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INCB-Jahresbericht 1998 Zur Drogensituation in Europa Auszug aus dem Jahresbericht 1998 des Internationalen Suchtstoff-Kontrollrates Europa ist zwar seit langem ein wichtiges Ziel des Drogenhandels, doch hat sich der Kontinent auch zu einem Produzenten von Kannabis und synthetischen Drogen entwickelt. MDMA (Ecstasy) wird in geheimen Labors in Europa hergestellt und weltweit exportiert. Aussagen, die nicht deutlich genug auf die Gefahren synthetischer Drogen hinweisen vor allem MDMA zeigt toxische Auswirkungen auf das menschliche Gehirn haben möglicherweise zu einer verstärkten Nachfrage nach diesen Drogen geführt. In seinem Jahresbericht 1997 hat der Rat auf die Schwierigkeiten verwiesen, wirksame Drogenprävention in einem Umfeld durchzuführen, das den Konsum von Drogen geradezu als normales kulturelles Phänomen ansieht. Die meisten der in Westeuropa beschlagnahmten synthetischen Drogen werden auch in westeuropäischen Ländern, vor allem in den Niederlanden, hergestellt sowie in einigen osteuropäischen Staaten. Aber auch andere Länder haben mit der Produktion synthetischer Drogen begonnen. Die in Europa hergestellten synthetischen Drogen sind für den illegalen Markt in Europa, aber auch in vielen außereuropäischen Ländern bestimmt. Der Heroinmißbrauch hat in einigen westeuropäischen Staaten zugenommen, in anderen Ländern ist er entweder gleichgeblieben oder leicht rückläufig, und das Durchschnittsalter der Heroinsüchtigen ist angestiegen. Die Form des Mißbrauches hat sich von der Injektion hin zum Rauchen des Heroins verlagert. Dies wurde vor allem durch die höhere Reinheit der Droge ermöglicht. Der Preis für Heroin ist gesunken. Dadurch wurde diese Droge auf den illegalen Märkten leichter erhältlich. Der Rat befürchtet, daß die Zunahme des Heroinmißbrauches auch auf die falsche Vorstellung zurückzuführen ist, daß Heroinrauchen keine großen Gefahren berge. Die Anzahl der Kokainbeschlagnahmungen ist nach wie vor hoch. Im Gegensatz zum Mißbrauch von synthetischen Drogen oder von Heroin, der hohe Beachtung fand, wird der Kokainmißbrauch in der Öffentlichkeit offenbar nicht als eine besondere Gefährdung der Volksgesundheit angesehen. Der gleichzeitige Mißbrauch von mehreren Drogen nimmt zu und stellt für die Behandlung der Drogenabhängigen eine beachtliches Problem dar. Der Rat würdigt die Bemühungen der europäischen Regierungen, vermehrte Anstrengungen zur Senkung des Drogenmißbrauches und zur Reduzierung des illegalen Drogenhandels zu unternehmen. Die Drogenprävention wird dabei als wichtiges Instrument für die Erreichung dauerhafter Erfolge auf dem Gebiet der Drogenkontrolle angesehen. Drogenkontrollverträge Seit dem letzten Jahresbericht ist Litauen der Konvention von 1988 beigetreten. Von den 44 europäischen Staaten gehören 41 der Konvention von 1961 an, 40 sind der Konvention von 1971 beigetreten und 36 Staaten sowie die Europäische Gemeinschaft zählen zu den Vertragsstaaten der Konvention von 1988. Die Regierung von Belarus hat ihre Absicht bekanntgegeben, dem Protokoll von 1972 zur Konvention 1961 beizutreten. Die Regierung Liechtensteins will Vertragspartei der Konvention von 1971 werden und die Regierung der Schweiz beabsichtigt, der Konvention von 1988 beizutreten. Albanien gehört keinem der internationalen Drogenkontrollverträge an. Der Rat versucht bereits seit mehreren Jahren, die Regierung Albaniens zum Beitritt zu diesen Abkommen zu bewegen. Die diesbezüglichen Vorbereitungen wurden jedoch durch die Unruhen des Jahres 1997 unterbrochen. Infolge dieser Unruhen, gelang es kriminellen Gruppen, ihre Organisation zu festigen und ihr Tätigkeitsfeld auszuweiten. Albanien ist mit ernsten Problemen des illegalen Drogenhandels konfrontiert. Der Rat drängt die Behörden des Landes daher neuerlich, ihre Bemühungen zur Drogenkontrolle durch den Beitritt zu den internationalen Verträgen, die Angleichung der nationalen Gesetzgebung an die Vertragsbestimmungen und ein entsprechendes Vorgehen gegen Drogenbanden zu verstärken. Regionale Zusammenarbeit In der Europäischen Union trat im Januar 1998 eine Einrichtung für den raschen Informationsaustausch über neue synthetische Drogen und die Bewertung ihrer Gefahren in Kraft. Damit wurde die am 16. Juni 1997 vom Europäischen Rat beschlossene gemeinsame Maßnahme auf der Grundlage von Artikel K.4 des Vertrages der Europäischen Union über Informationsaustausch, Riskobewertung und Kontrolle neuer synthetischer Drogen umgesetzt. Der Rat geht davon aus, daß die von der Stadt Wien im November 1998 durchgeführte europäische Konferenz über den Austausch von Erfahrungen bei der interdisziplinären Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Institutionen, die auf dem Gebiet der Drogenprävention und der Drogenkontrolle tätig sind, der Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Drogenpräventionspolitik neuen Aufschwung geben wird. Die baltischen Staaten (Estland, Lettland und Litauen) bekräftigten ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung krimineller Aktivitäten wie der Geldwäsche oder des illegalen Drogenhandels.. Die Leiter des Grenzschutzes der baltischen Staaten unterzeichneten im Juli 1998 ein Protokoll über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenhandels. Der Rat begrüßt den Operationskanal, der gemeinsam von Belarus, der Republik Moldau, der Russischen Föderation und der Ukraine geschaffen wurde. Diese Operation sieht die verstärkte Zusammenarbeit der zuständigen Einrichtungen entlang der Grenzen der teilnehmenden Länder durch entsprechende Mobilisierung von Maßnahmen und Mitteln ihrer Exekutive vor. Im September 1998 kamen die Innenminister Bulgariens, Griechenlands und Rumäniens überein, ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zu verstärken. Das Abkommen sieht unter anderem die Schaffung trilateraler Ausschüsse für die Leitung gemeinsamer Polizeieinsätze gegen Drogenhandel und Geldwäsche vor. Der Rat begrüßt die laufenden Kooperationsprogramme der Europäischen Union mit den Ländern Mittel- und Osteuropas auf dem Gebiet der Drogenkontrolle, insbesondere die im Rahmen des Multi-Länder-Programms PHARE finanzierten bzw. durchgeführten Maßnahmen zur Drogenbekämpfung. Der Rat verweist auf das Inkrafttreten der Europol-Konvention im Oktober 1998 und regt die volle Zusammenarbeit der Europol mit der Internationalen Organisation der Kriminalpolizei/INTERPOL, der Weltzollorganisation, sowie mit anderen internationalen Organisationen und staatlichen Behörden der Exekutive an. Einzelstaatliche Gesetzgebung, Politik und Maßnahmen Der Rat begrüßt die Verabschiedung neuer oder die Verschärfung bestehender Drogenkontrollgesetze in verschiedenen Ländern, insbesondere in Litauen, Österreich, Polen, der Russischen Föderation, der Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarn. Der Rat begrüßt ebenfalls das in der Schweiz im April 1998 in Kraft getretene Gesetz gegen Geldwäsche. Der Rat hofft, daß die Schweizerische Regierung so bald wie möglich der Konvention von 1988 beitreten wird. Weitere Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche wurden in Lettland und Litauen verabschiedet; beide Länder gehören der Konvention von 1988 bereits an. Der Rat drängt die Regierungen Bulgariens, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Kroatiens, Rumäniens und Sloweniens ihre in Ausarbeitung befindliche neue Drogengesetzgebung zum Abschluß zu bringen. Albanien, Bosnien und Herzegowina und Jugoslawien sollen alle Anstrengungen unternehmen, um die für die Umsetzung der Konvention von 1988 erforderlichen Gesetze auszuarbeiten und zu verabschieden. Polen hat 1997 ein neues Drogenkontrollgesetz verabschiedet. Der Rat geht davon aus, daß auch die dafür erforderlichen Verwaltungsverordnungen unverzüglich erlassen werden. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß die polnische Polizei die rechtliche Ermächtigung erhalten hat, verdeckte Fahndungen durchzuführen und moderne Untersuchungsmethoden anzuwenden. Im Juli 1998 hat die Regierung Sloweniens eine interministerielle Drogenkommission und ein DrogenBüro zur Koordination der Drogenbekämpfungsmaßnahmen eingerichtet. Im April 1998 legten das Kollegium der Staatsanwälte und das Justizministerium Belgiens eine gemeinsame Direktive vor, in der die Staatsanwälte angewiesen wurden, gegen Personen wegen Besitzes kleiner Mengen von Kannabis nur auf der untersten Stufe vorrangiger Strafverfahren vorzugehen. Kannabis-Konsumenten, die sich keines anderen Vergehens als des Besitzes dieser Droge schuldig gemacht haben, sollten keine Gefängnisstrafe verbüßen; Haftstrafen sollten vielmehr nur als letztes Mittel verhängt werden. Es ist bedauerlich, stellt der Rat fest, daß diese Direktive weitgehend mißinterpretiert und als Trend zur Entkriminalisierung und Legalisierung von Kannabis verstanden wurde. In Deutschland führte eine am 1. August 1998 in Kraft getretene Verordnung Verwaltungsstrafen für das Lenken eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluß ein. Jedem Kraftfahrer, bei dem der Konsum von Kannabis, Heroin, Morphin, Kokain oder von Amphetaminen, gleich welcher Menge, festgestellt wird, wird der führerschein vorübergehend entzogen. Außerdem muß er mit einer nicht unwesentlichen Geldstrafe rechnen. Der Rat empfiehlt den anderen Ländern, diesem Beispiel zu folgen, um im Interesse der öffentlichen Gesundheit und der Sicherheit des Straßenverkehrs die Gefahren des Fahrens unter Drogeneinfluß zu verringern. Der Rat nimmt zur Kenntnis, das der Rat der Europäischen Union im Juni 1998 die Verordnung Nr. 1420/98 verabschiedet hat, mit der die allgemeinen Vorschriften für die Subventionierung des Anbaus von Flachs und Hanf ergänzt werden. Insbesondere sieht die Verordnung vor, daß nur mehr jene Hanfanbauer finanzielle Unterstützungen erhalten sollen, die einen Vertrag mit einem konzessionierten Hanfverarbeitungsbetrieb abgeschlossen haben oder die Hanf zu Stroh verarbeiten. Der Internationale Drogenkontrollrat schlägt dem Rat der EU vor, weitere Kontrollmaßnahmen in Erwägung zu ziehen, wie etwa die Einführung von Inspektionen vor Ort und, erforderlichenfalls, auch die Verhängung von Sanktionen, um die Abzweigung von Hanf aus subventioniertem Anbau für illegale Zwecke zu unterbinden. Der Rat erkennt die Schwierigkeiten an, die den Schweizerischen JustizBehörden dabei erwachsen, den Verkauf von Kannabis, der für Gartenbauzwecke angepflanzt wurde, an illegale Kannabis-Konsumenten zu verhindern. Der Rat geht davon aus, daß die Schweizerische Regierung diesem Problem durch eine entsprechende Novellierung ihrer Gesetzgebung in angemessener Weise Rechnung tragen wird. Der Rat nimmt die Verabschiedung nationaler Drogenkontrollstrategien in Belarus, Estland, Norwegen, der Ukraine und im Vereinigten Königreich zur Kenntnis. Er begrüßt, daß der Schwerpunkt dieser Strategien auf der Prävention des Drogenmißbrauchs liegt und das einige der Strategien für ihre Umsetzung beträchtlich mehr Geldmittel für Maßnahmen zur Eindämmung der Drogennachfrage erhalten haben. Der Rat begrüßt auch die Ernennung eines staatlichen Drogenkontrollkoordinators im Vereinigten Königreich, mit der die Bemühungen des Landes zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs und des illegalen Drogenhandels sowie zur Regelung der legalen Herstellung und Vermarktung von Drogen unterstützt werden. Der Rat empfiehlt den Regierungen Lettlands und Litauens, die bereits eingeleitete Entwicklung staatlicher Drogenkontrollprogramme fortzusetzen. Der Rat wiederholt seine, nach einem Besuch des Landes im Juli 1997 abgegebene Empfehlung an Rumänien, einen Koordinationsausschuß für Drogenkontrolle einzurichten. Der Rat erkennt zwar die in Bosnien und Herzegowina bestehenden Schwierigkeiten an, empfiehlt den Behörden des Landes aber, alle möglichkeiten auszuschöpfen, um eine nationale Koordinationsstelle für die Drogenkontrollmaßnahmen der verschiedenen staatlichen Stellen, einschließlich der Exekutive, zu schaffen. Der Rat begrüßt, daß eine Reihe westeuropäischer Regierungen bereits moderne Kommunikationsmittel, wie das Internet, für die Verbreitung von Informationen über Drogen und Drogenmißbrauch einsetzen. In den Niederlanden wurde eine klinische Studie begonnen, die auf der Basis von Zufallsstichproben die relative Wirksamkeit kombinierter ärztlicher Heroin- und Methdadonverschreibungen im Vergleich zur ausschließlichen Anwendung von Methadon bei der Behandlung chronisch Heroinsüchtiger erheben soll. Generell bleibt der Rat weiterhin besorgt über die mögliche Ausdehnung von Experimenten mit Heroin und über die Entwicklung einer Sozialpolitik, die für eine Heroinverschreibung eintritt, bevor solche Projekte einer eingehenden und unabhängigen Evaluierung unterzogen wurden. Der Rat bleibt ebenfalls weiterhin besorgt über die Folgen dieser Experimente für die globalen Bemühungen zur Bewältigung des Drogenproblems. Der Rat geht davon aus, daß die Regierung der Niederlande für die Einhaltung des für die Durchführung solcher Forschungsprojekte ausgearbeiteten Protokolls sorgen wird, damit unbeeinflußte wissenschaftliche Ergebnisse erzielt werden können. Im Februar 1998 hat die Schweizerische Regierung dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 1951 vorgelegt. Darin wird die ärztliche Verschreibung von Heroin für schwere Suchtfälle gestattet. Dieser Schritt folgte nach der landesweiten Abhaltung eines Referendums über die Schweizerische Drogenpolitik, einschließlich der Heroinverschreibung, im September 1997, das diese Maßnahme billigte. Die Novelle sieht zwar einige Einschränkungen für die ärztliche Verschreibung von Heroin vor, und zwar sowohl was die Zahl der zu behandelnden Personen als auch was die gesamte Laufzeit dieses Programms betrifft, aber der Rat wiederholt seine schon zuvor geäußerte Besorgnis über dieses Programm. In diesem Zusammenhang nimmt der Rat mit Bedauern zur Kenntnis, daß die auf seinen Vorschlag von der Regierung der Schweiz angeforderte Evaluierung dieses Programms durch die Weltgesundheitsorganisation vor der Einbringung des Gesetzesentwurfes noch nicht verfügbar war. Einige Länder haben sogenannte Fixerstuben eingerichtet, wo Drogenabhängige unter Aufsicht und unter entsprechend guten hygienischen Bedingungen Drogen injizieren können. Der Rat drängt diese Staaten, die möglichen Folgen solcher Einrichtungen besonders sorgfältig zu prüfen. Rechtliche Auswirkungen, die Ansammlung von Drogenabhängigen, die Förderung des illegalen Drogenhandels und nicht zuletzt die Botschaft, die der Bestand solcher Einrichtungen an die Öffentlichkeit richtet und das allgemeine Bild des Drogenmißbrauchs beeinflußt, sollten dabei berücksichtigt werden. Der Rat begrüßt, daß die Regierung Luxemburgs neuerlich Mittel (in Höhe von $ 1,7 Millionen), die aus der Beschlagnahme von Wertgegenständen im Zusammenhang mit Drogendelikten erlöst wurden, im Einklang mit der Konvention von 1988 für Drogenkontrollmaßnahmen der Vereinten Nationen zur Verfügung gestellt hat. Der Rat empfiehlt den anderen Regierungen, diesem Beispiel zu folgen und dafür Sorge zu tragen, daß beschlagnahmte Erlöse aus Drogendelikten für nationale und internationale Drogenkontrollzwecke verwendet werden. Anbau, Herstellung, illegaler Handel und Mißbrauch Suchtstoffe Der illegale Handel mit Kannabis nimmt zu und breitet sich in ganz Europa aus. Immer größere Ladungen werden beschlagnahmt. Damit bestätigt sich die Annahme, daß immer mehr Kannabis auf den illegalen Märkten angeboten wird. Europa wird deshalb zu einer wichtigeren Quelle von Kannabis, weil immer mehr Kannabis in heimischer Produktion angebaut wird. Diese Entwicklung wird durch den unbeschränkten Handel mit Kannabis-Saatgut mit hohem THC-Gehalt noch gefördert. Diese Form des Kannabis-Anbaus, die großteils aus den Niederlanden stammt, verbreitet sich in zahlreichen europäischen Ländern, vor allem im Vereinigten Königreich, wo die Beschlagnahmungen in den letzten Jahren um ein Vielfaches zugenommen haben. Der heimische Anbau von Kannabis wird zunehmend von kriminellen Organisationen kontrolliert. Wild wächst Kannabis auf einer Fläche von mehr als einer Million Hektar im südlichen Teil der Russischen Föderation, sowie östlich des Urals, und auf bis zu 100.000 Hektar Land in der Ukraine. Die wichtigsten nicht-europäischen Anbaugebiete von Kannabis, das in Europa beschlagnahmt wurde, liegen in Kambodscha, Kolumbien, Marokko, Nigeria, Pakistan und Thailand. Spanien und die Niederlande bleiben nach wie vor die beiden bedeutendsten Verteilungszentren für Kannabis in Europa. Spanien ist das Haupteingangstor für Kannabis aus Marokko und die Niederlande ist die wichtigste europäische Eingangsschleuse für Kannabis aus Kolumbien und Nigeria. Kannabis wird am häufigsten in großen Mengen von mehreren Tonnen in Containerlieferungen eingeschmuggelt. Direkte und indirekte Werbemethoden für den heimischen Anbau von Kannabis, leichter Zugang zu Saatgut, sowie die Werbung für und die einfache Verfügbarkeit von simplen Geräten für den Kannabismißbrauch haben, nach Ansicht des Rates, zur Verbreitung des Mißbrauchs dieser Droge beigetragen. Öffentliche Debatten über die Legalisierung von Kannabis haben den falschen Eindruck erweckt, daß Kannabis harmlos sei und viele Vorzüge habe, darunter auch angebliche medizinische Nutzen, die jedoch wissenschaftlich noch nicht erwiesen sind. Der Rat begrüßt jede seriöse Forschungsarbeit über die medizinische Eignung von Suchtstoffen oder psychotropen Substanzen, einschließlich von Kannabis, aber er warnt die Regierungen vor dem Mißbrauch wissenschaftlicher Bemühungen zur Rechtfertigung der Legalisierung. Sollte der medizinische Nutzen von Kannabis nachgewiesen werden, dann wird es wie die meisten anderen Suchtstoffe und psychotropen Substanzen behandelt, deren medizinische Nützlichkeit unbestritten und anerkannt ist. Diese Drogen dürfen jedoch auch weiterhin nur für medizinische Zwecke verwendet werden, wie dies die internationalen Drogenkontrollverträge vorsehen. Mohn wird illegal in der Russischen Föderation angebaut. Eine große Zahl von kleinen Mohnanbaugebieten wurde im südlichen Teil des Landes entdeckt und die Felder wurden von der Exekutive vernichtet. In der Ukraine wird auf mindestens 3.000 Hektar illegal Mohn für die Opiumherstellung angebaut. Auch in Litauen scheint der illegale Mohnanbau zuzunehmen; alljährlich werden dort große Mohnfelder vernichtet. Ein im Eigenbau erzeugter Extrakt aus Mohnstroh, der injiziert wird, zählt zu den hauptsächlich in der Ukraine, aber auch in Estland, Lettland, Litauen, Polen und in der Russischen Föderation vorkommenden Arten des Drogenmißbrauchs. Die intravenöse Applizierung hat zur raschen Ausbreitung von HIV-Infektionen geführt, da häufig Injektionsnadeln von mehreren Personen benutzt werden und die Aufklärung über die dabei gegebenen Gefahren sehr zu wünschen übrig läßt. Von allen GUS-Staaten scheint die Ukraine am meisten betroffen; HIV-Infektionen breiten sich dort am raschesten aus. Die Beschlagnahmungen von Heroin sind in den Ländern Westeuropas praktisch gleich geblieben oder leicht rückgängig. Eine Ausnahme bildet hier lediglich das Vereinigte Königreich, wo die Beschlagnahmungen 1997 eine Rekordhöhe von mehr als zwei Tonnen erreicht haben. Das meiste Heroin kommt nach wie vor aus Ländern Südwestasiens, ein Teil aus Südostasien und Kolumbien. Die Balkan-Route hat sich in den Norden verlagert und zählt nach wie vor zur Hauptschlagader des Heroinverkehrs. Die Drogenschmuggler verwenden weiterhin den Straßenweg, um Heroin in großen Mengen nach Europa zu bringen, insbesondere internationale Straßentransport-LKWs mit TIR Kennzeichen, die auf der Balkanroute sehr zahlreich sind. Eine Reihe von Ländern, vor allem Bulgarien, Ungarn, Rumänien und die Slowakei werden nach vorliegenden Berichten zunehmend als Durchgangslager und Verteilerzentren für Heroin benutzt. Heroin aus Kolumbien wurde in Europa erstmals 1997 beschlagnahmt. Da Spanien zum bevorzugten Eingangstor nach Europa für Kokain wurde, besteht die Gefahr, daß die vorhandenen Kokain-Verteilernetze auch für die Verteilung von Heroin verwendet werden könnten. Das Ausmaß des Heroinmißbrauchs ist zwar noch relativ gering, doch wurden Zunahmen aus Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Kroatien, der Russischen Föderation, der Slowakei, Slowenien und der Tschechischen Republik gemeldet. Als Nebeneffekt des Transits entwickelt sich entlang dieser Route auch der Mißbrauch von Heroin in den Ländern dieser Region. Angebot, Preis und Reinheit von Kokain sind in Europa nach wie vor sehr hoch. Das anhaltend hohe Preisniveau für Kokain ist wahrscheinlich auch ein Ergebnis der Maßnahmen der Exekutive, die Jahr für Jahr mehr Kokain beschlagnahmt. Nach Angaben von INTERPOL wird Kokain vor allem auf dem Seeweg nach Europa geschmuggelt; allerdings hat auch die Menge der auf Flughäfen konfiszierten Kokainlieferungen zugenommen. Auch andere Transportmittel, wie etwa die Expreß-Paketdienste, werden für den Schmuggel von Kokain verwendet. Infolge der geringer werdenden Grenzkontrollen können große Mengen an Kokain nahezu ungehindert durch Europa fließen. In Osteuropa ist der Mißbrauch von Kokain noch immer relativ gering und bleibt infolge des hohen Preises auf ein bestimmtes Segment der Bevölkerung beschränkt. Beschlagnahmungen großer Mengen an Kokain in Bulgarien und Kroatien, das auf dem Seeweg in Containern ankam, zeigen jedoch, daß diese Droge in großem Umfang von Südamerika durch Osteuropa geschleust wird. Nebeneffekte dieses Transportweges, die wie immer auch zum Mißbrauch entlang der Route führen, können daher auch in Osteuropa nicht länger ausgeschlossen werden. Nach allen vorliegenden Informationen scheint der Mißbrauch von Crack in Europa, im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, noch nicht sehr verbreitet zu sein. Der Rat ist jedoch besorgt, daß das wahre Ausmaß des Kokainmißbrauchs in Westeuropa noch nicht voll bekannt ist. Psychotrope Substanzen Wie in den vorangegangenen Jahren, waren 1997 wieder die Amphetamine die Nummer Eins unter den in Europa beschlagnahmten psychotropen Substanzen. Der Umfang dieser Beschlagnahmungen nimmt seit 1995 ständig zu. Ein wesentlicher Anteil der weltweit beschlagnahmten Amphetamine entfällt auf Europa. Zu den wichtigsten Herstellerländern dieser Substanzen und ihrer Derivate wie MDMA (Ecstasy) sind Belgien, Deutschland, die Niederlande und Polen. Die vorhandenen Daten lassen den Schluß zu, daß Osteuropa zunehmend für die illegale Herstellung von amphetaminartigen Aufputschmitteln herangezogen wird; das gleiche gilt auch für den illegalen Handel mit Vorläuferprodukten und Chemikalien, die für die illegale Produktion dieser Drogen erforderlich sind. Die Exekutive in Bulgarien hat ein Geheimlabor für die Massenherstellung von Amphetaminen ausgehoben. Das Laboratorium konnte nicht weniger als 1.800 kg Amphetamine in einem Durchgang produzieren. In der Tschechischen Republik wurde ein anhaltender Mißbrauch von Pervitin (ein vor Ort hergestelltes Methamphetamin) festgestellt. Die lokale Herstellung von Amphetaminen, von Ephedron (Methcathinon) und MDMA in kleinen Mengen wird auch aus den baltischen Staaten berichtet. Vorläufersubstanzen für die Erzeugung synthetischer Drogen sind auf dem illegalen Markt in diesen Ländern vorhanden. In der Russischen Föderation sind die Behörden besorgt über die rasche Zunahme der illegalen Herstellung synthetischer Drogen in häuslicher Eigenproduktion, sowie über die Herstellung von Drogen aus Ephedrin in kleinen Geheimlabors. Amphetamine werden auch in der Ukraine in geheimen Laboratorien erzeugt. 1997 haben die Behörden dort ein Laboratorium für die illegale Herstellung von MDMA entdeckt, das für den Export nach Deutschland bestimmt war. Die rapide Zunahme des Mißbrauchs synthetischer Drogen wurde in fast allen europäischen Ländern zu einem ernsten Gesundheitsproblem. In einigen Staaten Osteuropas hat sich der weitverbreitete Mißbrauch von Opiaten, vor allem in Form der vor Ort erzeugten Opiumstrohextrakte, hin zu Amphetaminen und amphetaminartigen Aufputschmittel verlagert. Der Mißbrauch synthetischer Drogen ist auch in den baltischen Staaten auf dem Vormarsch. Die für die illegale Herstellung synthetischer Drogen erforderlichen Vorläufersubstanzen und Chemikalien werden nach Europa importiert oder illegal von europäischen Herstellern abgezweigt. Der Rat begrüßt die jüngsten Initiativen in der Europäischen Union zur Verstärkung der Kontrollen für synthetische Drogen und ihre Vorläuferprodukte. Ländermissionen Der Rat hat im September 1998 eine Mission nach Zypern unternommen und dort eine umfassende Drogenkontrollgesetzgebung festgestellt, die im Einklang mit den internationalen Drogenkontrollverträgen steht. Das Kontrollsystem für Suchtstoffe und psychotrope Substanzen funktioniert wirksam. Der Rat würde es begrüßen, wenn die Regierung ihr besonderes Augenmerk auf die Importe psychotroper Substanzen legen würde, die für den Weiterexport in Drittstaaten bestimmt sind. Damit soll sichergestellt werden, daß es dabei nicht zu Abzweigungen in illegale Kanäle in diesen Ländern kommt. Der Rat empfiehlt der Regierung eine weitere Prüfung von Ausmaß, Erscheinungsform und Tendenzen des Drogenmißbrauchs, um eine tragfähige Strategie zur Reduzierung der Nachfrage nach illegalen Drogen und zur Umsetzung der im Juli 1996 angekündigten Nationalen Politik zur Verhinderung und Behandlung von Alkohol- und Drogenabhängigkeit ausarbeiten zu können. Zyperns Erfolg als internationales Offshore-Zentrum hat das Land anfällig gemacht für internationale Geldwäsche-Aktivitäten. Der Rat nahm die von der Regierung ergriffenen Maßnahmen gegen die Geldwäsche zur Kenntnis. Dazu zählen die Verabschiedung einer Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung und die Bildung einer Stabsstelle für die Bekämpfung der Geldwäsche im Dezember 1996, sowie die Errichtung eines Beirates gegen Geldwäsche im April 1998, der den Ministerrat über weitere Maßnahmen zur besseren Umsetzung der Anti-Geldwäsche-Gesetze berät. Die Bemühungen haben aller Wahrscheinlichkeit nach die möglichkeiten der Regierung zum Einschreiten gegen illegale Finanzaktivitäten in Zypern verbessert, aber es sind weitere Anstrengungen für die gründliche überprüfung von Offshore-Banken und Unternehmen erforderlich, die sich in Zypern registrieren lassen wollen. Insbesondere sollte die Zentralbank Zyperns eigene Nachforschungen über die Rechtmäßigkeit dieser Offshore-Tätigkeiten anstellen. Im März 1998 entsandte der Rat eine Mission in die Niederlande, um die Entwicklungen der Drogenkontrolle in diesem Land seit seiner letzten Mission im Jahr 1996 zu erörtern und sich über eine klinische Studie zu informieren, die auf der Grundlage von Zufallsstichproben die relative Wirksamkeit kombinierter ärztlicher Heroin- und Methdadonverschreibungen im Vergleich zur ausschließlichen Anwendung von Methadon bei der Behandlung chronisch Heroinsüchtiger erheben soll. Eine Reihe von Untersuchungen in den Niederlanden weisen eine drastische Erhöhung des Mißbrauchs von Kannabis und von MDMA unter jungen Menschen nach. Der Rat schlägt der Regierung daher vor, das unter jungen Menschen bestehende Mißverständnis zu korrigieren, wonach Kannabis, MDMA und neue, in einer Reihe von Pilzen enthaltenden Drogen nicht gefährlich seien. Die Regierung sollte hier eindeutige Botschaften formulieren, um vom illegalen Drogenkonsum abzuraten. Der Rat erkennt an, daß die Bemühungen um eine Senkung des Angebots von amphetaminartigen Aufputschmitteln in den Niederlanden günstige Ergebnisse zu erbringen scheinen. Er begrüßt, daß die niederländischen Behörden ihre Erfahrungen auf diesem Gebiet anderen Ländern mit ähnlichen Problemen bei der illegalen Herstellung von Aufputschmitteln und deren Handel zur Verfügung stellen. Der Rat schlägt der Regierung der Niederlande vor, mehr für die Bekämpfung des Verkaufes von Kannabis-Saatgut im Postwege, vor allem in andere Länder, zu tun. Außerdem soll auch gegen die Werbung für Kannabis-Samen vorgegangen werden. Ein Verbot des Besitzes von Kannabis-Samen für illegale Zwecke wäre nur schwer zu kontrollieren; ein Verbot des heimischen Anbaus von Kannabis in eigenen Glashäusern für jegliche Zwecke würde jedoch einen wichtigen Beitrag leisten, um die Verbreitung des Anbaus von Kannabis von hohem THC-Gehalt für illegale Zwecke zu unterbinden, da in Ländern mit klimatischen Bedingungen wie in den Niederlanden, hoch THC-hältiges Kannabis nicht im Freien angebaut werden kann. Mit Befriedigung hat der Rat zur Kenntnis genommen, daß in den Niederlanden eine Vielzahl von Einrichtungen zur Behandlung und Rehabilitation von Opiatabhängigen geschaffen wurde, daß das Durchschnittsalter der Abhängigen im Ansteigen ist und daß die Zahl dieser Abhängigen in den 90er Jahren offenkundig stabil geblieben ist. Daß der zusätzliche Mißbrauch von Kokain durch Opiatabhängige allerdings zugenommen hat, ist für die behandelnden Stellen eine schwierige Herausforderung. Technische Besuche Im März und April 1998 stattete der Rat technische Besuche in der Russischen Föderation und im Vereinigten Königreich ab. Dabei ging es vor allem um die Kontrolle des legalen Handels mit den unter internationaler Kontrolle stehenden Substanzen. Der Rat begrüßt die Verabschiedung eines neuen Gesetzes über Suchtstoffe, psychotrope Substanzen und Vorläufersubstanzen in der Russischen Föderation und geht davon aus, daß die Regierung alle erforderlichen Durchführungsbestimmungen umgehend erlassen wird. Der Rat schlägt der Regierung der Russischen Föderation vor, für die vollständige Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen über die Berichterstattungspflicht von Unternehmen über ihre Ein- und Ausfuhren von kontrollierten Substanzen zu sorgen. Der Rat ersucht die Regierung der Russischen Föderation den für die Zusammenarbeit mit dem INCB zuständigen Behörden ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Rat nimmt die Absicht der britischen Behörden zur Kenntnis, die Rechtsgrundlagen für die Kontrolle des internationalen Handels mit einigen psychotropen Substanzen zu verbessern. Der Rat schlägt der Regierung des Vereinigten Königreiches vor, die Ressourcen der für die Kontrolle des legalen Handels mit Suchstoffen und psychotropen Substanzen zuständigen Behörden zu erhöhen. * * * * * |
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