| Presseunterlage Nr. 5 Geldwäsche Die aus dem illegalen Drogenhandel und anderen Verbrechen entstandene Geldwäsche hat sich zu einer Bedrohung der Integrität und Stabilität des internationalen Finanz- und Handelssystems entwickelt. Die internationale Gemeinschaft muß zusammenarbeiten, um diesen Praktiken zu ihrem eigenen Schutz Einhalt zu gebieten und die Drogenhändler nicht länger in den Genuß ihrer illegalen Einnahmen kommen zu lassen. Selbst die Beschlagnahme von Drogen in großen Mengen hat oft nur einen bescheidenen Einfluß auf den weltweiten Drogenhandel und Drogenmißbrauch. Das Drogenangebot ist ausreichend flexibel, um selbst schwere Lieferausfälle verkraften zu können. Sogar die Straßenpreise für Drogen zeigen sich häufig immun gegenüber großen Beschlagnahmen. Werden Erlöse aus dem Drogengeschäft allerdings schon vor ihrem Versickern in das Finanzsystem blockiert oder beschlagnahmt, dann kann dies zu empfindlichen Störungen der Handelsflüsse mit Drogen führen. Geld ist schließlich der Lebenssaft und das einzige Endziel des illegalen Drogenhandels. Es kommt entscheidend darauf an, die direkt aus dem Verkauf von Drogen erzielten Barmittel nicht in andere Geldströme oder Anlagewerte einfließen zu lassen. Ist der Geldtransfer einmal erfolgt, können nachträgliche Transaktionen einen so komplexen Papierweg hinterlassen, daß die Identifizierung der illegalen Geldquelle nur mehr schwer möglich ist. Um die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft im Kampf gegen die Geldwäsche abzustimmen, verlangt die Konvention der Vereinten Nationen gegen den illegalen Handel mit Drogen und psychotropen Substanzen (1988) von ihren Signatarstaaten, die Geldwäsche zu einem strafbaren Delikt zu erklären. Außerdem sollen die Staaten Maßnahmen ergreifen, um die illegalen Erlöse identifizieren, einfrieren und beschlagnahmen zu können und die internationale Zusammenarbeit gegen die Geldwäsche zu unterstützen. Das Verfahren Die Geldwäsche geht in drei Phasen vor sich: Plazierung, Umschichtung und Integration. Die Plazierung, der erste Schritt zur Verlagerung der Drogenerlöse in das Finanzsystem, dient dem Zweck, den Besitzer großer Bargeldmengen zu entlasten und die Gelder in das Finanzsystem der nächsten Phase einzuschleusen. Die Plazierung ist jene Phase der Geldwäsche, die am wenigsten Schutz und die größte Chance bietet, die illegale Herkunft der Geldmittel zu entdecken. Der nächste Schritt, die Umschichtung, sieht eine Reihe von Transaktionen vor, mit deren Hilfe die Herkunft des Geldes verheimlicht werden soll. Auf dieser Stufe wird das Geld häufig von einem Land in ein anderes transferiert und dann auf verschiedene Investitionen aufgeteilt; diese sind ständig in Bewegung, um einer Entdeckung zu entgehen. Die letzte Phase ist die Integration. In dieser Phase sind die Gelder bereits gänzlich in die legale Wirtschaft eingeflossen und können zu allen Zwecken verwendet werden. Eine Reihe von Ländern hat bereits verschiedene Kontrollmaßnahmen eingeführt - unter anderem wurden Finanzinstitutionen angewiesen, verdächtige Geldgeschäfte anzuzeigen - um schmutziges Geld zu entdecken und verdächtige Finanzgeschäfte aufzuspüren. Andere Länder verfügen noch nicht über solche Regelungen; dazu zählen viele Länder mit Offshore-Banking Einrichtungen. Deshalb sind weltweite Abkommen und internationale Zusammenarbeit wichtig, um Geldwäscher daran zu hindern, ihre Geschäfte in Länder ohne entsprechende Finanzkontrollen zu verlagern und sich damit einer strafrechtlichen Verfolgung zu entziehen. Die Sondertagung der Generalversammlung soll weitere Maßnahmen zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit und des gemeinsamen Vorgehens gegen die Geldwäsche erörtern. Entwurf einer Erklärung der Vereinten Nationen über Geldwäsche In einer politischen Erklärung soll die Generalversammlung die Geldwäsche der aus dem Drogenhandel und anderen damit zusammenhängenden Verbrechen erzielten Erlöse, sowie den Mißbrauch der Finanzsysteme der Länder für diese Zwecke verurteilen. Die Versammlung soll, nach einem vorliegenden Entwurf, ebenfalls alle Staaten eindringlich ersuchen, die Bestimmungen gegen Geldwäsche in der Konvention von 1988 durchzuführen und dabei folgende Grundsätze und Vorschläge zu berücksichtigen: Schaffung umfassender gesetzlicher Rahmenbedingungen, um Geldwäsche im Zusammenhang mit ernsten Verbrechen unter strafrechtliche Verfolgung zu stellen und entsprechende Tatbestände zu verhindern, aufzudecken, zu untersuchen und zur Anklage zu bringen. Zu diesem Zweck sollen die Staaten
Schaffung wirksamer Finanz- und Verwaltungsverfahren, um den Kriminellen und ihren illegalen Geldern den Zugang zu nationalen und internationalen Finanzsystemen zu verwehren. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Durchführung von Zwangsmaßnahmen für:
Die Generalversammlung soll außerdem das Büro der Vereinten Nationen für Drogenkontrolle und Verbrechensbekämpfung beauftragen, im Rahmen seines Globalen Programmes gegen Geldwäsche den Ländern auf deren Wunsch weiterhin Ausbildung, Beratung und technische Hilfe in den genannten Bereichen zur Verfügung zu stellen.
Herausgegeben vom Internationalen Drogenkontrollprogramm der Vereinten Nationen (UNDCP). | ||||