm eine Streitigkeit mittels eines
Schiedsvertrags oder der Klageschrift eines Staates vorgelegt wird.
Gerichtsverfahren können ausgesetzt werden, wenn die Parteien
eine Verhandlungslösung anstreben. Des Weiteren trägt der
Gerichtshof zur Verhütung bewaffneter Konflikte bei, indem er
den Prozess der vorbeugenden Diplomatie durch Gutachten über
Rechtsfragen erleichtert, wofür ihm in Artikel 96 der Charta
die Ermächtigung erteilt wurde. Durch seine Urteile und Gutachten
hat der Gerichtshof einen wesentlichen Beitrag zur fortschreitenden
Entwicklung des Völkerrechts und zur Ermittlung neuer Trends
im Völkerrecht geleistet. Der Generalsekretär fordert die
Staaten nachdrücklich auf, sich zur Beilegung von Streitigkeiten
des Gerichtshofs zu bedienen. 47. Der Internationale
Gerichtshof ist heute aktiver als jemals zuvor. Streitigkeiten aus
allen Teilen der Welt werden ihm vorgelegt. Ich fordere die Mitgliedstaaten
nachdrücklich auf, sich in Zukunft des Internationalen Gerichtshofs
noch stärker zu bedienen, unter anderem wenn es um die Verhütung
von gebiets- und seerechtlichen Streitigkeiten geht. Obligatorische
Zuständigkeit des Gerichtshofs 48. Bis Ende 2000
hatten 60 Mitgliedstaaten Erklärungen abgegeben, wonach sie die
obligatorische Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkennen, wenn
auch vielfach mit Vorbehalten, die die Wirkung der Klausel der obligatorischen
Zuständigkeit tendenziell beschränken oder schmälern.
Ich möchte meinen Appell an die Mitgliedstaaten wiederholen,
soweit noch nicht geschehen, die Annahme der obligatorischen Zuständigkeit
des Gerichtshofs zu erwägen. Außerdem möchte ich die
Staaten nachdrücklich auffordern, bei der Verabschiedung multilateraler
Verträge unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen Klauseln
zu verabschieden, die die Überweisung von Streitigkeiten an den
Gerichtshof vorsehen. Je mehr Staaten die obligatorische Zuständigkeit
des Gerichtshofs annehmen, desto besser stehen die Chancen, dass potenzielle
Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln zügig beigelegt werden
können. Der Sicherheitsrat sollte auch erwägen, den Staaten
nach Artikel 36 der Charta der Vereinten Nationen zu empfehlen, Streitigkeiten
dem Gerichtshof vorzulegen. Gutachterliche
Kompetenz des Gerichtshofs 49. In der Agenda
für den Frieden (siehe A/47/277-S/24111)
empfahl mein Vorgänger, dass der Generalsekretär nach Artikel
96 Absatz 2 der Charta der Vereinten Nationen ermächtigt werden
soll, von der gutachterlichen Kompetenz des Gerichtshofs Gebrauch
zu machen, und dass andere Organe der Vereinten Nationen, die bereits
dazu ermächtigt sind, sich häufiger zwecks Einholung solcher
Gutachten an den Gerichtshof wenden sollen. Die Generalversammlung
kam diesen Empfehlungen jedoch nicht nach, und der Sicherheitsrat
hat seit 1993 kein Gutachten des Gerichtshofs eingeholt. Ich fordere
daher die Versammlung und den Sicherheitsrat nachdrücklich auf,
ihre Aufmerksamkeit erneut auf die genannten Empfehlungen, die ich
voll unterstütze, zu richten, und auch zu erwägen, andere
Organe der Vereinten Nationen zur Einholung von Gutachten des Gerichtshofs
zu ermächtigen. 50. Ich möchte
die Staaten auch an die Verfügbarkeit des Treuhandfonds des Generalsekretärs
zur Unterstützung der Staaten bei der Regelung ihrer Streitigkeiten
durch den Internationalen Gerichtshof erinnern, über den Staaten
Finanzhilfen zur Deckung der Kosten erhalten können, die ihnen
im Zusammenhang mit Streitigkeiten entstanden sind, die dem Gerichtshof
im Wege eines Schiedsvertrags vorgelegt wurden.
E. Die Rolle
des Generalsekretärs 51. Seit Gründung
der Organisation hat der Generalsekretär durch stille Diplomatie
oder seine Guten Dienste eine Rolle bei der Verhütung
bewaffneter Konflikte inne. Sein Präventionsauftrag leitet sich
aus Artikel 99 der Charta der Vereinten Nationen ab, dem zufolge der
Generalsekretär die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrats auf jede
Angelegenheit lenken kann, die nach seinem Dafürhalten geeignet
ist, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
zu gefährden. 52. Die vorbeugende
Diplomatie, deren Ziel darin besteht, mittels Überzeugungskraft,
Vertrauensbildung und Informationsaustausch frühzeitig Lösungen
für schwierige Probleme zu finden, ist ein wichtiger Teil meines
Verantwortungsbereichs. Ich betrachte die wachsende Nachfrage nach
meiner Beteiligung an Präventivmaßnahmen dieser Art als
Anerkennung dessen, dass der Generalsekretär abseits vom Rampenlicht
der Öffentlichkeit auf stille und diskrete Weise viel erreichen
kann, selbst wenn das Ergebnis nicht immer sichtbar oder einfach zu
bewerten ist. 53. Es gibt drei
Möglichkeiten zur Stärkung der traditionellen präventiven
Rolle des Generalsekretärs: erstens durch den vermehrten Einsatz
von Ermittlungs- und Vertrauensbildungsmissionen sowie die Ernennung
hochrangiger Abgesandter und die Einrichtung weiterer regionaler Verbindungsbüros,
zweitens durch die Einleitung gemeinsamer Präventivmaßnahmen
durch den Generalsekretär und den Sicherheitsrat und drittens
durch die Erhöhung der im Sekretariat vorhandenen Fähigkeiten
und Ressourcen für Präventivmaßnahmen, auf die in
diesem Bericht weiter unten eingegangen wird. Ermittlungsmissionen 54. Die Generalversammlung
und der Sicherheitsrat haben den vermehrten Einsatz von Ermittlungsmissionen
als Teil einer vorbeugenden Diplomatie befürwortet. Ermittlungsmissionen
können die Interessen der Parteien eines potenziellen Konflikts
objektiv feststellen, mit dem Ziel, aufzuzeigen, mit welchen Maßnahmen
das System der Vereinten Nationen und die Mitgliedstaaten den Konfliktparteien
dabei helfen können, ihre Differenzen beizulegen oder auszuräumen. 55. Vor kurzem
entsandte ich zwei interinstitutionelle Missionen nach Westafrika.
Die erste Mission reiste im November 2000 nach Gambia, um in Gesprächen
mit Regierungsbeamten, hochrangigen Parteivertretern, Repräsentanten
der Zivilgesellschaft und Vertretern des Landesteams der Vereinten
Nationen gemeinsam zu sondieren, wie die Vereinten Nationen dem Land
konkret dabei behilflich sein können, die zahlreichen Herausforderungen,
die sich ihm stellen, zu bewältigen und so einer Bedrohung des
Friedens und der Sicherheit im Land vorzubeugen. Die zweite Mission
bereiste im März 2001 elf westafrikanische Länder, um eine
Bestandsaufnahme der vorrangigen Bedürfnisse und Herausforderungen
in der Region auf den Gebieten Frieden und Sicherheit, regionale Zusammenarbeit,
humanitäre Angelegenheiten und wirtschaftliche und soziale Entwicklung,
einschließlich der Verbindungen zwischen ihnen, vorzunehmen.
Ich beabsichtige, derartige interdisziplinäre technische Bewertungsmissionen
in Zukunft auf der Grundlage der vollen Kooperation der jeweiligen
Mitgliedstaaten häufiger für präventive Zwecke einzusetzen. Vertrauensbildungsmissionen 56. In der Agenda
für den Frieden bekundete mein Vorgänger seinen Wunsch,
mit den an einer potenziellen, einer zurzeit akuten oder einer vergangenen
Streitigkeit beteiligten Parteien und mit den Regionalorganisationen
regelmäßige Konsultationen über vertrauensbildende
Maßnahmen zu führen und ihnen jede beraterische Unterstützung
angedeihen zu lassen, die das Sekretariat gewähren kann. Ein
derartiges Vorgehen wurde von der Generalversammlung in ihrer Resolution
47/120 gebilligt. Um zu ermitteln, inwieweit sich solche Maßnahmen
unter der gemeinsamen Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und
der Regionalorganisationen realisieren lassen, könnten kleine
Missionen in die Hauptstädte der jeweils betroffenen Staaten
der Region sowie an den Amtssitz der wichtigsten Regionalorganisationen
entsandt werden, mit dem Auftrag, die Auffassungen hinsichtlich einer
Aufnahme der Zusammenarbeit auf Arbeitsebene über die Vertrauensbildung
in diesen Regionen einzuholen. 57. Die Entsendung
von Vertrauensbildungsmissionen könnte ein konkreter Schritt
zur Durchführung von Initiativen der vorbeugenden Diplomatie
in einem regionalen Kontext sein und unterstreichen, welche Bedeutung
ich dem vorsorglichen Engagement der Vereinten Nationen in instabilen
Regionen beimesse. Ich beabsichtige, diese Möglichkeit der vorbeugenden
Diplomatie in meinen künftigen Gesprächen mit den Leitern
der Regionalorganisationen weiter zu prüfen. Informelles
Netzwerk herausragender Persönlichkeiten 58. Ich beabsichtige,
im Anschluss an geeignete Konsultationen herausragende Persönlichkeiten
zu benennen, die als informelles Netzwerk zur Beratung und zur aktiven
Unterstützung meiner Bemühungen um die Verhütung und
Beilegung bewaffneter Konflikte fungieren. Gelegentlich würde
ich die Mitglieder dieses Netzwerks auch bitten, präventive Diplomatie
zu betreiben, um neu auftretende Spannungen einzudämmen oder
entschärfen zu helfen. Regionale Präsenz 59. Die 1998 erfolgte
Einrichtung des Verbindungsbüros der Vereinten Nationen am Amtssitz
der OAU in Addis Abeba stellte einen ersten Schritt zur Förderung
der Zusammenarbeit, namentlich im Rahmen von Konfliktpräventionsstrategien,
mit regionalen oder subregionalen Organisationen dar. Ich beabsichtige,
zu prüfen, inwieweit dieses Konzept auf der Grundlage des in
Addis Abeba geschaffenen Präzedenzfalls weiterentwickelt werden
kann. 60. Im Oktober
2000 setzte ich die Interinstitutionelle Arbeitsgruppe für Westafrika
ein, die erste Initiative, die die Vereinten Nationen ergriffen haben,
um einen koordinierten und umfassenden Ansatz zur Konfliktprävention
zu entwickeln und ein geeignetes Umfeld für die Friedenskonsolidierung
in einer bestimmten Subregion zu schaffen. Dieser Ansatz ermöglichte
die Prüfung der Probleme so wohl aus nationaler als auch aus
subregionaler Sicht. Die Arbeitsgruppe verfolgte zudem das Ziel, die
Anstrengungen der Vereinten Nationen mit denen der Wirtschaftsgemeinschaft
der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) zu vereinen, die bei der Konzipierung
und Durchführung der Initiative kooperierte und bei der Umsetzung
ihrer Empfehlungen der Hauptpartner der Vereinten Nationen sein wird.
Zu diesen Empfehlungen gehört die Schaffung eines Büros
der Vereinten Nationen in Westafrika, das unter der Leitung meines
Sonderbeauftragten die Kapazität der Organisation auf dem Gebiet
der Frühwarnung, der Prävention, der Friedenskonsolidierung,
der Berichterstattung und der Politiksetzung sowie im Hinblick auf
die Zusammenarbeit mit der ECOWAS und anderen Organisationen in der
Subregion erweitern würde. Die aus der Westafrika-Initiative
gewonnenen Erkenntnisse könnten einen nützlichen Leitfaden
für die Konfliktpräventionsbemühungen der Vereinten
Nationen in anderen Teilen der Welt bilden.
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