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Über
die Kinderrechtskonvention
Kinder
werden mit eigenen Rechten geboren. Dies ist der
Grundgedanke der Konvention über die Rechte des Kindes,
eines internationalen Abkommens, das im Jahr 1989 angenommen
und von allen Länder bis auf zwei ratifiziert wurde.
Das als Meilenstein geltende Abkommen erklärt die
Fürsorge und den Schutz für jede Person unter
18 Jahren - für jedes Kind - zur vorrangigen Aufgabe
aller Menschen, insbesondere der Regierungen.
Die
Konvention ist einzigartig, denn sie ist umfassend, universell
und vorbehaltlos. Die Konvention stellte neue
ethische Prinzipien und internationale Verhaltensnormen
gegenüber Kindern auf, die sogar noch über das
rechtliche Mandat hinausgehen. Außerdem nahmen dabei
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zum ersten Mal bei
Verhandlungen über ein UNO-Abkommen eine führende
Rolle bei den Beratungen ein.
Für
Kinder ist die Konvention besonders wichtig. In
den meisten Gesellschaften gibt es keine gesetzlichen
oder gesellschaftlichen Einrichtungen, die sich speziell
mit Kinderrechten befassen. Die Bedingungen, unter denen
sie leben, gefährden Kinder mehr als Erwachsene und
sie sind anfälliger für Ausbeutung und Missbrauch.
Sie haben kein Wahlrecht oder politischen Einfluss und
geringe wirtschaftliche Macht. Zu oft wird ihre Stimme
nicht gehört.
Die
Konvention enthält vier allgemeine Grundsätze:
| 1. |
Die
Ansichten und Stimmen der Kinder müssen gehört
und respektiert werden. Dieses Prinzip bedeutet, dass
die Meinungen der Kinder wichtig sind und dass ihre
Ansichten berücksichtigt werden müssen.
Sie sollten ferner auf eine Art und Weise, die ihrem
Alter entspricht, in Entscheidungsprozesse, die sie
betreffen, einbezogen werden.
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| 2. |
Die
Rechte der Kinder müssen ohne Diskriminierung
gewährt werden, unabhängig von Rasse,
Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer
oder sonstiger Anschauung, nationaler, ethnischer
oder sozialer Herkunft, des Vermögens, einer
Behinderung, der Geburt oder eines sonstigen Status
des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds
(Artikel 2).
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| 3. |
Kinder
haben das Recht auf Überleben und Entwicklung
in allen Bereichen ihres Lebens, einschließlich
des physischen, emotionalen, psychosozialen, kognitiven,
sozialen und kulturellen Bereiches.
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| 4. |
Das
beste Interesse des Kindes muss vorrangig berücksichtigt
werden bei allen Entscheidungen oder Maßnahmen,
die ein Kind oder alle Kinder betreffen. Dies trifft
unabhängig davon zu, ob die Entscheidungen von
Regierungs-, Verwaltungs- oder Justizbehörden
oder von den Familien selbst getroffen werden.
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Der
Ausschuss für die Rechte der Kinder. Der
Ausschuss, eine international gewählte Gruppe, der
zehn unabhängige Experten angehören, überwacht
die Umsetzung der Konvention, regt weitere Maßnahmen
an und schlägt Wege zur Lösung von Problemen
vor, die bei der Umsetzung entstehen, auch durch internationale
Zusammenarbeit. Die Vertragsstaaten müssen zunächst
zwei Jahre nach Ratifizierung der Konvention über
die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung
der Konvention an den Ausschuss berichten, danach alle
fünf Jahre. Die Beobachtungen und Empfehlungen des
Ausschusses sollen weite Verbreitung finden und dienen
als Grundlage für nationale Diskussionen und Überlegungen
zu Verbesserungen des Lebens von Kindern. NGOs und Sondereinrichtungen
der UNO wie UNICEF unterstützen die Arbeit des Ausschusses
durch ihren Einsatz für die Konvention und durch
die Beobachtung der Umsetzung. Außerdem stellen
sie technische Hilfe zur Verfügung und führen
praxisorientierte Folgeaktivitäten durch.
Die Anwendung der Konvention
Die
Konvention ist in jeder Region und jedem Land der Welt
lebendig. Mehr als 20 Länder haben die Kinderrechtsbestimmungen
in ihre Verfassung aufgenommen, weitaus mehr haben einschlägige
Gesetze verabschiedet oder bestehende Gesetze novelliert,
um für die Vereinbarkeit ihrer Gesetzgebung mit der
Konvention zu sorgen. Viele Regierungen haben Institutionen
oder Ausschüsse eingerichtet, die sich vorrangig
mit Kinderrechten befassen. In zahlreichen Ländern
sind wichtige Schritte unternommen worden, um Verhaltensänderungen
zu fördern und Praktiken zu unterbinden, die mit
der Grundidee und den Bestimmungen der Konvention nicht
vereinbar sind.
Der
Zivilgesellschaft kommt eine Schlüsselrolle zu.
Die Gemeinschaften engagieren sich für zahlreiche
Themen wie Bildung für Mädchen, sexuelle Ausbeutung,
Jugendrecht, Kinderarbeit oder die Rechte der Kinder mit
Behinderungen. NGOs haben Lehrer, Polizisten, Richter
und Gesundheits- und Sozialdienstmitarbeiter weitergebildet
und über die Grundsätze und Bestimmungen der
Konvention unterrichtet. Die Kinder selbst wurden bei
Konferenzen und Meinungsumfragen angehört oder in
Rundbriefen, im Radio und im Fernsehen befragt.
Mit
der Annahme von zwei Fakultativprotokollen wurde das globale
Engagement für die Konvention weiter gestärkt.
Die Vertragsstaaten bekräftigten und erweiterten
ihre Verpflichtung zum Schutz der Kinder mit einem im
Mai 2000 angenommenen Fakultativprotokoll über die
Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Darin
wird das Mindestalter für die Beteiligung an Kampfhandlungen
und Zwangsrekrutierung für die Streitkräfte
von 15 auf 18 Jahre angehoben. Das zweite ebenfalls im
Mai 2000 verabschiedete Fakultativprotokoll bekräftigt
den Schutz der Kinder vor Kinderhandel, Kinderprostitution
und Kinderpornographie.
Mehr
als ein Jahrzehnt nach ihrer Annahme verändert die
Konvention weiterhin das Leben der Kinder in der ganzen
Welt. Obgleich noch viel getan werden muss, wenn
die Konvention jene Millionen Kinder erreichen will, deren
Rechte nicht geachtet werden oder gegen die verstoßen
wird, die immer noch nicht zur Schule gehen, die missbraucht
und ausgebeutet werden oder die durch Krieg und Konflikte
von ihren Familien getrennt sind. Für die weltweiten
Bemühungen, internationale Führungskraft für
die Umsetzung der Konvention zu mobilisieren, wird die
Sondertagung der UNO-Generalversammlung über Kinder
eine entscheidende Rolle spielen.
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