Eine
Nichtregierungsorganisation (NGOs) ist eine nicht gewinnorientierte
Organisation von Bürgern, die lokal, national oder international tätig
sein kann. Auf ein bestimmtes Ziel hin ausgerichtet, versuchen NGOs,
eine Vielzahl von Leistungen und humanitären Aufgaben wahrzunehmen,
Bürgeranliegen bei Regierungen vorzubringen und die politische
Landschaft zu beobachten.Über
1.500 NGOs mit Informationsprogrammen über Sachfragen, mit denen sich
die Vereinten Nationen befassen, sind mit der UNO-Hauptabteilung Presse
und Information (DPI) assoziiert. Sie stellen eine wichtige Verbindung
zwischen den Vereinten Nationen und den Bürgern in der ganzen Welt her.
DPI
hilft diesen NGOs, Zugang zu Informationen über die vielfältigen
Arbeitsbereiche der Vereinten Nationen zu bekommen und der Bevölkerung
somit ein besseres Verständnis der Aufgaben und Ziele der
Weltorganisation zu ermöglichen.
Für die Assoziierung mit DPI kommen Organisationen in Betracht, die
Eine
NGO, die die oben angeführten Kriterien erfüllt, kann an den Leiter der
NGO-Sektion der Hauptabteilung Presse und Information (DPI) ein
offizielles Schreiben richten, in dem das Interesse an einer
Assoziierung mit DPI zum Ausdruck gebracht wird.
Korrespondenz senden Sie bitte in Englisch an:
Chief, NGO Section
Department of Public Information
Room S-1070L
United Nations,
New York, N.Y. 10017
Tel: 001-212-963-6842
Fax: 001-212-963-6914
Viele
NGOs, die im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
tätig sind, haben sich für einen Konsultativstatus beim Wirtschafts-und
Sozialrat (ECOSOC) qualifiziert.
Diese
formalisierte Beteiligung geht auf Artikel 71 der UNO-Charta zurück.
Danach kann der Wirtschafts- und Sozialrat „geeignete Abmachungen
zwecks Konsultationen mit NGOs treffen, die sich mit Angelegenheiten
seiner Zuständigkeit befassen.“
“Allgemeiner
Status“ wird großen, internationalen NGOs gewährt, die in fast allen
Arbeitsbereichen des Wirtschafts- und Sozialrats tätig sind.
“Besonderer Konsultativstatus“ wird NGOs eingeräumt, die Kompetenz in mehreren Tätigkeitsbereichen aufweisen.
“Listenstatus“
erhalten NGOs, wenn der Rat der Auffassung ist, dass sie nützliche
Beiträge zu bestimmten Anlässen leisten können.
In
der Arbeitsgruppe der UNO-Generalversammlung für die Stärkung des
UNO-Systems wurde eine Untergruppe für NGOs eingerichtet, die sich mit
Fragen des Zugangs der NGOs zu den Beratungen der Generalversammlung
befaßt.
Der
Wirtschafts- und Sozialrat entscheidet über den Konsultativstatus für
NGOs auf Empfehlung des zwischenstaatlichen Ausschusses für
Nichtregierungsorganisationen. Dieser Ausschuss besteht aus 19
Mitgliedstaaten und tritt jährlich zusammen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte in Englisch:
DESA NGO Section
1 UN Plaza. Room DC1-1480
New York, NY 10017
Tel: 001-212-963-8652
Fax: 001-212-963-9248
E-mail:
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