Donnerstag, 09 Februar 2012
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Sekretariat des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel

UNEP-aewa-logo.jpgUNEP/ AEWA
UN Campus
Hermann-Ehlers-Str. 10
53113 Bonn, Germany
Tel.: +49 (0)228 815-2413
Fax: +49 (0)228 815-2450
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
www.unep-aewa.org


Jedes Jahr ziehen Millionen von Wasservögeln in Gebiete, in denen die Nahrungssituation und Wetterbedingungen für sie günstiger sind. Einige legen nur wenige hundert Kilometer zurück, andere überqueren ganze Kontinente. Da Vögel nur selten ohne Pause zu ihren Zielen fliegen, stellen natürliche Gebiete auf ihren Flugrouten wichtige Rastplätze dar.

BirdsDoch werden durch den Einfluss des Menschen in Form von infrastruktureller Entwicklung (Städte, Industrie, Landwirtschaft) die natürlichen Lebensräume der Wasservögel gestört und ihre Flugrouten beeinflusst. Hochspannungsleitungen, Windkraftanlagen und andere Aspekte der modernen Zivilisation zerschneiden die Landschaft und zerstören die Lebensräume der Wandervögel. Wenn natürliche Gebiete verloren gehen, sind die Zugvögel gezwungen, alternative Plätze zur Rast und Nahrungsaufnahme zu finden, wie zum Beispiel landwirtschaftlich genutztes Land oder künstliche Feuchtgebiete. Konflikte zwischen Menschen und Vögeln sind die unvermeidliche Folge.

Um die Lebensräume der Wasservögel auf ihren Flugrouten zu schützen, ist internationale Zusammenarbeit unerlässlich. Deshalb wurde 1995 unter der Schirmherrschaft von CMS das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch- eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) geschaffen. Durch das Abkommen werden Populationen von Wasservögeln wieder hergestellt bzw. erhalten.

Das AEWA-Sekretariat steuert diesen Prozess seit dem Jahr 2000 von Bonn aus und wird vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) verwaltet. Sieben Mitarbeiter initiieren und koordinieren die Projekte von AEWA und überprüfen, wie die Vertragsstaaten das Abkommen umsetzen. Das Sekretariat organisiert auch die Vertragsstaatenkonferenzen der Mitgliedstaaten und sichert den Informationsaustausch mit der Öffentlichkeit.

AEWA bietet den Rahmen für langfristig nachhaltige Lösungen, bei denen die Bedürfnisse der Menschen in einer Region mit der Erhaltung der wandernden Wasservögel vereinbart werden. Dies kann beispielsweise die Schaffung von Naturreservaten und Nationalparks beinhalten. Das Abkommen schützt 235 Wasservogelarten in 118 Ländern Europas, Teilen Asiens und Kanadas, des Mittleren Ostens und Afrikas. Mit der Unterzeichnung des Abkommens erklären sich Staaten bereit, Maßnahmen zum Schutz der wandernden Vögel und ihrer Lebensräume zu ergreifen. Dies beinhaltet den Schutz von Arten und deren Lebensräumen, die Regelung menschlicher Aktivitäten, Forschung und Überwachung sowie Bildung und Information. Im Oktober 2007 gehörten dem Abkommen 59 Vertragsstaaten an.

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Kontakt

UNRIC Verbindungsbüro in Deutschland, Bonn
Tel.: +49 (0)228 / 815-2773 / 2774
Fax: +49 (0)228 / 815-2777


Für Informationen und Presseanfragen zu den in Bonn ansässigen UNO-Organisationen:
Gemeinsame Informationsstelle der UNO-Organisationen in Bonn (CIS)

Tel.: +49 (0)228 / 815-2775
Email: cis@uno.de

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