Drogen


UNIC/INCB/33
23. Februar 2000

INCB-JAHRESBERICHT
Presseaussendung Nr. 7

Cannabis-Missbrauch nimmt zu

Früher war Cannabis als “Hippie-Droge“ bekannt, deren Konsum sich auf kleine Gruppen beschränkte, während es heute von breiteren Bevölkerungsschichten und vor allem von Jugendlichen missbraucht wird, so der Internationale Suchtstoffkontrollrat (INCB) in seinem jüngsten Jahresbericht, der am 23. Februar 2000 veröffentlicht wurde. Als besonders gravierend bezeichnet der Rat die leichte Verfügbarkeit sehr starker Cannabis-Sorten sowie genauer Anleitungen und Geräte für den Anbau. In mehreren Ländern sind diese in so genannten “Hanfläden“ oder über das Internet erhältlich. Der freie Verkauf von Hanfsamen und Geräten für den Anbau hat ferner eine Zunahme des häuslichen Anbaus zur Folge.

Die zunehmende Verbreitung des Cannabis-Missbrauchs ist vor allem in Europa zu beobachten. In der Schweiz hat sich die Häufigkeit des Cannabis-Missbrauchs unter 15-jährigen Jugendlichen in Sekundarschulen in den vergangenen 12 Jahren vervierfacht. In Frankreich hat ein Drittel aller Schüler in Gymnasien Erfahrung mit Cannabis; in Paris liegt ihr Anteil bei über 40 Prozent. Die Hälfte aller derjenigen, die Cannabis probiert haben, gehen zu einem regelmässigen Konsum über. In Deutschland haben 69 Prozent aller Jugendlichen, die zu Techno-Parties gehen, Cannabis genommen.

Der Suchtstoffkontrollrat ruft die Regierungen auf, im Rahmen von Betäubungsmittelverhütungsprogrammen auch weiterhin auf die Gefahren des Cannabis-Missbrauchs aufmerksam zu machen. Gerade zu einem Zeitpunkt, da immer stärkere Cannabis-Sorten auf dem illegalen Markt auftauchen, darf keine nachgiebige Haltung zu Cannabis entstehen.

Bezugnehmend auf die anhaltende öffentliche Debatte über die möglichkeit einer medizinischen Nutzung von Cannabis ruft INCB erneut zu objektiver wissenschaftlicher Forschung auf und unterstreicht, dass diese Frage einen wissenschaftlichen Ansatz erfordert, bei dem subjektive Meinungen keine Rolle spielen dürfen. Sollte ein medizinischer Nutzen von Cannabis nachgewiesen werden, dann müsste der Stoff auch weiterhin genehmigungspflichtig sein und den gleichen Kontrollen unterliegen, die die internationalen Suchtstoffüber-einkommen für alle anderen Betäubungsmittel vorsehen, welche für medizinische Zwecke genutzt werden, z.B. Morphium und Codein.

Die internationale Gemeinschaft hat 1961 beschlossen, Cannabis aufgrund seiner nachweislichen Gesundheitsschädlichkeit und der Gefahr der Abhängigkeit in die Liste der Betäubungsmittel aufzunehmen, die nach dem Einheits-übereinkommen über Suchtstoffe (1961) einer Kontrolle unterliegen. Mittlerweile sind neue Technologien entwickelt worden, die den Anbau immer stärkerer Cannabis-Sorten ermöglichen. Diese können bis zu 25 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, das für die psychotropen Wirkungen der Pflanze verantwortlich ist. Daher sollte der Missbrauch von Cannabis dem Rat zufolge keinesfalls verharmlost oder als unvermeidlich betrachtet werden.

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zur Information - kein offizielles Dokument


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