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1.
Wir, die Staats- und Regierungschefs und Vertreter der Staaten und
Regierungen, versammelt bei den Vereinten Nationen vom 25. bis 27.
Juni 2001 zur sechsundzwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung,
die im Einklang mit Resolution 55/13 vom 3. November 2000 dringlich
einberufen wurde, um alle Aspekte des HIV/Aids-Problems zu überprüfen
und anzugehen und eine weltweite Verpflichtung auf die verstärkte
Koordinierung und Intensivierung der nationalen, regionalen und internationalen
Anstrengungen zu seiner umfassenden Bekämpfung zu erreichen; 2. tief besorgt
darüber, dass die weltweite HIV/Aids-Epidemie in Anbetracht ihrer
verheerenden Ausmaße und Auswirkungen eine globale Notlage und
eine der gewaltigsten Herausforderungen für das menschliche Leben,
die Menschenwürde und die wirksame Wahrnehmung der Menschenrechte
darstellt, die die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in der
ganzen Welt untergräbt und sich auf alle Ebenen der Gesellschaft
- den Staat, die Gemeinschaft, die Familie und den Einzelnen - auswirkt; 3. mit tiefer
Besorgnis feststellend, dass es Ende 2000 weltweit 36,1 Millionen
Menschen mit HIV/Aids gab, davon 90 Prozent in den Entwicklungsländern
und 75 Prozent in Afrika südlich der Sahara; 4. mit großer
Sorge feststellend, dass die HIV/Aids-Epidemie alle Menschen betrifft,
Reiche ebenso wie Arme, ungeachtet des Alters, des Geschlechts oder
der Rasse, ferner feststellend, dass dabei die Menschen in den Entwicklungsländern
am stärksten betroffen sind und dass Frauen, junge Erwachsene
und Kinder, insbesondere Mädchen, am stärksten gefährdet
sind; 5. sowie besorgt
darüber, dass die anhaltende Ausbreitung von HIV/Aids ein ernsthaftes
Hindernis für die Verwirklichung der weltweiten Entwicklungsziele
bilden wird, die wir auf dem Millenniums-Gipfel der Vereinten Nationen
beschlossen haben; 6. unter Hinweis
auf unsere früheren Verpflichtungen betreffend HIV/Aids und in
Bekräftigung dieser Verpflichtungen
7. überzeugt
von der Notwendigkeit eines raschen, koordinierten und nachhaltigen
Vorgehens gegen die HIV/Aids-Epidemie, das auf den in den vergangenen
20 Jahren gesammelten Erfahrungen und Erkenntnissen gründet; 8. mit tiefer
Besorgnis feststellend, dass Afrika, insbesondere Afrika südlich
der Sahara, die derzeit am schlimmsten betroffene Region ist, in der
HIV/Aids als eine Notstandssituation betrachtet wird, die die Entwicklung,
den sozialen Zusammenhalt, die politische Stabilität, die Ernährungssicherung
und die Lebenserwartung bedroht und eine verheerende wirtschaftliche
Belastung verursacht, und dass die dramatische Lage auf dem Kontinent
dringliche und außerordentliche Maßnahmen auf nationaler,
regionaler und internationaler Ebene erfordert; 9. mit Genugtuung
über die von den afrikanischen Staats- und Regierungschefs im
April 2001 auf dem Sondergipfel von Abuja eingegangenen Verpflichtungen,
insbesondere ihr Versprechen, sich zum Ziel zu setzen, jährlich
mindestens 15 Prozent ihres Staatshaushalts für die Verbesserung
des Gesundheitswesens zu veranschlagen, um die Bekämpfung der
HIV/Aids-Epidemie zu unterstützen; und sich dessen bewusst, dass
die von diesen Ländern, deren Mittel begrenzt sind, zur Verwirklichung
dieses Ziels ergriffenen Maßnahmen durch verstärkte internationale
Hilfe ergänzt werden müssen; 10. sowie in Anbetracht
dessen, dass auch andere Regionen ernsthaft betroffen und mit ähnlichen
Bedrohungen konfrontiert sind, insbesondere die karibische Region,
die die zweithöchste HIV-Infektionsrate nach Afrika südlich
der Sahara aufweist, die asiatisch-pazifische Region, in der bereits
7,5 Millionen Menschen mit HIV/Aids leben, die lateinamerikanische
Region, in der 1,5 Millionen Menschen mit HIV/Aids leben, und die
mittel- und osteuropäische Region mit rasch steigenden Infektionsraten,
und dass die Epidemie das Potenzial zu einer raschen Eskalation besitzt,
deren Auswirkungen auf der ganzen Welt spürbar sein werden, sofern
keine konkreten Maßnahmen ergriffen werden; 11. in der Erkenntnis,
dass Armut, Unterentwicklung und Analphabetentum zu den Hauptfaktoren
gehören, die zur Ausbreitung von HIV/Aids beitragen, und mit
tiefer Besorgnis feststellend, dass HIV/Aids die Armut noch verschärft
und in vielen Ländern die Entwicklung mittlerweile rückgängig
macht oder behindert und dass daher integrierte Gegenmaßnahmen
ergriffen werden sollen; 12. feststellend,
dass bewaffnete Konflikte und Katastrophen ebenfalls die Ausbreitung
der Epidemie begünstigen; 13. sowie feststellend,
dass Stigmatisierung, Verschweigen, Diskriminierung und Verleugnen
sowie mangelnde Vertraulichkeit die Bemühungen um Prävention,
Betreuung und Behandlung untergraben und die Auswirkungen der Epidemie
auf Einzelpersonen, Familien, Gemeinschaften und Staaten verschlimmern
und dass dagegen ebenfalls angegangen werden muss; 14. betonend,
dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Befähigung der
Frau zur Selbstbestimmung grundlegende Voraussetzungen für die
Verringerung der Gefährdung von Frauen und Mädchen durch
HIV/Aids sind; 15. anerkennend,
dass der Zugang zu Medikamenten im Kontext von Pandemien wie HIV/Aids
eine der grundlegenden Voraussetzungen für die schrittweise volle
Verwirklichung des Rechts eines jeden Menschen auf den Genuss des
erreichbaren Höchstmaßes an körperlicher und geistiger
Gesundheit ist; 16. in der Erkenntnis,
dass die volle Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
für alle ein wesentlicher Bestandteil der globalen Antwort auf
die HIV/Aids-Pandemie, namentlich auf dem Gebiet der Prävention,
der Betreuung, der Unterstützung und der Behandlung, ist und
dass sie die Gefährdung durch HIV/Aids verringert und die Stigmatisierung
und damit zusammenhängende Diskriminierung von Menschen mit HIV/Aids
oder dadurch gefährdeten Menschen verhindert; 17. in der Erkenntnis,
dass die Prävention der HIV-Infektion im Mittelpunkt der auf
nationaler, regionaler und internationaler Ebene unternommenen Maßnahmen
gegen die Epidemie stehen muss und dass Prävention, Betreuung,
Unterstützung und Behandlung für HIV-Infizierte und von
HIV/Aids betroffene Menschen einander gegenseitig verstärkende
Bestandteile einer wirksamen Antwort sind und in einen umfassenden
Ansatz zur Bekämpfung der Epidemie integriert werden müssen; 18. in der Erkenntnis,
dass die in dieser Erklärung genannten Präventionsziele
erreicht werden müssen, um die Ausbreitung der Epidemie zu verhindern,
und dass alle Länder eine breite und wirksame Prävention,
einschließlich Aufklärungskampagnen durch Bildungs-, Ernährungs-,
Informations- und Gesundheitseinrichtungen, weiterhin als Schwerpunkt
betrachten müssen; 19. anerkennend,
dass Betreuung, Unterstützung und Behandlung zur wirksamen Prävention
beitragen können, indem freiwillige und vertrauliche Beratungen
und Tests zunehmend akzeptiert werden, indem Menschen mit HIV/Aids
und gefährdete Gruppen in engem Kontakt mit den Einrichtungen
des Gesundheitswesens bleiben und indem deren Zugang zu Informationen,
Beratung und Präventionsmitteln erleichtert wird; 20. unter Betonung
der wichtigen Rolle kultureller, familiärer, ethischer und religiöser
Faktoren bei der Prävention der Epidemie sowie bei der Behandlung,
Betreuung und Unterstützung, wobei die Besonderheiten eines jeden
Landes sowie die Wichtigkeit der Achtung vor allen Menschenrechten
und Grundfreiheiten zu berücksichtigen sind; 21. mit Besorgnis
feststellend, dass einige negative wirtschaftliche, soziale, kulturelle,
politische, finanzielle und rechtliche Faktoren die Bemühungen
um Sensibilisierung und Aufklärung, Prävention, Betreuung,
Behandlung und Unterstützung behindern; 22. feststellend,
wie wichtig es ist, auf nationaler Ebene die erforderlichen infrastrukturellen
Voraussetzungen im Bereich der Humanressourcen und im Sozial- und
Gesundheitswesen zu schaffen beziehungsweise zu stärken, die
für die wirksame Bereitstellung von Präventions-, Behandlungs-,
Betreuungs- und Unterstützungsdiensten unerlässlich sind;
23. in der Erkenntnis,
dass wirksame Präventions-, Betreuungs- und Behandlungsstrategien
Verhaltensänderungen erfordern werden und die erhöhte Verfügbarkeit
unter anderem von Impfstoffen, Kondomen, Mikrobiziden, Gleitmitteln,
sterilem Spritzbesteck, Medikamenten, einschließlich der antiretroviralen
Therapie, Diagnostik und damit zusammenhängenden Technologien,
den Zugang dazu ohne Diskriminierung sowie verstärkte Forschung
und Entwicklung voraussetzen; 24. sowie in der
Erkenntnis, dass die Kosten, die Verfügbarkeit und die Bezahlbarkeit
der Medikamente und der damit zusammenhängenden Technologien
maßgebliche Faktoren sind, die unter allen Aspekten geprüft
und angegangen werden müssen, und dass die Kosten dieser Medikamente
und Technologien in enger Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und
den pharmazeutischen Unternehmen gesenkt werden müssen; 25. in der Erkenntnis,
dass der Mangel an bezahlbaren Arzneimitteln und effektiven Versorgungsstrukturen
und Gesundheitssystemen in vielen Ländern ein wirksames Vorgehen
gegen HIV/Aids, insbesondere zu Gunsten der ärmsten Menschen,
nach wie vor behindert, und unter Hinweis auf die Bemühungen,
Medikamente zu niedrigen Preisen für Bedürftige verfügbar
zu machen; 26. mit Genugtuung
über die Anstrengungen der Staaten, Innovationen und die Entwicklung
einheimischer Industrien im Einklang mit dem Völkerrecht zu fördern,
um den Zugang zu Medikamenten zu erleichtern und damit die Gesundheit
ihrer Bevölkerung zu schützen, sowie feststellend, dass
die Auswirkungen der internationalen Handelsübereinkünfte
auf den Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln beziehungsweise auf
deren lokale Herstellung sowie auf die Entwicklung neuer Arzneimittel
einer weiteren Evaluierung bedürfen; 27. mit Genugtuung
über die Fortschritte, die einige Länder bei der Eindämmung
der Epidemie erzielt haben, insbesondere durch: ein starkes politisches
Engagement und Führerschaft auf höchster Ebene, namentlich
auch durch die Vertreter der Gemeinwesen; den wirksamen Einsatz der
verfügbaren Ressourcen und traditioneller Heilmittel; erfolgreiche
Präventions-, Betreuungs-, Unterstützung- und Behandlungsstrategien;
Initiativen zur Aufklärung und Information; die Arbeit in Partnerschaft
mit den Gemeinwesen, der Zivilgesellschaft, den Menschen mit HIV/Aids
und gefährdeten Gruppen und die tatkräftige Förderung
und den aktiven Schutz der Menschenrechte; sowie in der Erkenntnis,
dass es wichtig ist, unsere kollektiven und vielfältigen Erfahrungen
durch regionale und internationale Zusammenarbeit, namentlich durch
Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und die Dreieckskooperation,
weiterzugeben und darauf aufzubauen; 28. in der Erkenntnis,
dass die zur Bekämpfung der Epidemie eingesetzten Ressourcen
sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene nicht der
Größenordnung des Problems entsprechen; 29. in Anerkennung
der grundlegenden Bedeutung, die dem Ausbau der nationalen, regionalen
und subregionalen Kapazitäten zur wirksamen Bekämpfung von
HIV/Aids zukommt und in der Erkenntnis, dass dies den erhöhten
und dauerhaften Einsatz von menschlichen, finanziellen und technischen
Ressourcen durch verstärkte Maßnahmen und Zusammenarbeit
auf nationaler Ebene sowie eine vermehrte regionale, subregionale
und internationale Zusammenarbeit erfordert; 30. in der Erkenntnis,
dass Auslandsverschuldung und Schuldendienstprobleme die Fähigkeit
vieler Entwicklungsländer und Übergangsländer, den
Kampf gegen HIV/Aids zu finanzieren, erheblich einschränken; 31. in Bekräftigung
der Schlüsselrolle, die der Familie bei der Prävention sowie
bei der Betreuung und Pflege, Unterstützung und Behandlung der
HIV-Infizierten und der von HIV/Aids betroffenen Menschen zukommt,
eingedenk dessen, dass es in den verschiedenen kulturellen, sozialen
und politischen Systemen unterschiedliche Formen der Familie gibt;
32. erklärend,
dass neben der Schlüsselrolle der Gemeinwesen auch starke Partnerschaften
zwischen den Regierungen, dem System der Vereinten Nationen, den zwischenstaatlichen
Organisationen, den Menschen mit HIV/Aids und gefährdeten Gruppen,
den medizinischen und wissenschaftlichen Institutionen und Bildungseinrichtungen,
den nichtstaatlichen Organisationen, dem Unternehmenssektor, einschließlich
der Hersteller von Generika und der forschenden Arzneimittelhersteller,
den Gewerkschaften, den Medien, den Parlamentariern, den Stiftungen,
den lokalen Verbänden, religiösen Organisationen und traditionellen
Führern ebenfalls wichtig sind; 33. in Anerkennung
der besonderen Rolle und des bedeutsamen Beitrags der Menschen mit
HIV/Aids, der jungen Menschen und anderer Akteure der Zivilgesellschaft
bei der Bekämpfung des HIV/Aids-Problems in allen Aspekten und
in der Erkenntnis, dass ihre volle Einbeziehung in die Konzeption,
Planung, Durchführung und Bewertung von Programmen und ihre volle
Beteiligung daran entscheidend für die Entwicklung wirksamer
Gegenmaßnahmen gegen die HIV/Aids-Epidemie sind; 34. ferner in
Anerkennung der Anstrengungen der internationalen humanitären
Organisationen zur Bekämpfung der Epidemie, namentlich der Freiwilligen
der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften
in den am meisten betroffenen Gebieten auf der ganzen Welt; 35. in Würdigung
der vom Programmkoordinierungsrat des Gemeinsamen Programms der Vereinten
Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) übernommenen Führungsrolle
in der HIV/Aids-Politik und bei der Koordinierung innerhalb des Systems
der Vereinten Nationen; und davon Kenntnis nehmend, dass sich der
Rat im Dezember 2000 den Globalen Strategischen Rahmenplan für
HIV/Aids zu eigen gemacht hat, der für die Mitgliedstaaten und
die beteiligten Akteure der Zivilgesellschaft gegebenenfalls dabei
hilfreich sein könnte, HIV/Aids-Strategien unter Berücksichtigung
der besonderen Zusammenhänge, innerhalb derer die Epidemie in
verschiedenen Teilen der Welt auftritt, auszuarbeiten: 36. erklären
feierlich, dass wir uns verpflichten, gegen die HIV/Aids-Krise anzugehen,
indem wir unter Berücksichtigung der vielfältigen Situationen
und Umstände in den verschiedenen Regionen und Ländern der
Welt die folgenden Maßnahmen ergreifen: Starke Führerschaft
auf allen Ebenen der Gesellschaft ist für ein wirksames Vorgehen
gegen die Epidemie unerlässlich Die Übernahme
einer führenden Rolle im Kampf gegen HIV/Aids durch die Regierungen
ist von ausschlaggebender Bedeutung; ihre Anstrengungen müssen
durch die volle und aktive Mitwirkung der Zivilgesellschaft, der Unternehmen
und des Privatsektors ergänzt werden Führerschaft
erfordert persönliches Engagement und konkrete Maßnahmen Auf
nationaler Ebene 37. bis 2003 die Ausarbeitung und Durchführung multisektoraler einzelstaatlicher Strategien und Finanzierungspläne zur Bekämpfung von HIV/Aids sicherstellen, die die Epidemie offen und direkt anpacken; die der Stigmatisierung, dem Verschweigen und der Verleugnung entgegentreten; die die geschlechts- und alterspezifischen Dimensionen der Epidemie angehen; die die Diskriminierung und Marginalisierung beseitigen; die Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft und dem Unternehmenssektor und die volle Mitwirkung der Menschen mit HIV/Aids, der Angehörigen gefährdeter Gruppen und der am stärksten gefährdeten Menschen, insbesondere Frauen und jungen Menschen, vorsehen; die so weit wie möglich aus den einzelstaatlichen Haushalten finanziert werden, ohne jedoch andere Quellen, wie die internationale Zusammenarbeit, auszuschließen; die alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und ganz fördern und schützen, einschließlich des Rechts, den höchstmöglichen Stand körperlicher und geistiger Gesundheit zu genießen; in denen eine Geschlechterperspektive integriert ist; die Risiken, Anfälligkeit, Prävention, Betreuung, Behandlung und Unterstützung und die Milderung der Auswirkungen der Epidemie berücksichtigen; und die die Kapazitäten des Gesundheits-, Bildungs- und Rechtssystems stärken; 38. bis 2003 die
Prävention von HIV/Aids, die Betreuung, Behandlung und Unterstützung
sowie die Folgenmilderungsprioritäten zum festen Bestandteil
der Entwicklungsplanung machen, namentlich in den Strategien zur Armutsbekämpfung,
bei der Veranschlagung einzelstaatlicher Haushaltsmittel und in den
sektoralen Entwicklungsplänen; Auf
regionaler und subregionaler Ebene 39. die regionalen
Organisationen und Partner nachdrücklich auffordern und sie dabei
unterstützen, sich aktiv an der Bekämpfung der Krise zu
beteiligen, die regionale, subregionale und interregionale Zusammenarbeit
und Koordinierung zu intensivieren, und regionale Strategien und Maßnahmen
zur Unterstützung der verstärkten Bemühungen auf Staatenebene
zu entwickeln; 40. alle regionalen
und subregionalen HIV/Aids-Initiativen unterstützen, namentlich
die Internationale Partnerschaft gegen Aids in Afrika (IPAA) und den
Afrikanischen Konsens und Aktionsplan: Führerschaft zur
Überwindung von HIV/Aids der ECA und des Afrikanischen
Entwicklungsforums; die Erklärung und den Rahmenaktionsplan von
Abuja zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und anderen damit
zusammenhängenden Infektionskrankheiten in Afrika; die Pan-Karibische
Partnerschaft gegen HIV/Aids der CARICOM; den regionalen Aufruf zu
Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV/Aids in der Region Asien
und Pazifik der ESCAP; die Ostsee-Initiative und den Ostsee-Aktionsplan;
die Gruppe für horizontale technische Zusammenarbeit betreffend
HIV/Aids in Lateinamerika und der Karibik; sowie das Aktionsprogramm
der Europäischen Union: Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung
von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung;
41. zur Entwicklung
regionaler Ansätze und Pläne zur Bekämpfung von HIV/Aids
ermutigen; 42. lokale und
nationale Organisationen ermutigen und dabei unterstützen, regionale
Partnerschaften, Bündnisse und Netzwerke auszuweiten und zu stärken; 43. den Wirtschafts-
und Sozialrat der Vereinten Nationen anregen, die Regionalkommissionen
zu ersuchen, im Rahmenihres
jeweiligen Auftrags und der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel
die einzelstaatlichen Anstrengungen in ihrer Region zur Bekämpfung
von HIV/Aids zu unterstützen; Auf
weltweiter Ebene 44. verstärkte
Maßnahmen und Koordinierung seitens aller zuständigen Organisationen
des Systems der Vereinten Nationen unterstützen, insbesondere
auch durch ihre volle Mitwirkung an der Ausarbeitung und Durchführung
eines regelmäßig zu aktualisierenden Strategieplans der
Vereinten Nationen für HIV/Aids auf der Grundlage der in dieser
Erklärung enthaltenen Grundsätze;45.
die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Organisationen
des Systems der Vereinten Nationen und den internationalen Organisationen,
die HIV/Aids bekämpfen, unterstützen; 46. die verstärkte
Zusammenarbeit und die Entwicklung innovativer Partnerschaften zwischen
dem öffentlichen und dem privaten Sektor fördern und bis
2003 Mechanismen schaffen beziehungsweise stärken, die den Privatsektor,
Partner aus der Zivilgesellschaft, die Menschen mit HIV/Aids und gefährdete
Gruppen in den Kampf gegen HIV/Aids einbeziehen; Prävention
muss im Mittelpunkt unserer Maßnahmen stehen 47. bis 2003 termingebundene
einzelstaatliche Zielvorgaben im Hinblick auf die Erreichung des international
vereinbarten weltweiten Präventionsziels festlegen, bis 2005
die Verbreitung von HIV unter jungen Männern und Frauen im Alter
zwischen 15 und 24 Jahren in den am stärksten betroffenen Ländern
um 25 Prozent und weltweit bis 2010 um 25 Prozent zu verringern, und
verstärkte Anstrengungen zur Erreichung dieser Zielvorgaben unternehmen,
sowie gegen geschlechtsbezogene Klischees und Einstellungen und die
ungleiche Situation der Geschlechter in Bezug auf HIV/Aids angehen
und dabei die aktive Mitwirkung von Männern und Jungen fördern; 48. bis 2003 einzelstaatliche
Präventionsziele festlegen, die den Faktoren, die zur Ausbreitung
der Epidemie beitragen und die Gefährdung der Menschen erhöhen,
Rechnung tragen, um HIV-Neuinfektionen bei identifizierbaren Gruppen,
innerhalb des jeweiligen örtlichen Umfelds, die gegenwärtig
hohe oder steigende Infektionsraten aufweisen oder bei denen nach
den verfügbaren öffentlichen Gesundheitsinformationen das
Neuinfektionsrisiko am höchsten ist, zu verringern; 49. bis 2005 die
Maßnahmen gegen HIV/Aids in der Arbeitswelt durch die Einrichtung
und Durchführung von Präventions- und Betreuungsprogrammen
im öffentlichen, privaten und informellen Sektor verstärken
und Maßnahmen ergreifen, um für Menschen mit HIV/Aids ein
unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen; 50. bis 2005 nationale,
regionale und internationale Strategien ausarbeiten, die Migranten
und mobilen Arbeitnehmern den Zugang zu HIV/Aids-Präventionsprogrammen
erleichtern, einschließlich der Information über Gesundheits-
und Sozialdienste, und mit der Umsetzung dieser Strategien beginnen; 51. bis 2003 umfassende
Vorsichtsmaßnahmen in den Einrichtungen der Gesundheitsversorgung
ergreifen, um die Übertragung der HIV-Infektion zu verhindern; 52. bis 2005 sicherstellen,
dass in allen Ländern, vor allem in den am stärksten betroffenen,
ein breites Spektrum von Präventionsprogrammen zur Verfügung
steht, die die örtlichen Gegebenheiten, ethischen Vorstellungen
und kulturellen Werte berücksichtigen und die unter anderem Folgendes
umfassen: Informationen, Aufklärung und Kommunikation in den
für die betroffene Bevölkerung am besten verständlichen
Sprachen und unter Achtung ihrer Kultur, mit dem Ziel, risikoreiche
Verhaltensweisen zu vermindern und zu verantwortungsbewusstem sexuellem
Verhalten, einschließlich Enthaltsamkeit und Treue, zu ermutigen;
Ausweitung des Zugangs zu unentbehrlichen Hilfsmitteln, einschließlich
Kondomen für Männer und für Frauen sowie sterilem Spritzbesteck;
Bemühungen um die Reduzierung der schädlichen Folgen des
Drogenkonsums; Ausweitung des Zugangs zu freiwilligen und vertraulichen
Beratungen und Tests; Versorgung mit sicheren Blutprodukten; sowie
rechzeitige und wirksame Behandlung von sexuell übertragbaren
Infektionen; 53. bis 2005 sicherstellen,
dass zumindest 90 Prozent, und bis 2010, dass zumindest 95 Prozent
der jungen Männer und Frauen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren
Zugang zu Informationen und Aufklärung haben, namentlich zu Aufklärung
durch Gleichaltrige und zu jugendspezifischer HIV-Aufklärung,
sowie zu Programmen zur Vermittlung der Lebenskompetenzen, die für
die Verringerung der Gefährdung durch HIV-Infektionen notwendig
sind, in voller Partnerschaft mit Jugendlichen, Eltern, Familien,
Pädagogen und Leistungserbringern im Gesundheitswesen; 54. bis 2005 den
Anteil der HIV-infizierten Säuglinge um 20 Prozent und bis 2010
um 50 Prozent senken, indem sichergestellt wird, dass 80 Prozent der
schwangeren Frauen, die die Schwangerenbetreuung aufsuchen, Zugang
zu Informationen, Beratung und anderen HIV-Präventionsdiensten
haben, indem in verstärktem Maß wirksame Behandlungen für
HIV-infizierte Frauen und Säuglinge zur Verringerung der Mutter-Kind-Übertragung
von HIV verfügbar gemacht und wirksame Interventionen zugunsten
HIV-infizierter Frauen durchgeführt werden, einschließlich
freiwilliger und vertraulicher Beratungen und Tests, Zugang zu Behandlung,
insbesondere zu antiretroviralen Therapien, und gegebenenfalls Muttermilchersatzprodukten
sowie Gewährleistung der Kontinuität der Betreuung; Betreuung
und Pflege, Unterstützung und Behandlung Betreuung und
Pflege, Unterstützung und Behandlung sind Grundelemente einer
wirksamen Antwort 55. bis 2003 sicherstellen,
dass in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft,
einschließlich der Regierungen und der zuständigen zwischenstaatlichen
Organisationen sowie der Zivilgesellschaft und des Unternehmenssektors,
durch regionale und internationale Strategien flankierte einzelstaatliche
Strategien ausgearbeitet werden, um die Gesundheitssysteme zu stärken
und sich mit den Faktoren auseinanderzusetzen, die die Verfügbarkeit
von HIV-Medikamenten, einschließlich antiretroviraler Arzneimittel,
beeinträchtigen, unter anderem die Bezahlbarkeit und die Preisgestaltung,
einschließlich der Preisstaffelung, sowie die technischen Fähigkeiten
und die Kapazität der Gesundheitssysteme. Außerdem mit
Vorrang alles tun, um schrittweise und dauerhaft den höchsten
erreichbaren Stand der Behandlung von HIV/Aids sicherzustellen, insbesondere
in Bezug auf die Prävention und Behandlung von opportunistischen
Infektionen und die wirksame Anwendung antiretroviraler Therapien,
die sorgsam und unter laufender Beobachtung durchgeführt werden
und Qualitätskontrollen unterliegen, um die Einhaltung der Einnahmevorschriften
und die Wirksamkeit der Therapie zu erhöhen und das Risiko der
Resistenzentwicklung zu verringern; und bei der Stärkung der
Arzneimittelpolitiken und -praktiken, namentlich in Bezug auf Generika
und Regelungen betreffend das geistige Eigentum, konstruktiv zusammenzuarbeiten,
um im Einklang mit dem Völkerrecht Innovationen und die Entwicklung
einheimischer Industrien weiter zu fördern; 56. bis 2005 umfassende
Pflege- und Betreuungsstrategien ausarbeiten und maßgebliche
Fortschritte bei ihrer Umsetzung erzielen, mit dem Ziel, die Pflege
und Betreuung durch die Familien und die Gemeinwesen, insbesondere
auch durch den informellen Sektor, sowie die Gesundheitssysteme zu
stärken, um Menschen mit HIV/Aids, insbesondere infizierten Kindern,
eine Behandlung zu gewähren und diese zu überwachen, und
um von HIV/Aids betroffene Einzelpersonen, Haushalte, Familien und
Gemeinwesen zu unterstützen; und die Befähigung und die
Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals sowie die Wirksamkeit
der Versorgungssysteme, der Finanzpläne und der Überweisungsverfahren
zu verbessern, die erforderlich sind, um den Zugang zu bezahlbaren
Medikamenten, einschließlich antiretroviraler Arzneimittel,
Diagnostik und damit zusammenhängenden Technologien, und zu einer
qualitativ hochstehenden medizinischen, palliativen und psychosozialen
Betreuung zu sichern; 57. bis 2003 sicherstellen,
dass einzelstaatliche Strategien ausgearbeitet werden, um von HIV/Aids
betroffenen Einzelpersonen, Familien und Gemeinwesen psychosoziale
Betreuung zu gewähren; Die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ist eine wesentliche Voraussetzung für die Verringerung der HIV/Aids-Gefährdung Die Achtung
vor den Rechten der Menschen mit HIV/Aids führt zu wirksamen
Maßnahmen 58. bis 2003 Gesetze
und sonstige Rechtsvorschriften sowie andere Maßnahmen beschließen,
stärken oder durchsetzen, soweit angebracht, um alle Formen der
Diskriminierung von Menschen mit HIV/Aids und Angehörigen gefährdeter
Gruppen zu beseitigen und ihnen die volle Wahrnehmung aller Menschenrechte
und Grundfreiheiten zu gewährleisten, insbesondere um sicherzustellen,
dass sie unter Achtung ihres Privatlebens und der Vertraulichkeit
unter anderem Zugang zu Bildung, Erbschaften, Beschäftigung,
Gesundheitsversorgung, Sozial und Gesundheitsdiensten, Prävention,
Unterstützung und Behandlung, Informationen und Rechtsschutz
haben; und Strategien ausarbeiten, um die mit der Epidemie verbundene
Stigmatisierung und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen; 59. bis 2005,
unter Berücksichtigung des Kontexts, in dem die Epidemie auftritt,
ihres Charakters sowie des Umstands, dass weltweit Frauen und Mädchen
in unverhältnismäßig starkem Ausmaß von HIV/Aids
betroffen sind, einzelstaatliche Strategien ausarbeiten und beschleunigt
umsetzen, die die Förderung der Frau und ihre uneingeschränkte
Wahrnehmung aller Menschenrechte begünstigen; die die Übernahme
der gemeinsamen Verantwortung durch Männer und Frauen für
sicheren Geschlechtsverkehr fördern; die die Frauen ermächtigen,
über Fragen ihrer Sexualität selbst Kontrolle zu haben und
frei und eigenverantwortlich über sie zu entscheiden, damit sie
besser in der Lage sind, sich vor HIV-Infektionen zu schützen; 60. bis 2005 Maßnahmen
durchführen, die Frauen und weibliche Jugendliche besser in die
Lage versetzen, sich vor dem Risiko einer HIV-Infektion zu schützen,
hauptsächlich durch die Bereitstellung von gesundheitlicher Betreuung
und Gesundheitsdiensten, einschließlich auf dem Gebiet der sexuellen
und reproduktiven Gesundheit, sowie durch eine Aufklärung über
Präventionsmöglichkeiten, die die Gleichstellung der Geschlechter
in einem von kultureller und geschlechtsspezifischer Sensibilität
geprägten Rahmen fördert; 61. bis 2005 die
Ausarbeitung und beschleunigte Umsetzung einzelstaatlicher Strategien
zur Ermächtigung der Frau, zur Förderung und zum Schutz
der uneingeschränkten Wahrnehmung aller Menschenrechte durch
die Frau und zur Verminderung ihrer Gefährdung durch HIV/Aids
sicherstellen, durch Beseitigung aller Formen der Diskriminierung
sowie aller Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen, einschließlich
schädlicher traditioneller Praktiken und Gebräuche, des
Missbrauchs, der Vergewaltigung und anderer Formen sexueller Gewalt,
der Misshandlung sowie des Frauen- und Mädchenhandels; Die besonders
Gefährdeten müssen Priorität erhalten Die Ermächtigung
der Frau ist für die Verminderung der Gefährdung unerlässlich 62. bis 2003 zur
Ergänzung von Präventionsprogrammen für Verhaltensweisen,
die das HIV-Infektionsrisiko erhöhen, wie riskantes Sexualverhalten,
ungeschützter Geschlechtsverkehr und intravenöser Drogenkonsum,
in allen Ländern Strategien, Maßnahmen und Programme ausarbeiten,
die die Faktoren aufzeigen und auszuräumen suchen, die bestimmte
Menschen besonders anfällig für HIV-Infektionen machen,
namentlich Unterentwicklung, wirtschaftliche Unsicherheit, Armut,
mangelnde Machtausstattung der Frauen, unzureichende Bildung, soziale
Ausgrenzung, Analphabetentum, Diskriminierung, Mangel an Informationen
und/oder Hilfsmitteln für den Selbstschutz, sowie alle Formen
der sexuellen Ausbeutung von Frauen, Mädchen und Jungen, einschließlich
für kommerzielle Zwecke. Diese Strategien, Maßnahmen und
Programme sollen die geschlechtsspezifische Dimension der Epidemie
berücksichtigen, die zur Minderung der Gefährdung zu ergreifenden
Maßnahmen bestimmen und entsprechende Zielvorgaben festlegen; 63. bis 2003 Strategien,
Politiken und Programme ausarbeiten und/oder stärken, die die
Wichtigkeit der Familie, unter anderem durch die von ihnen geleistete
Erziehung und Anleitung der Kinder, für die Verminderung der
Gefährdung anerkennen und die die kulturellen, religiösen
und ethischen Faktoren berücksichtigen, um die Gefährdung
von Kindern und jungen Menschen zu mindern, indem sie den Zugang von
Mädchen und Jungen zu Primar- und Sekundarschulbildung und insbesondere
auch die Aufnahme der Aufklärung über HIV/Aids in die Lehrpläne
für Jugendliche sicherstellen; indem sie ein sicheres Umfeld
schaffen, insbesondere für junge Mädchen; indem sie jugendgemäße
und kompetente Informationen, Aufklärung über sexuelle Gesundheit
und Beratungsdienste bereitstellen; indem sie Programme zur Förderung
der reproduktiven und sexuellen Gesundheit stärken; und indem
sie Familien und junge Menschen so weit wie möglich in die Planung,
Durchführung und Evaluierung von HIV/Aids-Präventions- und
Betreuungsprogrammen einbeziehen; 64. bis 2003 im
Wege eines partizipatorischen Ansatzes gegebenenfalls durch regionale
und internationale Initiativen flankierte einzelstaatliche Strategien,
Politiken und Programme ausarbeiten und/oder stärken, um die
Gesundheit jener identifizierbaren Gruppen zu fördern und zu
schützen, die gegenwärtig hohe oder ansteigende HIV-Infektionsraten
aufweisen oder bei denen nach den verfügbaren öffentlichen
Gesundheitsinformationen das größte Risiko und die stärkste
Anfälligkeit für Neuinfektionen besteht, worauf Faktoren
wie die lokale Entwicklungsgeschichte der Epidemie, Armut, sexuelle
Verhaltensweisen, Verhaltensweisen beim Drogenkonsum, Lebensunterhalt,
institutionelle Lage, zerrüttete Sozialstrukturen und unfreiwillige
oder andere Bevölkerungsbewegungen hinweisen; Aids-Waisen
und durch HIV/Aids gefährdete Kinder Aids-Waisen
und von HIV/Aids betroffene Kinder brauchen besondere Unterstützung 65. bis 2003 einzelstaatliche
Politiken und Strategien ausarbeiten und bis 2005 umsetzen, mit dem
Ziel, Regierungen, Familien und Gemeinwesen besser in die Lage zu
versetzen, ein unterstützendes Umfeld für Aids-Waisen und
mit HIV/Aids infizierte oder davon betroffene Jungen und Mädchen
zu schaffen, insbesondere auch durch die Bereitstellung geeigneter
Beratung und psychosozialer Unterstützung und indem sichergestellt
wird, dass sie eine Schule besuchen und gleichberechtigt mit anderen
Kindern Zugang zu Unterkunft, guter Ernährung sowie Gesundheits-
und Sozialdiensten haben; und Waisen und gefährdete Kinder vor
allen Formen des Missbrauchs, der Gewalt, der Ausbeutung, der Diskriminierung,
des Menschenhandels und des Verlusts von Erbschaften schützen; 66. durch die
Förderung einer aktiven und sichtbaren Politik der Entstigmatisierung
von Aids-Waisen und durch HIV/Aids gefährdeten Kindern ihre Nichtdiskriminierung
und ihre uneingeschränkte und gleichberechtigte Wahrnehmung aller
Menschenrechte sicherstellen; 67. die internationale
Gemeinschaft, insbesondere die Geberländer, die Zivilgesellschaft
sowie den Privatsektor, nachdrücklich auffordern, einzelstaatliche
Programme zur Unterstützung von Programmen für AIDS-Waisen
und von HIV/Aids gefährdeten Kindern in betroffenen Regionen
und Risikoländern wirksam zu ergänzen und Afrika südlich
der Sahara besondere Unterstützung zu gewähren; Milderung
der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen HIV/Aids bekämpfen
heißt, in die nachhaltige Entwicklung investieren 68. bis 2003 die
wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der HIV/Aids-Epidemie evaluieren
und sektorübergreifende Strategien ausarbeiten, mit dem Ziel,
den Auswirkungen auf der Ebene des Einzelnen, der Familie, der Gemeinwesen
und der Staaten entgegenzutreten; einzelstaatliche Strategien zur
Armutsbekämpfung ausarbeiten und beschleunigt umsetzen, um gegen
die Auswirkungen von HIV/Aids auf die Haushaltseinkommen, den Lebensunterhalt
und den Zugang zur sozialen Grundversorgung anzugehen, unter besonderer
Berücksichtigung der von der Epidemie schwer betroffen Einzelpersonen,
Familien und Gemeinwesen; die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen
von HIV/Aids auf allen Ebenen der Gesellschaft, insbesondere auf Frauen
und ältere Menschen, vor allem in ihrer Rolle als Pflegende und
in von HIV/Aids betroffenen Familien, prüfen und auf die besonderen
Bedürfnisse dieser Personen eingehen; und Politiken zur wirtschaftlichen
und sozialen Entwicklung, einschließlich Sozialschutzpolitiken,
anpassen, um gegen die Auswirkungen von HIV/Aids auf das Wirtschaftswachstum,
die Versorgung mit grundlegenden wirtschaftlichen Diensten, die Arbeitsproduktivität,
die Staatseinnahmen sowie den zu Defiziten führenden Druck auf
die öffentlichen Ressourcen anzugehen; 69. bis 2003 auf
einzelstaatlicher Ebene im Benehmen mit den Vertretern der Arbeitgeber
und der Arbeitnehmer sowie unter Berücksichtigung der bestehenden
internationalen Richtlinien über HIV/Aids am Arbeitsplatz rechtliche
und politische Rahmenbedingungen schaffen, die die Rechte und die
Würde der Menschen mit HIV/Aids, der davon betroffenen und der
davon am stärksten gefährdeten Personen am Arbeitsplatz
schützen; Da es für
HIV/Aids bisher keine Heilung gibt, ist unbedingt weitere Forschung
und Entwicklung nötig 70. die Investitionen
in die Entwicklung von HIV-Impfstoffen erhöhen und die diesbezügliche
Forschung beschleunigen, bei gleichzeitigem Aufbau nationaler Forschungskapazitäten
insbesondere in den Entwicklungsländern und besonders in Bezug
auf die in stark betroffenen Regionen vorherrschenden Virenstämme;
darüber hinaus vermehrte nationale und internationale Investitionen
in die HIV/Aids-Forschung und -Entwicklung, einschließlich der
biomedizinischen, operationalen, sozialen, kulturellen und Verhaltensforschung
sowie auf dem Gebiet der traditionellen Medizin, unterstützen
und fördern, um Präventions- und Therapiemethoden zu verbessern;
den Zugang zu Prävention, Betreuung und Behandlung sowie zu Pflegetechnologien
für HIV/Aids (und die damit zusammenhängenden opportunistischen
Infektionen, Malignome und sexuell übertragbaren Krankheiten),
einschließlich von Schutzmethoden, über die die Frauen
Kontrolle haben, und Mikrobiziden sowie insbesondere geeigneter, sicherer
und bezahlbarer HIV-Impfstoffe und deren Auslieferung, und zu Diagnostik,
Tests und Methoden zur Verhinderung der Mutter-Kind-Übertragung
beschleunigen; unser Verständnis der die Epidemie beeinflussenden
Faktoren und der möglichen Gegenmaßnahmen verbessern, unter
anderem durch die verstärkte Bereitstellung von Finanzmitteln
und Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten
Sektor; und ein forschungsfreudiges Umfeld schaffen und sicherstellen,
dass es den höchsten ethischen Maßstäben genügt; 71. die Entwicklung
nationaler und internationaler Forschungsinfrastrukturen, Laborkapazitäten,
verbesserter Überwachungssysteme, der Sammlung, Verarbeitung
und Verbreitung von Daten, und die Ausbildung von Grundlagenforschern
und Wissenschaftlern für die klinische Forschung sowie von Sozialwissenschaftlern,
von Leistungserbringern im Gesundheitswesen und von technischem Personal
unterstützen und anregen, mit dem Schwerpunkt auf den am stärksten
von HIV/Aids betroffenen Ländern, insbesondere den Entwicklungsländern
und den Ländern, in denen sich die Epidemie rasch ausbreitet
oder sich rasch auszubreiten droht; 72. geeignete
Verfahrensweisen zur Kontrolle der Behandlungswirksamkeit, der Toxizität,
der Nebenwirkungen, der Arzneimittelwechselwirkungen und der Medikamentenresistenz
erarbeiten und evaluieren sowie Methoden zur Überwachung der
Auswirkungen der Behandlung auf die Übertragung von HIV und Risikoverhalten
entwickeln; 73. die internationale
und regionale Zusammenarbeit, insbesondere die Nord-Süd- und
Süd-Süd-Zusammenarbeit sowie die Dreieckskooperation, bei
der Weitergabe der einschlägigen, dem Umfeld angepassten Technologien
auf dem Gebiet der HIV/Aids-Prävention und der Betreuung und
Pflege, beim Austausch von Erfahrungen und besten Verfahrensweisen,
von Forschern und Forschungsergebnissen sowie die Rolle von UNAIDS
in diesem Prozess stärken. In diesem Zusammenhang die Beteiligten
dazu anhalten, dass die Endergebnisse der durch diese Kooperation
gewonnenen Forschungserkenntnisse und die dabei entwickelten Technologien
zum Eigentum aller an der Forschung beteiligten Parteien werden, nach
Maßgabe ihrer entsprechenden Beiträge und unter der Voraussetzung,
dass sie den rechtlichen Schutz dieser Ergebnisse gewährleisten;
sowie bekräftigen, dass alle diese Forschungsarbeiten frei von
Voreingenommenheit durchgeführt werden sollen; 74. bis 2003 sicherstellen,
dass alle Forschungsprotokolle zur Untersuchung der verschiedenen
HIV-Behandlungsmethoden, einschließlich antiretroviraler Therapien
und Impfstoffe, auf der Grundlage internationaler Richtlinien und
bester Verfahrensweisen von unabhängigen Ethikkommissionen evaluiert
werden, denen Menschen mit HIV/Aids und Pflegende für antiretrovirale
Therapien angehören; HIV/Aids
in Konflikt- und Katastrophenregionen Konflikte und
Katastrophen tragen zur Ausbreitung von HIV/Aids bei 75. bis 2003 einzelstaatliche
Strategien ausarbeiten und umzusetzen beginnen, die HIV/Aids-Sensibilisierungs-,
Präventions-, Betreuungs- und Behandlungselemente in Programme
oder Maßnahmen aufnehmen, die in Antwort auf Notstandssituationen
ergriffen werden, in der Erkenntnis, dass durch bewaffnete Konflikte,
humanitäre Notlagen und Naturkatastrophen destabilisierte Bevölkerungsgruppen,
einschließlich Flüchtlinge, Binnenvertriebene und insbesondere
Frauen und Kinder, einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko ausgesetzt
sind; und gegebenenfalls HIV/Aids-Komponenten bei der Veranschlagung
von Mitteln für internationale Hilfsprogramme berücksichtigen; 76. alle Organisationen
der Vereinten Nationen, regionalen und internationalen Organisationen
sowie die nichtstaatlichen Organisationen, die von Konflikten, humanitären
Krisen oder Naturkatastrophen betroffenen Ländern und Regionen
internationale Hilfe gewähren, dazu auffordern, in ihre Pläne
und Programme dringend HIV/Aids-Präventions-, Betreuungs- und
Sensibilisierungskomponenten aufzunehmen und ihr Personal für
HIV/Aids zu sensibilisieren und entsprechend auszubilden; 77. bis 2003 je
nach Erforderlichkeit einzelstaatliche Strategien gegen die Ausbreitung
von HIV/Aids unter den nationalen uniformierten Diensten, einschließlich
der Streitkräfte und der Zivilverteidigungskräfte, ausarbeiten
und erwägen, wie in HIV/Aids-Sensibilisierung und -Prävention
geschultes Personal dieser Dienste eingesetzt werden kann, um Sensibilisierungs-
und Präventionsmaßnahmen zu unterstützen, beispielsweise
durch die Teilnahme an Maßnahmen der Nothilfe, der humanitären
Hilfe, der Katastrophen- und Wiederaufbauhilfe; 78. bis 2003 sicherstellen,
dass die Richtlinien für den Gebrauch von Verteidigungskräften
und anderem an internationalen Friedenssicherungseinsätzen beteiligtem
Personal eine HIV/Aids-Sensibilisierung und entsprechende Ausbildung,
einschließlich einer geschlechtsspezifischen Komponente, enthalten,
bei gleichzeitiger Weiterführung der laufenden Aufklärungs-
und Präventionsmaßnahmen für dieses Personal, einschließlich
Einweisungsveranstaltungen vor der Verlegung ins Einsatzgebiet; Die Herausforderung
durch HIV/Aids kann ohne neue, zusätzliche und stetige Finanzmittel
nicht bewältigt werden 79. sicherstellen,
dass die für das globale Vorgehen gegen HIV/Aids zu Verfügung
gestellten Finanzmittel umfangreich und stetig sind und ergebnisorientiert
eingesetzt werden; 80. bis 2005 durch
die schrittweise Aufstockung der Mittel das Gesamtziel jährlicher
Ausgaben für die Epidemie in der Höhe von 7 Milliarden bis
10 Milliarden US-Dollar in den Ländern mit niedrigem und mittlerem
Einkommen sowie in den Ländern, in denen sich HIV/Aids rasch
ausbreitet oder eine rasche Ausbreitung droht, zur Prävention,
Betreuung und Pflege, Behandlung, Unterstützung und Folgenmilderung
von HIV/Aids erreichen und Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen,
dass die benötigten Finanzmittel zur Verfügung gestellt
werden, insbesondere von den Geberländern und auch von den einzelstaatlichen
Haushalten, eingedenk dessen, dass die Mittel der am stärksten
betroffenen Länder äußerst begrenzt sind; 81. die internationale
Gemeinschaft auffordern, nach Möglichkeit die Unterstützung
für die HIV/Aids-Prävention, -Betreuung und -Behandlung
in Entwicklungsländern in Form unentgeltlicher Zuschüsse
zu gewähren; 82. die in den
einzelstaatlichen Haushalten veranschlagten Mittel für HIV/Aids-Programme
aufstocken und nach Bedarfmit
Vorrang versehen, sowie dafür sorgen, dass alle Ministerien und
anderen zuständigen Stellen angemessene Mittel in ihren Haushalt
einstellen; 83. die entwickelten
Länder nachdrücklich auffordern, soweit sie es nicht bereits
getan haben, sich in Anbetracht der Dringlichkeit und der Schwere
der HIV/Aids-Epidemie zu bemühen, möglichst bald die vereinbarten
Zielwerte von 0,7 Prozent ihres Bruttosozialprodukts für die
gesamte öffentliche Entwicklungshilfe und von 0,15 bis 0,20 Prozent
des Bruttosozialprodukts für die öffentliche Entwicklungshilfe
zu Gunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen;
84. die internationale
Gemeinschaft nachdrücklich auffordern, die Anstrengungen der
Entwicklungsländer, die verstärkt nationale Finanzmittel
für die Bekämpfung der HIV/Aids-Epidemie bereitstellen,
durch verstärkte internationale Entwicklungshilfe zu ergänzen,
insbesondere für die am stärksten von HIV/Aids betroffenen
Länder, vor allem in Afrika, insbesondere südlich der Sahara,
für die Karibik sowie für Länder, in denen eine rasche
Ausbreitung der Epidemie droht, und andere betroffene Regionen, die
nur über äußerst begrenzte Ressourcen zur Bekämpfung
der Epidemie verfügen; 85. Maßnahmen
gegen HIV/Aids gegebenenfalls in Entwicklungshilfeprogramme und Armutsbekämpfungsstrategien
integrieren und den möglichst wirksamen transparenten Einsatz
aller veranschlagten Mittel fördern; 86. die internationale
Gemeinschaft aufrufen und die Zivilgesellschaft und den Privatsektor
bitten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um bei der Milderung
der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von HIV/Aids in den
am stärksten betroffenen Entwicklungsländern behilflich
zu sein; 87. ohne weitere
Verzögerung die erweiterte Schuldeninitiative für die hochverschuldeten
armen Länder umsetzen und der möglichst baldigen Streichung
aller bilateralen öffentlichen Schulden der hochverschuldeten
armen Länder, insbesondere der am stärksten von HIV/Aids
betroffenen Länder, zustimmen, wenn sich diese Länder im
Gegenzug zu nachweislichen Armutsbekämpfungsmaßnahmen verpflichten,
und nachdrücklich dazu auffordern, die Ersparnisse beim Schuldendienst
für die Finanzierung von Programmen zur Armutsbekämpfung
einzusetzen, insbesondere für Prävention, Behandlung, Betreuung
und Pflege und Unterstützung bei HIV/Aids und für andere
Infektionen; 88. zu raschen
und konzertierten Maßnahmen aufrufen, um die Schuldenprobleme
der am wenigsten entwickelten Länder und der Entwicklungsländer
mit niedrigem und mittlerem Einkommen, insbesondere wenn sie von HIV/Aids
betroffen sind, wirksam und in einer umfassenden, gerechten, entwicklungsorientierten
und dauerhaften Weise anzugehen, indem verschiedene nationale und
internationale Maßnahmen ergriffen werden, die darauf gerichtet
sind, eine langfristige Tragbarkeit der Schulden dieser Länder
und dadurch eine Verbesserung ihrer Fähigkeit, gegen die HIV/Aids-Epidemie
anzugehen, zu erreichen, gegebenenfalls einschließlich bestehender
geordneter Mechanismen zum Schuldenabbau, wie den Schuldenerlass gegen
Projekte zur HIV/Aids-Prävention, -Betreuung und -Behandlung; 89. zu verstärkten
Investitionen in die HIV/Aids-Forschung auf nationaler, regionaler
und internationaler Ebene auffordern, insbesondere für die Entwicklung
dauerhafter und bezahlbarer Präventionsmittel, wie Impfstoffe
und Mikrobizide, sowie dazu auffordern, proaktiv Finanz- und logistische
Pläne auszuarbeiten, um den raschen Zugriff auf Impfstoffe, sobald
sie verfügbar werden, zu erleichtern; 90. die dringende
Einrichtung eines globalen HIV/Aids- und Gesundheitsfonds unterstützen,
durch den vordringliche und erweiterte Maßnahmen gegen die Epidemie
auf der Grundlage eines integrierten Ansatzes der Prävention,
Betreuung und Pflege, Unterstützung und Behandlung finanziert
werden und mit dem die Regierungen unter anderem bei ihren Anstrengungen
zur Bekämpfung von HIV/Aids unterstützt werden sollen, unter
gebührender Berücksichtigung der am stärksten betroffenen
Länder, namentlich in Afrika südlich der Sahara und in der
Karibik, sowie der Risikoländer, und Beiträge zu dem Fonds
aus privaten und öffentlichen Quellen mobilisieren, wobei besonders
an die Geberländer, Stiftungen, die Wirtschaft, einschließlich
der pharmazeutischen Unternehmen, den Privatsektor, Philanthropen
und wohlhabende Einzelpersonen appelliert wird; 91. bis 2002 eine
von UNAIDS mit Unterstützung und unter Mitwirkung interessierter
Partner auf allen Ebenen durchgeführte weltweite Spendenaktion
einleiten, die sich an die allgemeine Öffentlichkeit und an den
Privatsektor wendet, mit der Beiträge zu dem globalen HIV/AIDS-
und Gesundheitsfonds erzielt werden; 92. nationale,
regionale und subregionale Kommissionen und Organisationen verstärkt
mit Finanzmitteln ausstatten, um sie in die Lage zu versetzen, die
Regierungen auf nationaler, regionaler und subregionaler Ebene bei
ihren Anstrengungen zur Bewältigung der Krise zu unterstützen; 93. die UNAIDS-Trägerorganisationen
und das UNAIDS-Sekretariat mit den Ressourcen ausstatten, die sie
zur Arbeit mit den Ländern im Hinblick auf die Erreichung der
Ziele dieser Erklärung benötigen; Es kommt entscheidend
darauf an, die entstandene Dynamik zu erhalten und die Fortschritte
zu überwachen 94. regelmäßig
unter Beteiligung der Zivilgesellschaft, insbesondere der Menschen
mit HIV/Aids, der gefährdeten Gruppen und der Pflegenden, einzelstaatliche
Überprüfungen der bei der Umsetzung dieser Verpflichtungen
erzielten Fortschritte durchführen, die dabei auftretenden Probleme
und Hindernisse benennen und die weite Verbreitung der Ergebnisse
dieser Überprüfungen sicherstellen; 95. geeignete
Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen ausarbeiten, um im
Zuge der Folgemaßnahmen die Messung und Bewertung der erzielten
Fortschritte zu unterstützen, sowie geeignete Überwachungs-
und Evaluierungsinstrumente mit ausreichenden epidemiologischen Daten
entwickeln; 96. bis 2003 gegebenenfalls
wirksame Überwachungssysteme für die Förderung und
den Schutz der Menschenrechte der Menschen mit HIV/Aids einrichten
oder stärken; Auf regionaler
Ebene 97. HIV/Aids und
damit zusammenhängende Fragen der öffentlichen Gesundheit
gegebenenfalls in die Tagesordnungen von Regionaltagungen auf Ebene
der Minister und der Staats- oder Regierungschefs aufnehmen; 98. die Erhebung
und Verarbeitung von Daten unterstützen, um regelmäßige
Überprüfungen der Fortschritte bei der Umsetzung der regionalen
Strategien und bei den regionalen Prioritäten durch die Regionalkommissionen
und/oder Regionalorganisationen zu erleichtern, und die weite Verbreitung
der Ergebnisse dieser Überprüfungen gewährleisten; 99. den zwischenstaatlichen
Austausch von Informationen und Erfahrungen bei der Umsetzung der
in dieser Erklärung genannten Maßnahmen und Verpflichtungen
anregen und insbesondere eine verstärkte Süd-Süd-Zusammenarbeit
und Dreieckskooperation erleichtern; Auf weltweiter
Ebene 100. der Überprüfung
und Erörterung eines Berichts des Generalsekretärs über
die Fortschritte bei der Umsetzung der in dieser Erklärung enthaltenen
Verpflichtungen ausreichend Zeit und zumindest einen vollen Tag der
jährlichen Tagung der Generalversammlung widmen, mit dem Ziel,
Probleme und Hemmnisse zu benennen und Empfehlungen zu den Maßnahmen
abzugeben, die für weitere Fortschritte erforderlich sind; 101. sicherstellen,
dass HIV/Aids-Fragen in die Tagesordnungen aller in Betracht kommenden
Konferenzen und Tagungen der Vereinten Nationen aufgenommen werden; 102. Initiativen
zur Einberufung von Konferenzen, Seminaren, Arbeitstagungen und Ausbildungsprogrammen
und -kursen unterstützen, um die in dieser Erklärung angesprochenen
Probleme weiterzuverfolgen, und in dieser Hinsicht zur Teilnahme an
den folgenden Konferenzen und zur weiten Verbreitung ihrer Ergebnisse
auffordern: der bevorstehenden Konferenz von Dakar über den Zugang
zu Betreuung und Pflege bei HIV-Infektionen; dem sechsten Internationalen
Kongress über Aids in der Region Asien und Pazifik; der zwölften
Internationalen Konferenz über Aids und sexuell übertragbare
Krankheiten in Afrika; der vierzehnten Internationalen Konferenz über
Aids (Barcelona); der zehnten Internationalen Konferenz über
Menschen mit HIV/Aids (Port of Spain); dem zweiten Forum und der dritten
Konferenz der Gruppe für horizontale technische Zusammenarbeit
auf dem Gebiet von HIV/Aids und der sexuell übertragbaren Krankheiten
in Lateinamerika und der Karibik (Havanna); und der fünften Internationalen
Konferenz über die häusliche Pflege und Gemeindekrankenpflege
für Menschen mit HIV/Aids (Chiang Mai, Thailand); 103. im Hinblick
auf größere Gerechtigkeit beim Zugang zu unentbehrlichen
Arzneimitteln die Möglichkeit untersuchen, in Zusammenarbeit
mit den nichtstaatlichen Organisationen und anderen beteiligten Partnern
Systeme für die freiwillige Überwachung und Meldung der
Weltmarktpreise für Arzneimittel auszuarbeiten und anzuwenden;
Wir würdigen
alle diejenigen, die bei den Anstrengungen zur Bewusstseinsbildung
in Bezug auf die HIV/Aids-Epidemie und zur Bewältigung ihrer
vielschichtigen Herausforderungen führend vorangegangen sind,
und sprechen ihnen unseren Dank aus; wir erwarten
von den Regierungen, dass sie entschlossene Führerschaft ausüben
und konzertierte Anstrengungen unter voller und aktiver Mitwirkung
der Vereinten Nationen, des gesamten multilateralen Systems, der Zivilgesellschaft,
der Unternehmen und des Privatsektors unternehmen; schließlich fordern wir alle Länder auf, die nötigen Schritte zu unternehmen, um diese Erklärung im Rahmen einer engen Partnerschaft und Zusammenarbeit mit anderen multilateralen und bilateralen Partnern und mit der Zivilgesellschaft in die Tat umzusetzen. 1
Siehe Resolution 55/2.
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