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Kofi
A. Annan Erster
Teil
A. Der von
der Charta vorgegebene Rahmen 17. Nach wie vor
besteht die Hauptaufgabe der Vereinten Nationen darin, künftige
Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren. Zu
diesem Zweck haben sich die Mitgliedstaaten in Artikel 1 Absatz 1
der Charta
der Vereinten Nationen verpflichtet, wirksame Kollektivmaßnahmen
zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen.... 18. Nach meiner
Auffassung wird den Vereinten Nationen in der Charta ein starkes Mandat
für die Verhütung bewaffneter Konflikte übertragen.
Es findet sich dort auch ein Hinweis auf zwei prägende Elemente
der Philosophie, die dem kollektiven Sicherheitssystem zugrunde liegt:
erstens, dass die Verhütung bewaffneter Konflikte eine wünschenswertere
und kostenwirksamere Strategie zur Gewährleistung dauerhaften
Friedens und dauerhafter Sicherheit ist als der Versuch, solche Konflikte
zu beenden oder ihre Symptome zu mildern; und zweitens, dass die Verhütung
bewaffneter internationaler Konflikte am besten durch friedliche
Mittel erfolgt, sodass der Weltfriede, die internationale Sicherheit
und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, wie in Artikel
2 Absatz 3 der Charta festgeschrieben. Weil ich diese Überzeugung
der Verfasser der Charta teile, habe ich vorgeschlagen, die Konfliktprävention
zum Eckpfeiler des kollektiven Sicherheitssystems der Vereinten Nationen
im 21. Jahrhundert zu machen. 19. Während
eines großen Teils der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts
war das Streben nach kollektiver Sicherheit weitgehend durch Reaktion
statt Prävention gekennzeichnet und wurde fast ausschließlich
in militärischen Kategorien definiert. Dieser Ansatz erwies sich
für manche Staaten als vorteilhaft und ist nach wie vor gültig.
Mit dem Ende des Kalten Krieges entstand jedoch ein neues Verständnis
von Frieden und Sicherheit. Das traditionelle Konzept der kollektiven
Sicherheit wurde durch ein umfassenderes Eingehen auf das Wesen eines
nachhaltigen Friedens und seiner Bestandteile ergänzt, wie etwa
soziale und wirtschaftliche Entwicklung, gute Staatsführung und
Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte.
Im 21. Jahrhundert sollte kollektive Sicherheit bedeuten, dass wir
alle gehalten sind, uns möglichst frühzeitig um die Überwindung
von Spannungen, Missständen, Ungleichheit, Ungerechtigkeit, Intoleranz
und Feindseligkeiten zu bemühen, bevor Frieden und Sicherheit
in Gefahr geraten. Dies ist meiner Auffassung nach der eigentliche
Kern einer Kultur der Prävention. 20. Dieser Ansatz
führt die Vereinten Nationen auf ihre Wurzeln zurück. Artikel
55 der Charta erkennt ausdrücklich an, dass die Lösung internationaler
Probleme wirtschaftlicher, sozialer, gesundheitlicher und verwandter
Art, die internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur
und der Erziehung und die allgemeine Achtung der Menschenrechte wesentliche
Voraussetzungen sind, um jenen Zustand der Stabilität und
Wohlfahrt herbeizuführen, der erforderlich ist, damit zwischen
den Nationen friedliche und freundschaftliche Beziehungen herrschen.
Die Charta liefert damit die Grundlage für einen umfassenden
und langfristigen Ansatz der Konfliktverhütung auf der Grundlage
eines erweiterten Konzepts des Friedens und der Sicherheit.
B. Die Beschlüsse der Generalversammlung und des Sicherheitsrats sowie die Auffassungen der Mitgliedstaaten zur Konfliktprävention 21. Seit dem Ende
der achtziger Jahre haben die Generalversammlung und der Sicherheitsrat
das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Mandat der Vereinten
Nationen für die Konfliktprävention verstärkt. Die
Generalversammlung bekräftigte insbesondere in ihrer Resolution
47/120 A Agenda für den Frieden: Vorbeugende Diplomatie
und damit zusammenhängende Fragen die wichtige Rolle des
Generalsekretärs auf dem Gebiet der vorbeugenden Diplomatie und
bat ihn, die Kapazität des Sekretariats auf dem Gebiet der Informationsbeschaffung
und Analyse zu stärken und einen Frühwarnmechanismus einzurichten.
In ihrer Resolution
51/242 Ergänzung zur 'Agenda für den Frieden'
hob die Generalversammlung weiter hervor, wie wichtig die Verbesserung
der systemweiten Koordinierung der Präventivmaßnahmen der
Vereinten Nationen ist. 22. Der Sicherheitsrat
veranstaltete im November 1999 und im Juli 2000 öffentliche Aussprachen
über Konfliktprävention. Dabei brachten eine große
Zahl von Mitgliedstaaten ihre generelle Unterstützung für
die Prävention zum Ausdruck, wenn auch mit unterschiedlichen
Handlungsprioritäten. Manche betonten die Notwendigkeit, sich
auf die sozioökonomischen Grundursachen von Konflikten zu konzentrieren,
und forderten die Aufstockung der Entwicklungshilfe, um Konflikten
vorzubeugen. Andere nannten die Förderung der Menschenrechte,
gute Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung
als die wichtigsten Bereiche für die Durchführung von Präventivmaßnahmen.
Mehrere Länder betonten, dass Präventivmaßnahmen hauptsächlich
auf Maßnahmen nach Kapitel VI der Charta beschränkt werden
sollten, stellten jedoch fest, dass Zwangsmaßnahmen nach Kapitel
VII ein legitimes letztes Mittel bleiben müssen, um massive Verletzungen
der grundlegenden Menschenrechte oder andere schwerwiegende Bedrohungen
des Friedens zu verhindern. 23. In den auf
diesen beiden Sitzungen verabschiedeten Erklärungen des Präsidenten
des Sicherheitsrats wurde unterstrichen, dass Frühwarnung, vorbeugende
Diplomatie, vorbeugende Dislozierung, vorbeugende Abrüstung und
Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit voneinander abhängige
und sich ergänzende Bestandteile einer umfassenden Konfliktpräventionsstrategie
sind. Dieser umfassende Ansatz der Konfliktprävention wurde auch
bei der jüngsten öffentlichen Aussprache des Sicherheitsrats
über Friedenskonsolidierung im Februar 2001 bekräftigt,
auf der viele Redner betonten, dass eine gut geplante und koordinierte
Friedenskonsolidierungsstrategie eine maßgebliche Rolle bei
der Konfliktprävention spielen kann. 24. Konfliktprävention war auch eines der Hauptthemen des Millenniums-Gipfels der Vereinten Nationen, auf dem Führungspersönlichkeiten aus allen Teilen der Welt meinen Aufruf unterstützten, die internationale Gemeinschaft von einer Kultur des Reagierens zu einer Kultur der Prävention zu führen. Es herrschte breite Übereinstimmung darüber, dass der erfolgversprechendste Ansatz die Entwicklung langfristiger integrierter Strategien ist, die ein breites Spektrum politischer, wirtschaftlicher, sozialer und anderer Maßnahmen vereinen, deren Ziel der Abbau beziehungsweise die Beseitigung der tieferen Ursachen von Konflikten ist. Sowohl die von der Generalversammlung in ihrer Resolution 55/2 verabschiedete Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen als auch die vom Sicherheitsrat auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs verabschiedete Resolution 1318 (2000) erkannten die entscheidend wichtige Rolle aller Teile des Systems der Vereinten Nationen bei der Konfliktprävention an und enthielten die Verpflichtung, die Wirksamkeit der Vereinten Nationen auf diesem Gebiet zu verstärken.
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