Fortschritt
bei der UNO-Konvention gegen Korruption
Die UNO-Generalversammlung wird sich in Kürze mit dem
Vorschlag zu einem internationalen Rechtsinstrument befassen,
das den Regierungen im Kampf gegen Korruption und bei der
Untersuchung illegaler Finanztransaktionen helfen soll. Von
der Internationalen Konferenz für Entwicklungsfinanzierung
könnte dafür wichtige politische Unterstützung
ausgehen.
Korruption
gilt als eines der Haupthindernisse für erfolgreiche
Entwicklung und Wirtschaftsführung in aller Welt. Seit
dem 11. September ist die Sorge über die engen Zusammenhänge
zwischen Geldwäsche, internationalen Finanztransaktionen
und schwarzem oder grauem Geld noch
aktueller geworden.
1996
hat Weltbankpräsident James Wolfensohn dem Kampf gegen
das Krebsgeschwür Korruption oberste Priorität
für die Bank eingeräumt. Im selben Jahr manifestierte
sich breite internationale Unterstützung im Kampf gegen
Korruption in einer wegweisenden Resolution der UNO-Generalversammlung
(A/RES/51/191).
Sie fordert die Staaten auf, die Zahlung von Bestechungsgeldern
an Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Zusammenhang
mit internationalen Finanztransaktionen unter Strafe zu stellen
und keine Steuervergünstigungen für solche Zahlungen
zu gewähren. In der selben Tagung verabschiedete die
Generalversammlung ein Rahmenwerk mit Verhaltensgrundsätzen
für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
Das
Thema kam erneut bei zwischenstaatlichen Treffen zur Sprache,
die der Vorbereitung der Internationalen Konferenz für
Entwicklungsfinanzierung im März 2002 in Monterrey, Mexiko,
dienten. Erneut wurde breite Unterstützung angezeigt,
um ein umfassendes rechtsverbindliches internationales Übereinkommen
gegen Korruption weiter voranzubringen.
Die
Generalversammlung hat bereits die Arbeit an einem Anti-Korruptionsabkommen
begonnen und in ihren Resolutionen 55/61 und 55/188 an das
UNO-Zentrum für Internationale Verbrechensverhütung
in Wien angewiesen, der Generalversammlung bei der Definition
von Umfang und Geltungsbereich einer internationalen
Konvention behilflich zu sein. Die Generalversammlung hat
das Zentrum außerdem ersucht, auch an Maßnahmen
für die Rückholung bereits illegal ins Ausland transferierter
Mittel zu denken.
Im
August 2001 hielt das Zentrum ein Treffen einer zwischenstaatlichen,
allen Mitgliedstaaten offenstehende Sachverständigengruppe
ab. Die Gruppe empfahl den UNO-Mitgliedstaaten, bis Ende 2003
ein weitreichendes Anti-Korruptions-Übereinkommen auszuarbeiten,
das Maßnahmen für Prävention, Strafverfolgung
und Rechtsmittel definieren soll. Die Experten sahen vor,
dass die neue Konvention auch Bestimmungen über schwierige
und komplexe Bereichen wie Jurisdiktion, Beschlagnahme von
Eigentum oder Vermögen, Zeugenschutz, Haftung juristischer
Personen, Rückholung illegaler Geldtransfers und internationale
Zusammenarbeit enthalten sollte.
Ein
Ad-hoc-Ausschuss der Generalversammlung für die Ausarbeitung
einer Anti-Korruptions-Konvention trat zum ersten Mal vom
21. Januar bis 2. Februar 2002 in Wien zusammen, um die Arbeit
an dem Vertragsentwurf aufzunehmen. Der Ausschuss wird im
Juni erneut in Wien zusammen kommen.
Was
eine Konvention bewirken würde
Der
Inhalt der vorgeschlagenen Konvention gegen Korruption muss
noch geschrieben werden. Doch erbrachte ein Treffen der Sachverständigengruppe
über Korruption und ihre Finanzkanäle 1999 bereits
Hinweise, in welchen Bereichen Einigung über mögliche
Maßnahmen erzielt werden könnte. Die Expertengruppe
- die unter dem Mandat des Wirtschafts- und Sozialrates der
Vereinten Nationen tätig ist - betonte die Notwendigkeit,
unzureichend regulierte Finanzzentren davon zu überzeugen,
Vorschriften anzuwenden, die ihnen die Teilnahme an internationalen
Bemühungen zur Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption
ermöglichen würden. Die Gruppe kam zu dem Schluss,
dass nationale Bankgeheimnisse und Steuervergünstigungen
internationale Anti-Korruptions-Bemühungen nicht behindern
dürften und drängte auf Kontrolle von Finanzsystemen
und -aktivitäten nach international anerkannten Grundsätzen.
Zudem sollten Geldinstitute dazu angehalten werden, ihre Kunden
einwandfrei zu identifizieren, wachsam zu sein und verdächtige
Transaktionen anzuzeigen.
Nach
einem Anfang 2002 veröffentlichen Bericht des UNO-Generalsekretärs
(E/CN.15/2002/3) könnte die Rückholung illegal transferierter
Gelder korrupter Politiker auf eine ganze Reihe praktischer
Schwierigkeiten stoßen. Bei derartigen Transaktionen
geht es normalerweise um hohe Summen und ein großes
Maß an Unsicherheiten bezüglich ihrer Quellen,
Buchungskonten und der Frage, wer über die zurückgeholten
Gelder rechtmäßig verfügen soll. Außerdem
hat eine Regierung, die Kapital zurückholen möchte,
unter Umständen nicht die nötigen Erfahrungen oder
Ressourcen, um Gelder aufzuspüren, die mannigfaltige
Rechtssysteme, elektronische Netzwerke und andere ausgeklügelte
Geldwäscheprozeduren durchlaufen haben.
Existierende
Maßnahmen
Derzeit
gibt es keine umfassende weltweite Anti-Korruptions-Konvention.
Aber es wurden bereits einige internationale und regionale
Bemühungen auf den Weg gebracht worden, wie nachstehend
zusammengefasst. (Umfassendere Informationen dazu finden Sie
in den: Technischen Hinweisen Nummer 2 - Dokument A/AC.257/27/Add.2
des UNO-Sekretariats)