Menschenrechte schützen

Der Begriff „Menschenrechte“ wurde sieben Mal in der Charta der Vereinten Nationen, dem UN-Gründungsdokument erwähnt, um die Förderung und den Schutz von Menschenrechten zu einem Hauptziel und Leitprinzip der Organisation zu machen. Mit der Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, rückte der Menschenrechtsschutz ab 1948 in den Bereich des internationalen Rechts. Seitdem arbeitet die Organisation mithilfe verschiedener Rechtsinstrumente und Aktivitäten vor Ort für den Schutz der Menschenrechte weltweit.

Wie fördern und schützen die Vereinten Nationen die Menschenrechte?

Die Hochkommissarin für Menschenrechte

Das Hohe Kommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) hat im UN-System die Führungsverantwortung für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte. Das Kommissariat unterstützt die Friedenssicherungseinsätze im Hinblick auf Menschenrechte in mehreren Ländern und verfügt über viele Landes- und Regionalbüros. Die Hochkommissarin äußert sich regelmäßig zur Menschenrechtslage in der Welt und ist befugt, Zustände zu untersuchen und darüber Berichte zu erstatten.

Der Menschenrechtsrat

Der Menschenrechtsrat wurde im Jahr 2006 gegründet und hat die 60 Jahre alte Kommission für Menschenrechte als unabhängiges zwischenstaatliches Hauptgremium der Vereinten Nationen für Menschenrechte ersetzt.

Die Menschenrechtsvertragsorgane

Die Vertragsorgane für Menschenrechte sind Ausschüsse unabhängiger Experten, die die Umsetzung der wichtigsten internationalen Menschenrechtsverträge überwachsen.

Sonderverfahren

Bei den Sonderverfahren des Menschenrechtsrats handelt es sich um namhafte, unabhängige und auf freiwilliger Basis tätige Expertern, die die Menschenrechte aus thematischer oder länderspezifischer Sicht prüfen, überwachen, öffentlich berichten und beraten.

UNDG-HRM

Der „Human Rights Mainstreaming Mechanism“ der Gruppe der Vereinten Nationen für Entwicklungsfragen (UNDG-HRM) treibt die Bemühungen um eine „Mainstreaming“ der Menschenrechte innerhalb des UN-Entwicklungssystems voran.

Sonderberater für die Verhütung von Völkermord und Schutzverantwortung

Der Sonderberater für die Verhütung von Völkermord handelt als Impulsgeber, um das Bewusstsein für die Ursachen und Dynamiken des Völkermords zu schärfen, relevante Akteure auf das Risiko von Völkermord aufmerksam zu machen, und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der Sonderberater für die Schutzverantwortung leitet die konzeptionelle, politische, institutionelle und operative Entwicklung der Schutzverantwortung.

Aktuelles zum Thema Menschenrechte

Menschenrechte: Wie man eine Beschwerde bei den Vereinten Nationen einreicht

Sind Sie der Meinung, dass Ihre Grundrechte nicht beachtet wurden? Hier finden Sie die verschiedenen Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde auf nationaler und internationaler Ebene. 

Bei den Vereinten Nationen

Das Einreichen einer Beschwerde bei den Menschenrechtsorganisationen der Vereinten Nationen sollte das letzte Mittel sein. Zuvor müssen alle innerstaatlichen und nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft werden. 

Bevor Sie sich an die Vereinten Nationen wenden, empfiehlt es sich, eine örtliche Anwaltskammer oder eine Menschenrechtsgruppe in Ihrem Wohnsitzland um Hilfe zu bitten. Eine Liste der bei den Vereinten Nationen registrierten Nichtregierungsorganisationen mit Menschenrechtsbezug finden Sie hier. 

Auf der Website des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte finden sich ebenfalls Informationen für Personen, die sich mit Menschenrechtsfragen an die UN wenden möchten. Allerdings gibt es in einigen Menschenrechtsabkommen keine Mechanismen zur Behandlung von Individualbeschwerden. 

Entscheidungen von Menschenrechtsgremien über Individualbeschwerden sind in der Regel vertrauliche Dokumente, es sei denn, das Gremium beschließt etwas anderes.

Wie man eine Beschwerde beim Menschenrechtsrat einreicht 

Das Beschwerdeverfahren für eine Einzelperson beim Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte 

Weitere Informationen über Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen bei den UN 

Deutschland

Nationale Menschenrechtsinstitutionen sind staatlich finanzierte, jedoch in ihrer Tätigkeit unabhängige Einrichtungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte. Sie sollen Regierungen und andere staatliche Stellen bei der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsabkommen in nationales Recht und bei der Erarbeitung entsprechender politischer Strategien beraten. Außerdem haben sie Kontroll- und Bildungsaufgaben. 

Deutschlands nationale Menschenrechtsinstitution ist das Deutsche Institut für Menschenrechte. 

Außerdem ist eine Ombudsstelle eingerichtet worden: 

https://www.bmj.de/DE/Themen/Menschenrechte/Menschenrechtswaechter/OmbudsstellenAnsprechpartner/OmbudsstellenAnsprechpartner_node.html 

 

Bei der Europäischen Union

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte in Ihrem Wohnsitzland nicht geachtet wurden und dieses nicht zufriedenstellend auf Ihre Beschwerde reagiert hat, können Sie eine Beschwerde bei der Europäischen Union einreichen. 

Die Verfahren zur Einreichung von Beschwerden bei den europäischen Institutionen sind vielfältig und komplex. Sie können sich an „Ihr Europa – Beratung“ wenden, um eine schnelle und informelle Beratung über das für Ihre Situation am besten geeignete Verfahren zu erhalten. Diese Plattform kann Ihnen auch dabei helfen, herauszufinden, welche europäischen Rechtsvorschriften in Ihrer Situation möglicherweise nicht eingehalten wurden. 

Die Informationen sind in allen 24 EU-Amtssprachen verfügbar. 

Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Betrifft Ihre Klage ausschließlich eine Verletzung der Menschenrechte? Dann sollten Sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden. 

Um eine Beschwerde einzureichen, muss sie den Anweisungen in Artikel 47 der Gerichtsordnung und den Anweisungen im Dokument „Einleitung des Verfahrens“ entsprechen. Eine ordnungsgemäß eingereichte Beschwerde wird vom Gerichtshof geprüft, was jedoch nicht unbedingt bedeutet, dass sie für zulässig erklärt wird. 

Antragsformular

Verfahren vor dem EGMR 

Stand des Verfahrens online  

Welche Rechtsinstrumente tragen zum Schutz der Menschenrechte bei?

Die Internationale Menschenrechtscharta

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) war das erste Rechtsinstrument, das allgemeine Menschenrechte schützt. Zusammen mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bildendie drei Instrumente die sogenannte Menschenrechtscharta. Eine Reihe von internationalen Menschenrechtsverträgen und anderen Instrumenten, die seit 1945 verabschiedet wurden, erweitern das Gesetzwerk für internationale Menschenrechte.

Demokratie

Demokratie, die auf Rechtsstaatlichkeit basiert, ist das ultimative Mittel, um Internationalen Frieden und Sicherheit, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sowie Respekt gegenüber den Menschenrechten zu erreichen – die drei Säulen der Mission der Vereinten Nationen, wie sie in der UN-Charta verankert sind. Auf dem Weltgipfel 2005 bekräftigten alle Regierungen der Welt, dass „die Demokratie ein universaler Wert ist, der auf dem frei bekundeten Willen der Menschen basiert, ihre eigenen politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Systeme sowie ihre vollkommene Mitbestimmung in allen Aspekten ihres Lebens zu bestimmen“ und betonten, „dass Demokatie, Entwicklung und die Achtung vor allen Menschenrechten und Grundfreiheiten einander bedingen und sich gegenseitig stärken.“ Demokratische Prinzipien sind tief verankert in den normativen Grundsätzen der Vereinten Nationen. Im Leitfaden des Generalsekretärs zur Demokratieförderung hat der damalige UN-Generalsekretär Ban Ki-moon 2009 den Rahmen der Vereinten Nationen für Demokratie, basierend auf universellen Prinzipien, Normen und Standards, festgelegt und die Organisation zu prinzipiellem, kohärenten und konsequentem Handeln zur Demokratiestärkung verpflichtet.

Welche anderen UN-Büros und Gremien sind für den Schutz von Menschenrechten verantwortlich?

Der Sicherheitsrat

Der Sicherheitsrat befasst sich gelegentlich mit schweren Menschenrechtsverletzungen, oftmals in Konfliktzonen. Die Charta der Vereinten Nationen gibt dem Sicherheitsrat die Befugnis Nachforschungen anzustellen und zu vermitteln,  Missionen zu entsenden, Sondergesandte zu ernennen oder den UN-Generalsekretär aufzufordern, seinen Einfluss zu nutzen. Daneben erteilt der Sicherheitsrat Richtlinien zum Waffenstillstand und entsendet Militärbeobachter oder Friedenssicherungstruppen. Falls dies erfolglos bleibt, kann der Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen, wie beispielsweise Wirtschaftssanktionen, Waffenausfuhrverbote, finanzielle Sanktionen und Auflagen, Reiseverbote, eine Unterbrechung der diplomatischen Beziehungen, eine Blockade oder sogar eine gemeinsame militärische Aktion anordnen.

Der Dritte Ausschuss der Generalversammlung

Der Dritte Ausschuss der Generalversammlung (Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen) bearbeitet eine Reihe von Themenbereichen, einschliesslich Menschenrechtsfragen. Der Ausschuss beschäftigt sich weiterhin mit Fragen der Förderung von Frauen, dem Schutz von Kindern, indigenen Bevölkerungsgruppen, dem Verfahren mit Flüchtlingen, der Förderung fundamentaler Freiheiten durch Beseitigung von Rassismus und Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe sowie dem Recht zur Selbstbestimmung. Daneben behandelt der Ausschuss auch Themen sozialer Entwicklung.

Der Generalsekretär

Der Generalsekretär ernennt Sonderbeauftragte, die gegen Menschenrechtsverletzungen vorgehen:

  • UN-Sonderbeauftragte für Kinder und bewaffnete Konflikte
  • UN-Sonderbeauftragte für sexuelle Gewalt in Konflikten
  • Sonderbeauftagte/r des Generalsekretärs für Gewalt gegen Kinder

Die Initiative ‘Human Rights Up Front’ (HRuF) auf Initiative des UN-Generalsekretärs soll eine rechtzeitige und effektive Aktion des UN-Systems sicherstellen. Bevollmächtigt durch die Charta und UN-Resolutionen, soll sie ernsten und großangelegten Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts vorbeugen oder auf sie reagieren. Die Initiative betont eine geteilte Verantwortung der verschiedenen UN-Organe, die im Falle solcher Rechtsverletzungen eng zusammenzuarbeiten sollen. Die HRuF versucht dies durch einen Wandel auf drei Ebenen zu erreichen: auf der kulturellen, der operativen und der politischen Ebene. Diese Veränderungen verändern allmählich die Art und Weise, wie die Vereinten Nationen ihre Verantwortlichkeit verstehen und umsetzen. Die Initiative wurde seit 2013 schrittweise umgesetzt. Der Generalsekretär sowie die stellvertretende Generalsekretärin haben die Initiative HRuF der Generalversammlung sowie den Mitarbeitern und Führungskräften mit Hilfe von verschiedenen Präsentationen, Schreiben und politischen Dokumenten vorgestellt.

Verschiedene weitere UN-Organe

Verschiedene internationale Organe und Abteilungen des UN-Sekretariats in New York sowie der UN-Generalsekretär befassen sich mit einer Bandbreite von Menschenrechtsthemen. Die Generalversammlung, der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) und ihre untergeordneten Organe treffen politische Entscheidungen und sprechen Empfehlungen für Mitgliedsstaaten, für das System der Vereinten Nationen und gegenüber anderen Akteuren aus. Das ständige Forum für indigene Fragen (UNPFII), ein Beratungsorgan des Wirtschafts- und Sozialrates, besitzt ein Mandat für indigene Fragen als auch für Menschenrechtsfragen.

Das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte arbeitet mit diesen Organe zusammen und berät und unterstützt sie bei Menschenrechtsfragen. Das Büro bemüht sich auch darum, Menschenrechte, Menschenrechte in die Arbeit aller Bereiche der Vereinten Nationen, inklusive Entwicklung, Frieden und Sicherheit und humanitäre Angelegenheiten, einzubinden. Menschenrechtsfragen werden auch im Zusammenhang mit Aktivitäten zur Unterstützung der UN-Friedenskonsolidierungsprozesse nach Konflikten behandelt.

Friedensmissionen

Viele UN-Friedenssicherungseinsätze und politische und friedensbildende Missionen beinhalten auch Menschenrechtsmandate, die zum Schutz und der Förderung von Menschenrechten durch sofortige und langfristige Massnahmen beitragen, sie aktivieren die Bevölkerung, ihre Menschenrechte durchzusetzen und einzufordern, und befähigen Staaten und nationale Institutionen ihre Menschenrechtsverpflichtungen zu verwirklichen und die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten. Menschenrechtsgruppen arbeiten an der Basis in enger Kooperation und Koordination mit anderen zivilen und uniformierten Kräften von Friedensmissionen, besonders  zum Schutz von Zivilisten, sie machen aufmerksam auf konflikt-basierte sexuelle Gewalt und Menschenrechtsverletzungen gegenüber Kindern, und sie stärken den Respekt für Menschenrechte und die Rechtstaatlichkeit durch rechtliche Reformen, Reformen des Sicherheitssektors sowie Reformen des Gefängniswesens.

Die Kommission für die Rechtsstellung der Frau

Die Kommission für die Rechtsstellung der Frau ist das wichtigste globale zwischenstaatliche Organ, das sich der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Förderung von Frauen widmet. UN Women, eingerichtet 2010, dient als Sekretariat der Kommission.