UNEP/ AEWA
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www.unep-aewa.org
Jedes
Jahr ziehen Millionen von Wasservögeln in Gebiete, in denen die
Nahrungssituation und Wetterbedingungen für sie günstiger sind. Einige
legen nur wenige hundert Kilometer zurück, andere überqueren ganze
Kontinente. Da Vögel nur selten ohne Pause zu ihren Zielen fliegen,
stellen natürliche Gebiete auf ihren Flugrouten wichtige Rastplätze
dar.
Doch
werden durch den Einfluss des Menschen in Form von infrastruktureller
Entwicklung (Städte, Industrie, Landwirtschaft) die natürlichen
Lebensräume der Wasservögel gestört und ihre Flugrouten beeinflusst.
Hochspannungsleitungen, Windkraftanlagen und andere Aspekte der
modernen Zivilisation zerschneiden die Landschaft und zerstören die
Lebensräume der Wandervögel. Wenn natürliche Gebiete verloren gehen,
sind die Zugvögel gezwungen, alternative Plätze zur Rast und
Nahrungsaufnahme zu finden, wie zum Beispiel landwirtschaftlich
genutztes Land oder künstliche Feuchtgebiete. Konflikte zwischen
Menschen und Vögeln sind die unvermeidliche Folge.
Um
die Lebensräume der Wasservögel auf ihren Flugrouten zu schützen, ist
internationale Zusammenarbeit unerlässlich. Deshalb wurde 1995 unter
der Schirmherrschaft von CMS das Abkommen zur Erhaltung der
afrikanisch- eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) geschaffen.
Durch das Abkommen werden Populationen von Wasservögeln wieder
hergestellt bzw. erhalten.
Das
AEWA-Sekretariat steuert diesen Prozess seit dem Jahr 2000 von Bonn aus
und wird vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) verwaltet.
Sieben Mitarbeiter initiieren und koordinieren die Projekte von AEWA
und überprüfen, wie die Vertragsstaaten das Abkommen umsetzen. Das
Sekretariat organisiert auch die Vertragsstaatenkonferenzen der
Mitgliedstaaten und sichert den Informationsaustausch mit der
Öffentlichkeit.
AEWA
bietet den Rahmen für langfristig nachhaltige Lösungen, bei denen die
Bedürfnisse der Menschen in einer Region mit der Erhaltung der
wandernden Wasservögel vereinbart werden. Dies kann beispielsweise die
Schaffung von Naturreservaten und Nationalparks beinhalten. Das
Abkommen schützt 235 Wasservogelarten in 118 Ländern Europas, Teilen
Asiens und Kanadas, des Mittleren Ostens und Afrikas. Mit der
Unterzeichnung des Abkommens erklären sich Staaten bereit, Maßnahmen
zum Schutz der wandernden Vögel und ihrer Lebensräume zu ergreifen.
Dies beinhaltet den Schutz von Arten und deren Lebensräumen, die
Regelung menschlicher Aktivitäten, Forschung und Überwachung sowie
Bildung und Information. Im Oktober 2007 gehörten dem Abkommen 59
Vertragsstaaten an.