Drogen
 

INCB-JAHRESBERICHT
Pressemitteilung Nr. 6

INCB in Aktion: Vor-Ort-Überwachung

Der Begriff „stille Diplomatie“ umschreibt am besten die Arbeitsweise des Internationalen Suchtstoffkontrollrates (INCB), der die Aufgabe hat, die Umsetzung der internationalen Suchtstoffkontrollübereinkommen zu überwachen und sowohl Schwachstellen als auch die wirksamsten Methoden der nationalen und internationalen Suchtstoffkontrolle aufzuzeigen.

In seinem soeben veröffentlichten Jahresbericht führt der Rat 18 Länder auf, in denen er Missionen durchgeführt hat, um sich aus erster Hand und direkt vor Ort Informationen über die nationale Lage der Drogenkontrolle zu beschaffen (Albanien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Griechenland, El Salvador, Honduras, Irland, Libanon, Paraguay, die Philippinen, Portugal, die Republik Korea, die Russische Föderation, die Schweiz, Senegal, Spanien, Uruguay und die Vereinigte Republik Tansania).

Der Rat, ein aus 13 internationalen Experten bestehendes unabhängiges Gremium mit gerichtsähnlicher Funktion sorgt hinter den Kulissen dafür, dass ausreichende Mengen kontrollierter Betäubungsmittel für medizinische und wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung stehen, dass solche Substanzen nicht aus legalen Vertriebswegen in den illegalen Handel abgezweigt werden und dass die Regierungen Maßnahmen gegen den illegalen Drogenhandel und Drogenmissbrauch ergreifen. Er steht im ständigen Dialog mit allen Regierungen der Welt, der hauptsächlich durch Schriftwechsel geführt wird. Der Rat besucht außerdem jedes Jahr 15 bis 20 Länder und in seinen Jahresberichten erwähnt kurz die bei diesen Vor-Ort-Besuchen gewonnenen Erkenntnisse.

Die Ländermissionen des Rates gehen praktisch unbemerkt von den Medien vor sich, da der Rat im Sinne der internationalen Suchtstoffkontrollverträge alle Erörterungen mit den jeweiligen Regierungen grundsätzlich vertraulich behandelt. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur dann gegeben, wenn Regierungen aus internen Gründen von sich aus die Mission des Rates publik machen. Über Einzelheiten der Erörterungen und die Ergebnisse der Mission bewahrt der Rat jedoch stets Stillschweigen. Auf seinen Sitzungen beschließt der Rat, ob die Öffentlichkeit auf diese oder jene Frage aufmerksam gemacht werden soll, ansonsten enthält der Bericht des Rates lediglich allgemeine Hinweise auf die Missionen.

Auf seinen Tagungen hinter geschlossenen Türen im Mai bzw. November jedes Jahres unterzieht der Rat die im Zuge seiner Ländermissionen gewonnenen Erkenntnisse einer genauen Prüfung und beschließt eine Reihe von Kommentaren und Empfehlungen, die der betreffenden Regierung zugeleitet werden. Die Empfehlungen sollen die Maßnahmen gegen den illegalen Drogenhandel und Drogenmissbrauch verstärken.

Ziel und Zweck der Missionen hängen von der jeweiligen Lage in dem betreffenden Land ab. Besuche finden oft in Ländern statt, die noch keinem oder nicht allen Suchtstoffkontrollübereinkommen beigetreten sind. Oder es gibt in einem Land neue politische Entwicklungen, die man sich näher ansehen will. Der Rat wird auch von Regierungen eingeladen, die sich vergewissern wollen, dass die von ihnen ergriffenen Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Übereinkommen stehen, oder spezielle Probleme der Drogenkontrolle in ihren Ländern zu besprechen wünschen.

Die Missionen bestehen in der Regel aus Teams von zwei bis drei Mitgliedern des Rates und dessen Sekretariat, dauern mehrere Arbeitstage und dienen zu Gesprächen über die Drogenpolitik mit Ministern und anderen hochrangigen offiziellen Vertretern. Sie werden von den Regierungen der Gastländer organisiert, um dem Rat die Möglichkeit zu geben, die innerstaatlichen Rechtsvorschriften über Drogenkontrolle, Drogenmissbrauch und illegalen Drogenhandel zu erörtern und sich ein Bild von der Koordination der Aktivitäten zur Suchtstoffkontrolle auf nationaler und internationaler Ebene, dem Ausmaß des Drogenmissbrauchsproblems im Land, vom illegalen Anbau und Drogenhandel und von den Gegenmaßnahmen der Regierung zu machen. Die Missionen haben meist auch ein „operatives“ Element in Form von Besichtigungen vor Ort, etwa einer Produktionsstätte für Arzneimittel, einer Krankenhausapotheke oder eines Behandlungszentrums für Drogenabhängige.

Infolge der vom Rat praktizierten „stillen Diplomatie“ haben mehrere Länder ihre Rechtsvorschriften an die internationalen Suchtstoffkontrollübereinkommen angepasst, entsprechende innerstaatliche Strukturen zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und des illegalen Drogenhandels eingerichtet und ihre Suchtstoffkontrollmaßnahmen verstärkt.

Der Rat überprüft in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit den betreffenden Regierungen, inwieweit seine Empfehlungen im Anschluss an die Missionen umgesetzt werden.

 


zur Information - kein offizielles Dokument


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